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  • Henning Krischke
  • 14. März 2026

Altersvorsorgereform – der Startschuss für die „neue dritte Säule“

  • 8 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen
Mann auf Brücke zwischen alter und neuer Stadt
Altersvorsorgereform – der Startschuss für die „neue dritte Säule“

Die Altersvorsorgepolitik ist diese Woche endgültig im Hier und Jetzt der Finanzplanungs-Praxis angekommen: Mit der öffentlichen Anhörung zum Altersvorsorgereformgesetz im Finanzausschuss des Bundestags wird klar, dass die Ablösung der klassischen Riester-Rente und die Einführung des Altersvorsorgedepots nicht mehr Theorie, sondern konkrete Gesetzgebungsarbeit ist. Für Finanzplaner bedeutet das: In den nächsten Monaten laufen Produktwelt, Förderlogik und Entnahmeoptionen in der privaten Säule einmal komplett durch den „Reset“ – und Mandanten werden Orientierung einfordern. Wer jetzt seine Ruhestandsplanungs- und Fördermodelle nicht systematisch auf die geplanten Regeln ab 2027 umstellt, riskiert, in zwei Jahren mit Erklärungs‑ und Bestandsarbeit überrollt zu werden. Gleichzeitig verschiebt die Reform die Grenze zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge neu – ein idealer Zeitpunkt, um Honorarlogik, Beratungsstrecke und Kommunikationsmaterialien zu aktualisieren.

– Altersvorsorgereformgesetz: Bundestag startet in die Detailarbeit
(Deutscher Bundestag / Finanzausschuss)
Der Finanzausschuss des Bundestags führt am 11. März 2026 eine öffentliche Anhörung zum Altersvorsorgereformgesetz durch; Expertinnen und Experten sollen vor allem zur Ausgestaltung der neuen geförderten privaten Vorsorgeinstrumente Stellung nehmen. Für Berater ist das die Chance, frühzeitig die politischen Leitplanken der künftigen Förderung zu verstehen und Szenarien für Bestands- und Neukunden aufzusetzen – von der Frage „Riester behalten oder wechseln?“ bis zur Integration eines Altersvorsorgedepots in ganzheitliche Finanzpläne.


https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2026/pm-260312-oepm-finanz-1155450​


Steuer- & Erbrecht / Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung bleibt politisch in Bewegung – von möglichen Eingriffen in die Erbschaftsteuer bis zur (vorerst) stabilen Schenkungsteuer. Für die Beratungspraxis heißt das: Gestaltungen müssen laufend gegen Rechtsstand und Reformoptionen „gebacktestet“ werden, insbesondere bei Unternehmensvermögen.

– Erbschaftsteuer: Reformpläne und Verfassungsbeschwerde im Fokus der Politik
(Esche Schümann Commichau / Fachbeitrag)
Ein aktueller Beitrag arbeitet die politischen Reformideen zur Erbschaftsteuer heraus: Für Betriebsvermögen ist eine steuerfreie Übertragung bis 5 Mio. Euro im Gespräch, oberhalb davon soll ein progressiver Tarif mit Stundungsmöglichkeit bis zu 20 Jahren greifen; im Gegenzug würden die heutigen Verschonungsregeln (Regel‑ und Optionsverschonung, Verschonungsbedarfsprüfung) entfallen. Für Finanzplaner in der Unternehmensnachfolge bedeutet das: Szenarien müssen künftig stärker mit Liquiditätsplänen für Erben und Nachfolger unterlegt werden, weil Entlastung zwar möglich bleibt, aber stärker an Halte- und Arbeitsplatzsicherung sowie Tilgungsfähigkeit gekoppelt wird.

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https://www.esche.de/news-wissen/esche-blog/erbschaftsteuer-reformplaene-und-verfassungsbeschwerde-im-blick

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– Schenkungssteuer 2026: Aktuelle Rechtslage und was sich (nicht) ändert
(AKP Steuerberatung / Blog)
Für das Jahr 2026 sind nach aktuellem Stand keine grundlegenden Änderungen bei der Schenkungsteuer beschlossen; Freibeträge und Steuersätze nach §§ 16, 19 ErbStG gelten fort, auch wenn das Steueränderungsgesetz 2025 einige allgemeine steuerliche Anpassungen bringt. Für die Nachfolgeplanung heißt das: Das bekannte „10‑Jahres‑Taktikspiel“ mit Freibeträgen (500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel etc.) bleibt ein zentrales Instrument – Finanzplaner sollten Mandanten aber klar kommunizieren, dass politische Debatten zur Erbschaftsteuer parallel laufen und langfristige Gestaltungen regelmäßig auf Anpassungsbedarf geprüft werden müssen.


