Am 9. Oktober 2024 hatte René Udwari die Gelegenheit, im Rahmen eines Web-Seminars über das komplexe Thema der grenzüberschreitenden Unternehmensnachfolge zu referieren. Das Seminar behandelte die zentralen Aspekte der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Nachfolgeplanung von Unternehmen mit internationalen Bezügen beachtet werden müssen. Hierbei standen insbesondere die Herausforderungen und Chancen bei Schenkungen und Vererbungen von aktiven Unternehmensbeteiligungen im Fokus.
Kerninhalte des Web-Seminars
- Steuerliche Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitenden Nachfolgen: Udwari beleuchtete die Unterschiede zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Besonders hervorgehoben wurde, dass die unbeschränkte Steuerpflicht nicht an die Staatsbürgerschaft, sondern an den Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Dies hat weitreichende Folgen, da das gesamte weltweite Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen kann, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hat. In Fällen, bei denen sowohl der Erblasser als auch der Erbe international aufgestellt sind – also etwa in unterschiedlichen Ländern leben –, entstehen oft Doppelbesteuerungsproblematiken, die eine sorgfältige Planung erfordern. Es gibt nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen, die in Bezug auf Erbschaften und Schenkungen relevant sind, weshalb in vielen Fällen Steuerpflichten in mehreren Ländern entstehen können.
- Bewertung und Besteuerung von Unternehmensbeteiligungen: Ein weiterer zentraler Punkt war die Frage, wie Unternehmensbeteiligungen, insbesondere im Ausland, bewertet und besteuert werden. Hierbei sind verschiedene Bewertungsverfahren von Bedeutung, wie das Substanzwertverfahren und das vereinfachte Ertragswertverfahren. Die Bewertung spielt eine wesentliche Rolle, um den steuerpflichtigen Wert zu ermitteln und mögliche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Besonderheit stellt die Verschonung von Betriebsvermögen dar. Unternehmen, die als gewerblich tätig eingestuft werden, können von einer 85%-igen Steuerfreistellung profitieren. Wichtig ist jedoch, dass mindestens 25,01% der Anteile an der Gesellschaft gehalten werden müssen, um die Begünstigung zu erhalten.
- Gestaltungsansätze bei der Nachfolgeplanung: Udwari gab den Teilnehmern wertvolle Gestaltungsansätze an die Hand. Ein Beispiel war der Einsatz einer Holdingstruktur, um bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen steuerliche Vorteile zu nutzen. Hierbei könnte eine Holding in Deutschland zwischengeschaltet werden, um eine günstigere Besteuerung zu erreichen. Auch die Wegzugsbesteuerung wurde thematisiert. Diese tritt in Kraft, wenn ein Unternehmer mit signifikanten Beteiligungen ins Ausland zieht. In solchen Fällen wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn ermittelt, der in Deutschland steuerpflichtig wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
- Rechtliche Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Erbschaften: Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung, die bestimmt, welches nationale Erbrecht bei einem Todesfall greift. Hierbei kann eine Rechtswahl getroffen werden, um eventuelle Konflikte zwischen den unterschiedlichen Erbrechten zu vermeiden. Das Thema Pflegebedürftigkeit im Ausland wurde ebenfalls angesprochen, da dies Auswirkungen auf die Erbschaftsteuerpflicht haben kann, insbesondere in Ländern mit hohen Steuersätzen wie Belgien.
- Internationales Gesellschaftsrecht und Nachfolgeplanung: Abschließend wurde auf die Herausforderung hingewiesen, ausländische Gesellschaftsformen in das deutsche Rechtssystem zu übertragen, primär bei Beteiligungen an Auslandsgesellschaften. Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf der ehemaligen Popularität der englischen Limited und den Problemen, die sich nach dem Brexit ergeben haben.
Fazit
Das Seminar bot einen umfassenden Überblick über die zentralen Aspekte der grenzüberschreitenden Unternehmensnachfolge und zeigte eindrucksvoll auf, wie komplex und vielschichtig die Themen Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Unternehmensbewertung in einem internationalen Kontext sind. René Udwari gelang es, die wichtigsten Punkte prägnant zu vermitteln und den Teilnehmern praxisnahe Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es unerlässlich, in solchen Fällen frühzeitig steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um unliebsame steuerliche Überraschungen zu vermeiden.