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  • Henning Krischke
  • 6. November 2025

Arbeiten trotz Rente: Wie die Aktivrente den Ruhestand neu definiert

  • 10 Min. Lesezeit
  • Absichern & Vorsorgen,Beraterwissen,Finanzplanung
Mann spaziert in der Stadt zum Sonnenuntergang.
Arbeiten trotz Rente: Wie die Aktivrente den Ruhestand neu definiert

1 | Einleitung: Erwerbstätigkeit im Alter als gesellschaftliches Phänomen

Der Arbeitsmarkt für ältere Erwerbstätige in Deutschland erlebt eine tiefgreifende Transformation. So berichtet das Statistische Bundesamt bereits in einer aktuellen Pressemitteilung: Im Alter von 65 bis 74 Jahren waren 2024 13 % der Rentnerinnen und Rentner erwerbstätig – 16 % bei den Männern, 10 % bei den Frauen. Gleichzeitig wird mit der Aktivrente ab 2026 ein steuerlicher Anreiz geschaffen, der das Arbeiten im Ruhestand normative und finanzielle Öffnungsschritte vorgibt.
Diese Entwicklung verweist auf mehr als eine arbeitsmarktpolitische Anpassung: Es handelt sich um einen kulturellen und demografischen Wandel, in dem Ruhestand zunehmend nicht mehr als Stillstand, sondern als neue Erwerbs- oder partizipative Lebensphase verstanden wird.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich daraus neue Perspektiven: Die Gestaltung der Altersvorsorge, der Hinzuverdienst-Optionen sowie die Einbindung älterer Erwerbstätiger in Nachfolge- und Geschäftsmodellen müssen neu gedacht werden.

In diesem Beitrag wird untersucht,

  • wie sich die Erwerbstätigkeit im Rentenalter in Deutschland entwickelt hat,
  • welche Rolle die Aktivrente in diesem Kontext spielt,
  • wie sich damit Ruhestandsbilder, Vorsorgeentscheidungen und Unternehmensnachfolge verändern – und
  • welche Praxisimplikationen sich daraus für Finanz- und Nachfolgeberatung ergeben.

2 | Demografie, Erwerbstätigkeit und neues Rentenmodell

2.1 Alternde Gesellschaft und Fachkräftebedarf

Deutschland steht – wie viele Industrieländer – vor dem demografischen Problem: Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung und das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge führen zu einer sinkenden Erwerbspersonenzahl bei gleichzeitig wachsendem Rentenversicherungsdruck. Ältere Erwerbstätige werden damit nicht nur zur Ressource zur Bewältigung des Fachkräftemangels, sondern auch zu einem neuen Gestaltungselement der Vorsorge- und Ruhestandsmodelle.

2.2 Erwerbstätigkeit im Rentenalter: Zahlenlage

Die Erwerbstätigkeit von Menschen über dem klassischen Rentenalter ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Laut dem Statistischen Bundesamt lag der Anteil der 65- bis 69-Jährigen, die erwerbstätig sind, 2013 noch bei 13 % – bis 2023 stieg er auf rund 20 %. Destatis+2Destatis+2
Für den Bereich 65–74 Jahre weist die Pressemitteilung explizit 13 % für 2024 aus.
Weitere Daten: Bei den 60- bis 64-Jährigen stieg die Erwerbsbeteiligung innerhalb von zehn Jahren auf ca. 65 %. Destatis+1
Diese Zahlen zeigen sowohl quantitativ als auch qualitativ eine Trendwende: Arbeiten im Ruhestand wird zunehmend normal.

2.3 Die Aktivrente: Rechtsrahmen und Zielsetzung

Die Aktivrente soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. rentenbescheid24.de+2FR.de+2 Sie sieht vor, dass Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und eine reguläre Altersrente beziehen, zusätzlich einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) erhalten können – vorausgesetzt, sie arbeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. t-online
Die Maßnahme verknüpft drei zentrale Dimensionen:

  • Erwerbsanreiz: Ältere Arbeitskräfte sollen gehalten bzw. zurückgewonnen werden.
  • Steuer- und Finanzpolitische Logik: Höhere Erwerbsbeteiligung soll über Beiträge und Steueraufkommen die Renten- und Sozialkassen entlasten. Institut der deutschen Wirtschaft (IW)+1
  • Gesellschaftliche Komponente: Ältere Menschen bleiben länger im Erwerbsleben – das Erfahrungs- und Wissenskapital bleibt erhalten.

