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  • Henning Krischke
  • 25. Juni 2024

Rechtslage und Definition der Erbmasse im Erbrecht

  • 4 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Wege kreuzen sich, Entscheidung nötig.
Rechtslage und Definition der Erbmasse im Erbrecht

Im Erbrecht bezeichnet die Erbmasse die Gesamtheit aller Vermögenswerte und Schulden, die eine verstorbene Person hinterlässt und die auf die Erben übergeht. Laut § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen des Erblassers im Moment seines Todes auf die Erben über. Hierzu zählen bewegliche und unbewegliche Gegenstände, Rechte und Forderungen, aber auch Schulden und Verbindlichkeiten​​.

Wie wird eine Erbmasse ermittelt?

Die Ermittlung der Erbmasse erfolgt durch die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, das sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen auflistet. Dies umfasst unter anderem:

  • Immobilien und Grundstücke
  • Bankguthaben und Wertpapiere
  • Forderungen und Schulden
  • Versicherungen und Rentenansprüche
  • Persönliche Gegenstände wie Möbel, Schmuck und Fahrzeuge

Dabei ist zu beachten, dass nur Vermögenswerte Teil der Erbmasse werden, deren Eigentümer oder Verfügungsberechtigter der Erblasser war​.

Wer ermittelt die Erbmasse?

Die Ermittlung der Erbmasse kann durch die Erben selbst erfolgen. Oftmals wird jedoch ein Nachlassverwalter oder ein Anwalt für Erbrecht damit beauftragt. Diese Experten sorgen für eine rechtlich korrekte Bewertung und Auflistung aller Nachlassgegenstände und Schulden, um eine faire und transparente Aufteilung des Nachlasses zu gewährleisten​​.

Aufteilung des Nachlasses

Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt gemäß den Bestimmungen des Testaments oder, falls kein Testament vorliegt, nach den gesetzlichen Erbfolgeregelungen. Die gesetzliche Erbfolge sieht eine bestimmte Reihenfolge vor, in der Erben berücksichtigt werden, angefangen bei Ehepartnern und Kindern hin zu entfernteren Verwandten.

Die einzelnen Vermögenswerte der Erbmasse

Bankguthaben und Kredite

Bankkonten und Kredite gehören zur Erbmasse und werden auf die Erben übertragen. Die Erben sind dabei auch für die Rückzahlung von Schulden und die Erfüllung von Vertragspflichten des Erblassers verantwortlich.

Gewerbliche Schutzrechte und Gestaltungsrechte

Gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Markenrechte sowie Gestaltungsrechte (z. B. Anfechtungsrechte) gehen ebenfalls in die Erbmasse ein und können von den Erben genutzt oder verwertet werden​​.

Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

Unternehmensbeteiligungen sind meist durch spezielle Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag geregelt. Erben können Gesellschafteranteile nur übernehmen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Ansonsten erhalten sie in der Regel eine Abfindung​​.

Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen

Der Anspruch auf Lebensversicherungen fällt in die Erbmasse, sofern der Erblasser keinen Bezugsberechtigten festgelegt hat. Ist ein Bezugsberechtigter benannt, erhält dieser die Versicherungssumme unabhängig von der Erbfolge​​.

Was schmälert die Erbmasse?

Zur Erbmasse zählen auch die Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers. Diese müssen vor der Verteilung des Nachlasses beglichen werden. Zudem mindern Pflichtteilsansprüche und Erbfallschulden wie Bestattungskosten den Wert der Erbmasse​​.

Die Erbmasse bei Ehepaaren

Zugewinngemeinschaft und Erbmasse

In einer Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehepartner einen pauschalen Zugewinnausgleich von einem Viertel der Erbmasse. Zusätzlich kann er den tatsächlichen Zugewinn während der Ehe beanspruchen​​.

Gütergemeinschaft und Gütertrennung

Bei einer Gütergemeinschaft zählt das gesamte während der Ehe erworbene Vermögen zur Erbmasse. Bei einer Gütertrennung wird das Vermögen der Ehepartner getrennt behandelt, und der überlebende Partner erbt wie ein Fremder.

Wie kann ein Experte für Erbrecht bei der Ermittlung der Erbmasse helfen?

Ein Experte für Erbrecht kann bei der Bewertung und Auflistung der Erbmasse, der Erstellung eines rechtssicheren Nachlassverzeichnisses und der Lösung von Erbstreitigkeiten helfen. Zudem sorgt er für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und eine gerechte Verteilung des Nachlasses​​.

FAQ: Erbmasse

  1. Was zählt zur Erbmasse? Alle Vermögenswerte und Schulden, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes besaß.
  2. Wer ermittelt die Erbmasse? Die Erben selbst, ein Nachlassverwalter oder ein Anwalt für Erbrecht.
  3. Wie wird der Nachlass aufgeteilt? Nach den Bestimmungen des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge.
  4. Welche Vermögenswerte können vererbt werden? Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen, gewerbliche Schutzrechte, etc.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Erbe zu verstehen und die Erbmasse korrekt zu ermitteln und zu verwalten.

ErbmasseNachfolgeplanungNachlass

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