https://akp-beratung.de/schenkungssteuer-2026/

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– Vervielfältiger ab 1.1.2026: Auswirkungen auf Nießbrauch- und Bewertungsmodelle
(BMF via NWB-Datenbank)
Das BMF hat bereits im Herbst 2025 die neuen Vervielfältiger zur Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 bekannt gegeben. Für die Praxis sind diese Faktoren zentral, wenn Nießbrauchs‑, Wohnrechts- und Versorgungsmodelle in Erb‑ und Schenkungsgestaltungen integriert werden sollen; Finanzplaner tun gut daran, ihre Berechnungstools, Mustergutachten und Honorarangebote für Nachfolgeplanungen mit Steuerberatern auf die neuen Werte umzustellen.​


Anlage- & Vorsorgeplanung

Ruhestandsplanung steht im Zeichen von Riester‑Reform, neuem Altersvorsorgedepot und einem Zinsumfeld, in dem Cash‑nahe Strategien wieder echte Allokationsbausteine sind. Gleichzeitig kommen mit ESG‑Transitionsplänen neue Anforderungen von der Regulierung in die Produkt- und Portfolioebene.

– Riester-Reform und Altersvorsorgedepot: Was sich ab 2027 wirklich ändern soll
(Finanztip / Redaktion)
Die Bundesregierung plant, die private Altersvorsorge samt Riester grundlegend neu aufzustellen: Ab 1. Januar 2027 soll ein neues Fördersystem gelten, das auf geringere oder ganz entfallende Beitragsgarantien setzt, dafür mehr Renditechancen eröffnet und eine flexiblere Auszahlphase ermöglicht; zudem steht mit dem Altersvorsorgedepot ein neues gefördertes Produktkonzept in den Startlöchern. Für Finanzplaner bedeutet das, bestehende Förderketten (Riester, Basisrente, bAV) neu zu kalibrieren, Entnahmepläne an flexiblere Regelungen anzupassen und vor allem die Kommunikation weg vom reinen „Garantie‑Versprechen“ hin zu langfristig tragfähigen Risiko-Rendite-Profilen zu entwickeln.


https://www.finanztip.de/riester-reform/

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– Altersvorsorgedepot & Riester-Ablösung: Stand März 2026
(FondsSuperMarkt / Fachartikel)
Ein aktueller Überblick zum Altersvorsorgereformgesetz fasst den parlamentarischen Prozess und den Kern des Entwurfs zusammen: Die klassische Riester-Rente soll schrittweise durch ein neues Modell ersetzt werden, bestehende Verträge können weiterlaufen oder auf Wunsch der Kunden in das neue System transferiert werden; Ziel sind optimierte Rahmenbedingungen und Zulagen, um private Vorsorge wieder attraktiver zu machen. In der Beratungspraxis eröffnen sich damit Chancen, „Vorsorgeportfolios“ mit steuerlich geförderten Wertpapierdepots zu kombinieren, gleichzeitig müssen Prozesse zur Bestandsüberführung, Datenschutz‑ und Dokumentationspflichten neu gedacht und sauber mit Produktgebern abgestimmt werden.


https://www.fonds-super-markt.de/neuigkeiten/artikel/altersvorsorgedepot-riester-reform-aktueller-stand-maerz-2026/

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– ETF des Monats: €STR-Overnight-ETF als Baustein im Zinsumfeld 2026
(extraETF / Redaktion)
Börse Düsseldorf, ICF Bank und extraETF küren im März 2026 den „BNP Paribas Easy € Overnight UCITS ETF“ zum ETF des Monats; der Fonds bildet den Solactive €STR Overnight Total Return Index ab und investiert faktisch in ein breit diversifiziertes Euro‑Tagesgeldsegment. Für Finanzplaner ist der Baustein spannend als Liquiditäts‑, Park‑ oder Risikopufferposition in Ruhestands- und Vermögensplänen – gerade in Kombination mit Entnahmestrategien, Liquiditätsstaffeln oder als Sicherheitsbaustein im Altersvorsorgedepot, bei dem das Zinsniveau wieder einen materiellen Beitrag zur Gesamtrendite leisten kann.​
https://extraetf.com/de/news/etf-news/investment-tipp-das-ist-der-etf-des-monats-im-maerz-2026​


Praxis & Beratung

Die Rahmenbedingungen für Finanzberatung verändern sich von zwei Seiten: Politik und Aufsicht fordern mehr Eigenverantwortung und Regulierungstiefe ein, gleichzeitig wächst die Finanzplaner-Community und positioniert sich als Qualitätsstandard. Für Berater ist das ein Hebel, ihr Wertversprechen klarer zu kommunizieren – auch hinsichtlich Vergütungsmodellen.