2.4 Gesellschaftlicher Wandel: Ruhestand neu denken

Der klassische Ruhestand – der Rückzug aus Erwerbsleben und der Beginn einer reinen Konsum- oder Freizeitphase – verliert zunehmend an Gültigkeit. Mehrere Faktoren tragen hierzu bei: verlängerte gesunde Lebensjahre, höhere Bildungs- und Erwerbsbeteiligung im Alter, veränderte Einstellungen zur Arbeit („nicht aufhören, solange es Spaß macht und möglich ist“) sowie die wirtschaftliche Notwendigkeit, die Rente aufzustocken.
Die Aktivrente greift genau diesen Wandel auf: Sie institutionalisiert die Option, nach Regel-Alterseintritt weiter tätig zu sein, und öffnet damit den Ruhestand als Lebensphase für eine aktive Erwerbstätigkeit – auf freiwilliger Basis. Für Finanz- und Nachfolgeplanung heißt das: Ruhestand wird weniger als starres Endstadium, sondern als flexibles Übergangs- oder Anschlussmodell gesehen.

3 | Praxisbeispiele: Erwerbstätigkeit im Alter und Nachfolge-Modelle

Im Folgenden werden drei exemplarische Praxis-Szenarien dargestellt, die verdeutlichen, wie Erwerbstätigkeit im Alter und die Aktivrente in der Praxis wirken können.

3.1 Beispiel A – Handwerksunternehmen mit Seniorfachkraft

Ein mittelständisches Handwerksunternehmen (z. B. Meisterbetrieb) bindet einen ehemaligen Meister im Alter von 67 Jahren als Teilzeit-Fachkraft ein (20 Stunden pro Woche). Der Mitarbeiter bezieht die Altersrente und erzielt zusätzlich einen Arbeitslohn von 1.500 Euro monatlich. Mit der Aktivrente wäre dieser Zuverdienst steuerfrei möglich – sofern er ab 2026 greift.
Aus Sicht der Nachfolgeplanung eröffnet dies zwei Vorteile: Erstens bleibt Know-how erhalten, zweitens kann der austretende jüngere Geschäftsführer einen sanften Übergang gestalten, bei dem der Senior als Mentor fungiert. Für die Renten- und Vorsorgeberatung bedeutet es, den Kunden auf den steuerfreien Zuverdienst vorzubereiten – etwa durch Steuer- und Sozialversicherungsberatung sowie Abgleich mit Hinzuverdienstgrenzen.

3.2 Beispiel B – Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb

Ein Familienbetrieb soll an Nachfolger übergeben werden. Der bisherige Inhaber im Alter von 68 Jahren möchte noch drei Jahre mitarbeiten, um Übergabe und Einarbeitung zu sichern. Durch eine Erwerbstätigkeit im Ruhestand kombiniert mit Altersrente und Zusatzverdienst kann er sowohl finanziell aktiver bleiben als auch den Nachfolgeprozess glätten.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner heißt dies konkret: In der Übergabeplanung sollte überprüft werden, ob der bisherige Inhaber den Hinzuverdienst nach Regel-Altersgrenze plant, wie dies seine Rentenhöhe beeinflusst, und wie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. mit der Aktivrente) genutzt werden können.

3.3 Beispiel C – Beratungs- oder Wissensarbeit im Ruhestand

Eine ehemalige Führungskraft im Alter von 70 Jahren entscheidet sich für eine Beratertätigkeit (10 Stunden/Woche) in ihrem ehemaligen Unternehmen oder als externer Mentor. Sie bezieht reguläre Altersrente und realisiert nebenher einen geringen Arbeitslohn von 800 Euro monatlich. Die Aktivrente-Regelung könnte diesen Zuverdienst steuerlich begünstigen und das Engagement attraktiver machen.
Für Vorsorgeberater zeigt sich: Auch bei niedriger Erwerbstätigkeit im Alter muss geklärt werden, wie sich dieser Zuverdienst auf Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) auswirkt. Der Wandel zur teilzeitlichen Erwerbstätigkeit im Ruhestand erfordert eine umfassende Betrachtung von Gesamteinkommen, Rentenanspruch, Steuern und Gestaltungsspielräumen.

