Hier ist die IFFUN Wochenend-Lektüre für Samstag, den 17.01.2026, erstellt mit dem finalen Master-Prompt und basierend auf den aktuellen Rahmendaten der Woche.
1️⃣ Kurz zur Woche
Der übergeordnete Spannungsbogen dieser Woche lässt sich als „Neubewertung der Sicherheit“ zusammenfassen. Während die steuerlichen Rahmenbedingungen für 2026 (Stichwort: Grundfreibeträge, AfA) weitgehend festgezurrt sind, zeigt sich im rechtlichen Bereich eine gefährliche Lücke zwischen gefühlter und tatsächlicher Bindungswirkung. Berater müssen aktuell vor allem „alte Gewissheiten“ in notariellen Urkunden prüfen.
2️⃣ Steuer & Recht
Thema: Der „wertlose“ Erbvertrag durch Rücktrittsvorbehalte
- Fundstelle / Kontext: Aktuelle Diskussion um die Bindungswirkung von Erbverträgen (vgl. BGH Rechtsprechung zur Abgrenzung Vertrag/Testament, § 2293 BGB).
- Was ist passiert?Die juristische Literatur und Rechtsprechung schärfen den Blick darauf, dass ein umfassender, freier Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag die Bindungswirkung faktisch neutralisieren kann. Wenn der Erblasser jederzeit grundlos zurücktreten kann, entsteht für den Vertragserben keine schutzwürdige Anwartschaft.
- Konsequenz:Der Schutz des § 2287 BGB (Herausgabe von Schenkungen, die den Vertragserben beeinträchtigen) läuft ins Leere. Der Erblasser kann zu Lebzeiten Vermögen verschenken, und der Vertragserbe hat – anders als gedacht – keine Abwehransprüche, da seine Rechtsposition durch den Rücktrittsvorbehalt als „nicht gesichert“ gilt.
- Beratungs-Trigger:„Ein Erbvertrag mit weitem Rücktrittsvorbehalt ist im Zweifel kaum mehr wert als ein jederzeit widerrufliches Testament.“
3️⃣ Nachfolge & Vermögensstruktur
Thema: Erwartungsmanagement bei Nachfolgern
- Relevanz: Fachbeitrag: Schenkungen zu Lebzeiten und Rücktrittsklauseln
- Einfluss auf die Planung:Viele Nachfolger (oft Kinder, die im Unternehmen bereits Verantwortung tragen) richten ihre eigene Lebensplanung auf die scheinbare Sicherheit des Erbvertrags aus. Diese Sicherheit ist illusorisch, wenn der Übergeber sich Hintertüren offen gehalten hat. Dies gefährdet den Familienfrieden massiv, wenn kurz vor dem Erbfall Vermögensteile an Dritte abfließen.
- Prüfungspunkte:Berater sollten prüfen: Basiert die Finanzierung oder Investitionsbereitschaft der Nachfolge-Generation auf der Annahme, „unwiderruflicher“ Erbe zu sein? Wenn ja: Vertragstext gegenprüfen!
4️⃣ Praxis & Beratung
Thema: Jahresstart-Check 2026 & Degressive AfA
- Handlungsbedarf:Nutzen Sie die wiedereingeführte degressive AfA (bis 30 %, gültig bis Ende 2027/2028) als Aufhänger für Investitionsgespräche.Quelle: Steueränderungsgesetz & Investitionsanreize 2026
- Konkrete Maßnahme (Quick Win):Filtern Sie Ihre Mandantenliste nach Unternehmern mit geplanten Ersatzinvestitionen (Maschinen, Fuhrpark). Berechnen Sie den Liquiditätsvorteil der degressiven Abschreibung im Vergleich zur linearen.
- Achtung-Hinweis:Prüfen Sie bei GmbH-Gesellschaftern die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2026 für die Sozialversicherung (GKV-Grenze steigt auf knapp 70.000 €). Hier droht bei „Status-Feststellungsverfahren“ eine Nachzahlungsfalle, wenn Gehälter nicht angepasst wurden.
5️⃣ Fiskal & Makroökonomie
Thema: Stabilisierung auf niedrigem Niveau
- Signale:Die Inflationsrate in Deutschland stabilisiert sich Anfang 2026 im Bereich von 1,8 % bis 2,0 %. Die EZB hält den Leitzins vorerst stabil (~2,0–2,5 %), große Zinssprünge werden für H1/2026 nicht erwartet.Quelle: Wirtschaftsausblick & Zinsentwicklung 2026 (Finanzmarktdaten)
- Relevanz für Mandanten:Für Immobilieninvestoren und Unternehmer kehrt Planungssicherheit zurück. Das Narrativ „Wir warten auf viel niedrigere Zinsen“ ist vorerst vom Tisch; das aktuelle Niveau ist das „neue Normal“.
- Nutzung im Gespräch:„Warten lohnt sich nicht mehr. Die Finanzierungskonditionen sind jetzt für das Jahr 2026 eingepreist – wir können die Projekte jetzt kalkulieren.“
6️⃣ Ein Satz zum Mitnehmen
Planungssicherheit entsteht nicht durch notarielle Urkunden, sondern durch die laufende Neubewertung ihrer tatsächlichen Bindungswirkung.