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  • Henning Krischke
  • 5. Februar 2025

Wissenswertes zu Bürgergeld und Erbschaften

  • 5 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
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Wissenswertes zu Bürgergeld und Erbschaften

Seit Januar 2023 bietet das Bürgergeld eine soziale Grundsicherung und ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“. Neben einer grundlegenden Erhöhung der Regelsätze zielt das Bürgergeld darauf ab, die wirtschaftliche Stabilität von Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu verbessern und gleichzeitig die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Doch was passiert, wenn Bürgergeld-Bezieher eine Erbschaft machen? Der Umgang mit geerbtem Vermögen ist für Finanz- und Nachfolgeplaner ein zentrales Thema, insbesondere im Hinblick auf die Schonvermögen und rechtliche Rahmenbedingungen.


Das Bürgergeld im Überblick: Definition, Ziele und Unterschiede zu Hartz IV

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die Menschen in Deutschland eine Grundsicherung gewährleisten soll. Es deckt nicht nur den Regelbedarf für Lebenshaltungskosten, sondern auch Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Ziel ist es, einerseits finanzielle Sicherheit zu schaffen und andererseits den Bezug von Sozialleistungen nachhaltiger zu gestalten, indem Menschen durch Qualifizierungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Im Vergleich zu Hartz IV unterscheidet sich das Bürgergeld in wesentlichen Punkten:

  • Höhere Regelsätze bieten mehr finanzielle Stabilität, etwa 502 EUR monatlich für Alleinstehende.
  • Die Einführung der Karenzzeit ermöglicht eine großzügigere Behandlung von Vermögen und schützt Rücklagen besser.
  • Ein stärkerer Fokus auf Weiterbildung und Qualifikation ersetzt kurzfristige Vermittlungsziele durch langfristige Integration in den Arbeitsmarkt.

Diese Unterschiede machen das Bürgergeld besonders relevant für Nachfolgeplaner, da die Regelungen rund um Vermögenswerte stärker in den Fokus rücken.


Erbschaften und Bürgergeld: Was zählt als Einkommen, was als Vermögen?

Eine der bedeutendsten Änderungen im Bürgergeldgesetz von 2023 ist die Behandlung von Erbschaften. Während geerbtes Geld früher als Einkommen galt und direkt auf die Sozialleistung angerechnet wurde, wird es nun als Vermögen betrachtet. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen.

Erbschaften werden nach dem Bürgergeldgesetz 2023 grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet. Stattdessen greift die Regelung zum Schonvermögen. Innerhalb bestimmter Freibeträge dürfen Bürgergeld-Bezieher Erbschaften behalten, ohne dass die Leistungen gekürzt werden.


Schonvermögen: Freibeträge und deren Bedeutung bei Erbschaften

Die Höhe des Schonvermögens ist von mehreren Faktoren abhängig. Während der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 40.000 EUR für Einzelpersonen. Nach der Karenzzeit sinkt der Freibetrag auf 15.000 EUR. Für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft, unter anderem Ehepartner oder Kinder unter 25 Jahren, gibt es zusätzlich 15.000 EUR.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Regelungen. Frau Schmidt, eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, bezieht seit Januar 2024 Bürgergeld. Im Mai 2025 erbt sie 50.000 EUR von ihrem Vater. Wäre die Erbschaft im ersten Jahr des Bezugs erfolgt, könnte sie die gesamte Summe behalten, da das Schonvermögen ihrer Bedarfsgemeinschaft insgesamt 70.000 EUR beträgt. Nach der Karenzzeit sinkt der Freibetrag auf 45.000 EUR. Frau Schmidt müsste die verbleibenden 5.000 EUR für ihren Lebensunterhalt einsetzen.


Konflikte und Fallstricke: Was Finanzplaner beachten sollten

In der Praxis treten häufig Konflikte auf, die bei einer strategischen Nachfolgeplanung berücksichtigt werden sollten.

Immobilienerbschaften stellen eine besondere Herausforderung dar. Wird eine Immobilie selbst genutzt, gilt sie in der Regel nicht als verwertbares Vermögen, solange sie als angemessen eingestuft wird. Die Definition von Angemessenheit variiert jedoch je nach Bundesland, was zu Unsicherheiten führen kann. Finanzplaner sollten daher sicherstellen, dass Immobilien korrekt bewertet und dokumentiert werden.

Unklare Vermögensverhältnisse oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft können ebenfalls problematisch sein. Insbesondere bei ungeteiltem Nachlass drohen Kürzungen der Sozialleistungen, wenn der Wert der Erbschaft nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Hier sollten Planer auf klare Nachlassregelungen und gegebenenfalls die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung hinwirken.

Eine weitere Stolperfalle betrifft Barvermögen. Eine Erbschaft in Form von Bargeld wird direkt als Vermögen bewertet. Um Überschreitungen des Freibetrags zu vermeiden, können Teilübertragungen oder zweckgebundene Zuwendungen sinnvoll sein.


Strategien für die Nachfolgeplanung im Bürgergeld-Kontext

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich aus diesen Regelungen wichtige Ansatzpunkte. Der Zeitpunkt der Erbschaft kann in vielen Fällen entscheidend sein. Wenn möglich, sollte dieser in die Karenzzeit gelegt werden, da hier höhere Freibeträge gelten.

Rücklagen für die Altersvorsorge sind geschützt und sollten in der Planung priorisiert werden. Dazu zählen insbesondere private Rentenversicherungen oder eigengenutzte Immobilien, die als angemessen gelten.

Stiftungen oder vermögensverwaltende GmbHs können eine Lösung sein, um größere Vermögen langfristig zu sichern. Solche Modelle erlauben, Vermögen außerhalb des direkten Zugriffs durch Sozialbehörden zu bewahren.

Die Größe und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft beeinflussen die Freibeträge erheblich. Hier sollte gezielt geprüft werden, ob zusätzliche Freibeträge durch weitere Personen nutzbar sind.


Checkliste: Bürgergeld und Erbschaft in der Praxis

SchrittBeschreibungRechtliche Quelle
Erbschaft prüfenUnterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen§ 12 SGB II
Freibeträge berechnenErmittlung des individuellen Schonvermögens§ 12 Abs. 3 SGB II
Karenzzeit berücksichtigenHöhere Freibeträge im ersten Jahr des BezugsBürgergeldgesetz 2023
Altersvorsorge sichernZweckgebundenes Vermögen schützen§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II
Bedarfsgemeinschaft einbeziehenFreibeträge für weitere Personen nutzen§ 7 SGB II
Langfristige Planung erstellenStrategien für größere Erbschaften entwickeln, z. B. Stiftungen oder VermögensverwaltungenBürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 80 ff.
BürgergeldErbschaftHartz IVNachfolgeplanungSchonvermögen

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