4 | Implikationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

4.1 Ruhestandsplanung: Erwerbstätigkeit als Option

Die Aktivrente und die steigende Erwerbstätigkeit im Alter verändern klassische Ruhestandsmodelle: Spitzenverdiener, Fachkräfte und Unternehmer können aktiv in eine Erwerbsphase nach dem Regelruhestand eintreten. Für die Vorsorgeberatung heißt dies, dass das Szenario „nur Rente + Kapital“ nicht mehr alleine ausreicht. Es gilt, Erwerbstätigkeit im Rentenalter als Option systematisch mitzuplanen – sowohl hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen als auch hinsichtlich Auswirkungen auf Rentenhöhe, Versicherungspflicht und Liquidität.
Beispielhaft: Wird Zuverdienst geplant, muss geprüft werden, ob dessen Höhe über den steuerlichen Freibetrag hinausgeht, ob Beiträge zur Sozialversicherung relevant werden, und wie dies das steuerliche Netto-Einkommen im Ruhestand beeinflusst.

4.2 Nachfolge-gestaltung: Ältere Erwerbstätige als Gestaltungselement

Im Bereich Unternehmensnachfolge eröffnet die verstärkte Erwerbstätigkeit im Alter Chancen: Der bisherige Unternehmer kann länger mitwirken, Know-how kann über längere Übergabephasen gesichert werden, Mentoren-Modelle im Ruhestand werden erleichtert. Zudem wird die Erwerbstätigkeit im Alter zu einem Teil des Exit- bzw. Nachfolgeplans.
Finanz- und Nachfolgeplaner sollten daher überlegen, ob in Übergabe- oder Generationenmodellen der Inhaber nicht nur auf Ruhestand setzt, sondern eine aktive Teil-Erwerbstätigkeit plant – mit Blick auf steuerliche Gestaltung, Arbeits- und Rentenrecht sowie Liquiditätsplanung.
Zudem gilt: Der Nachfolger sollte die Beschäftigung des Vorgängers im Vertrag und in der Finanzierung berücksichtigen (z. B. geringere Personalkosten, höhere Kontinuität, geringeres Risiko).

4.3 Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die Aktivrente enthält wesentliche steuerliche Elemente: Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat ist ein starken Anreiz. CDU+2t-online+2
Gleichzeitig sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Der Freibetrag gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Regelaltersgrenze – Selbständige, Beamte und land-/forstwirtschaftliche Betriebe sind teilweise ausgeschlossen. rentenbescheid24.de+1
  • Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bei der Beschäftigung weiterhin fällig – hier sind Gestaltungsspielräume begrenzt.
  • Für die Rentenhöhe gilt: Der Bezug einer regulären Altersrente bleibt möglich – Zuverdienst beeinflusst grundsätzlich nicht die Rentenhöhe, sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist und keine vorzeitige Rente ausgestrahlt wird.
  • Meldungen und Dokumentationspflichten: Insbesondere bei nebenberuflicher Tätigkeit im Ruhestand sind Einkünfte dem Finanzamt sowie ggf. der Rentenversicherung zu melden. Eine exakte Dokumentation der Arbeitszeit, Einkünfte und Versicherungsstatus ist erforderlich.

Für den Finanz- und Nachfolgeplaner bedeutet dies, dass Zuverdienst im Ruhestand in die Gesamtplanung einbezogen werden muss – steuerlich, rentenrechtlich, liquiditäts- und versicherungsmathematisch. Es empfiehlt sich, Szenarien mit und ohne Erwerbstätigkeit im Ruhestand durchzurechnen und die Dokumentationspflichten bzw. Gestaltungschritte mit dem Mandanten rechtzeitig zu planen.

4.4 Herausforderungen und Risiken

Obwohl das Potenzial groß ist, bestehen auch Risiken:

  • Die Effektivität der Aktivrente im Hinblick auf Fachkräftemangel wird von Experten kritisch gesehen – laut einer Studie des Institut der deutschen Wirtschaft Köln könnten die steuerlichen Mindereinnahmen jährlich bei rund 2,8 Milliarden Euro liegen. Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
  • Nicht alle Beschäftigungsformen im Alter eignen sich: Gesundheit, Arbeitsfähigkeit, Qualifikation, Branche und Unternehmensumfeld entscheiden über die tatsächliche Erwerbsbeteiligung im Alter.
  • Der Hinzuverdienst darf die gewünschte Lebensqualität im Ruhestand nicht untergraben – z. B. durch höhere Belastung oder eingeschränkte Freizeit.
  • In der Nachfolgeplanung kann eine verlängerte Mitwirkung des Unternehmers den Exit verzögern oder die Nachfolgekonstruktion komplexer machen – klare vertragliche Regelungen und Zeitpläne sind notwendig.

5 | Fazit und Ausblick

Die zunehmende Erwerbstätigkeit im Rentenalter und die Einführung der Aktivrente stehen stellvertretend für eine neue Form des Ruhestands‐ und Erwerbsmodells in Deutschland. Für Finanz- und Nachfolgeplaner bedeutet das eine erweiterte Szenarienwelt: Erwerbstätigkeit im Ruhestand wird zur Option, Nachfolgeprozesse können durch längere Mitwirkung älterer Erwerbstätiger stabilisiert werden, und die Vorsorgeplanung muss Erwerbstätigkeit im Ruhestand systematisch integrieren.

Gleichzeitig ist die Umsetzung kein Automatismus: Gesundheit, Branchenstruktur, Unternehmensmodell, persönliche Präferenzen und Rechtsrahmen entscheiden über die konkrete Nutzung. Für die Beratungspraxis bedeutet das: frühzeitiges Szenariodenken, Steuer- und Versicherungsberatung im Ruhestand, klare Nachfolgeverträge mit längerer Übergabephase und digitale Dokumentation der Hinzuverdienst-Optionen.

Die Aktivrente eröffnet neue Gestaltungsspielräume – und zugleich neue Anforderungen an eine ganzheitliche Ruhestands- und Nachfolgeberatung.


Anhang A | Handlungsschritte

Nr.HandlungsschrittBeschreibung
1Erwerbstätigkeit im Alter evaluierenMandantengespräch: Wünscht/plant ein Mandant Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze?
2Hinzuverdienst-Szenario rechnenErmittlung der möglichen Arbeitszeit, Einkünfte, steuerlichen Freibeträge (bis 2.000 €/Monat ab 2026) und Auswirkungen auf Rente, Steuer, Sozialversicherung.
3Vorsorge- und Rentenplanung anpassenSzenario „Erwerbstätigkeit im Ruhestand“ in die Renten- und Kapitalbedarfsplanung integrieren (z. B. geringerer Kapitalbedarf, spätere Rentenauszahlung).
4Nachfolgevertrag gestaltenWenn unternehmerisch tätig: Übergabe- und Erwerbsphase des Vorgängers konkret vereinbaren (z. B. Teilzeit, Mentoring, Erwerbstätigkeit bis 70 Jahre).
5Steuer- und Versicherungspflichten prüfenHinzuverdienst-Grenzen, Steuerfreibetrag, Versicherungspflicht prüfen und dokumentieren.
6Dokumentation und Meldung sichernArbeitsvertrag, Einkünfte, Rentenbezug und Meldungen an Finanzamt/Sozialversicherung dokumentieren.
7Controlling-Phase einrichtenÜberwachung der Leistungsfähigkeit (Gesundheit, Qualifikation), Arbeitsmarktlage und Wechselrisiken im Alter.
8Alternativ-Szenario planenFalls Erwerbstätigkeit im Alter nicht möglich ist: klassisches Ruhestands-Szenario (nur Rente + Kapital) durchrechnen.

Anhang B | Rechtliche Quellen und Fundstellen

QuelleFundstelle
Regelaltersgrenze und RentenrechtDeutsche Rentenversicherung (DRV) Informationen zur Regelaltersgrenze und Hinzuverdienst
Aktivrente – Gesetzes- und RegierungsbeschlussKoalitionsvertrag 2025; Beschluss des Koalitionsausschusses vom 29. 08. 2025 rentenbescheid24.de
Steuerfreibetrag für HinzuverdienstCDU-Positionspapier „Die Aktivrente kommt – weil Leistung zählt“ CDU
Statistik Erwerbstätigkeit ÄltererPressemitteilung des Statistischen Bundesamts zur Erwerbstätigkeit älterer Menschen Destatis
Kosten- und FinanzierungsstudieStudie des IW Köln zur Kostenschätzung der Aktivrente Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Anhang C | Zusammenfassung der wichtigsten Praxisimplikationen

  • Die Erwerbstätigkeit im Ruhestand wird zur realen Routine und nicht nur zur Ausnahme.
  • Die Aktivrente schafft steuerliche Anreize, die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver machen.
  • Für Finanz- und Nachfolgeplaner entsteht ein erweitertes Gestaltungsfeld: Erwerbstätigkeit im Ruhestand („aktive Ruhestandsphase“) muss in Vorsorge- und Nachfolgekonzepte einbezogen werden.
  • Unternehmensnachfolge kann durch längere Arbeit des Vorgängers stabilisiert werden – Teilzeit-Erwerbstätigkeit im Ruhestand wird zur Option.
  • Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind entscheidende Bausteine bei der Implementierung – Dokumentation und Szenarienrechnungen sind obligatorisch.
  • Risiken (gesundheitlich, arbeitsmarktlich, steuer-rechtlich) bleiben bestehen und müssen im Beratungsprozess adressiert werden.
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