– Vier Forderungen des FPSB zur Reform der Sozialsysteme: Finanzplanung als politische Infrastruktur
(FPSB Deutschland / Pressemitteilung)
Der FPSB Deutschland begrüßt die von Bundeskanzler Merz angekündigten „grundlegenden Reformen“ der Sozialsysteme und formuliert vier Forderungen an die Politik, darunter eine stärkere Förderung privater Finanzplanung, bessere Rahmenbedingungen für finanzielle Bildung und die konsequente Einbindung zertifizierter Finanzplaner. Für CFP‑Professionals und Wealth Manager ist das Rückenwind: Sie können ihre Rolle als „Übersetzer“ komplexer Sozialsystem‑Reformen in individuelle Strategien betonen und das Thema Honorarberatung oder Pauschalvergütungen als logische Konsequenz aus dem steigenden Beratungsanspruch positionieren.

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– ESG-Transitionspläne: Ab 2026 wird Nachhaltigkeit zur Steuerungsgröße
(KPMG Deutschland / ESG-Whitepaper)
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) macht Transitionspläne zur Berücksichtigung von ESG‑Risiken ab 2026 zum verpflichtenden Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP); damit werden Nachhaltigkeits- und Klimastrategien explizit mit Kapitalausstattung und Geschäftsmodellen verknüpft. Für Beraterhäuser bedeutet das: ESG darf nicht mehr nur Produktetikett sein, sondern muss sich in Risiko- und Allokationsmodellen, Reporting und Kundendokumentation niederschlagen – wer heute schon ESG‑Daten, Szenarioanalysen und klare Nachhaltigkeitsziele in die Finanzplanung integriert, ist regulierungsseitig und reputativ im Vorteil.​
https://kpmg.com/de/de/themen/nachhaltigkeit-esg/eba-transitionsplaene-esg-umsetzung-wird-ab-2026-zur-pflicht.html​


Abschluss – Inspiration

Neben Regulierung, Produktwelt und Prozessen bleibt die eigene Arbeitsweise der vielleicht wichtigste Hebel für nachhaltigen Beratungserfolg. Die richtige Lektüre kann helfen, die eigene Rolle als Sparringspartner der Mandanten neu zu justieren – gerade in Zeiten, in denen sich das System um sie herum verändert.

Diagramm zu Steuer- und Erbrecht in Deutschland und Österreich
Ein umfassender Überblick über Reformen im Steuer- und Erbrecht. Strategische Gestaltungsmöglichkeiten werden für Deutschland und Österreich verglichen.

– Finanzielle Eigenverantwortung als Leitmotiv: Warum Politik ohne Beratung nicht funktioniert
(FPSB Deutschland / Kommentar zur Neujahrsansprache)
Anknüpfend an die Neujahrsansprache von Bundeskanzler Merz betont der FPSB, dass die künftigen Sozialreformen nur gelingen werden, wenn die Bürger finanzielle Eigenverantwortung übernehmen – und dass qualifizierte Finanzplanung dafür eine Schlüsselrolle spielt. Für Berater ist das ein inhaltlicher Aufhänger, in Gesprächen weg vom Produktverkauf hin zu Lebenszielen, Cashflow‑Management und Risikotragfähigkeit zu führen und die eigene Tätigkeit als kontinuierlichen Coaching‑Prozess zu positionieren.

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– BaFin-Schwerpunkte 2026: Verbraucherschutz, Marktrisiken und der Spagat der Aufsicht
(BaFin / Jahresfokus, hier berichtet u. a. via Ad-hoc-News)
In einem digitalen Briefing skizzieren BaFin und Bundesbank die Aufsichtsschwerpunkte für 2026: Neben fragilen Märkten und Marktrisikomanagement rückt der kollektive Verbraucherschutz erstmals explizit in den Fokus, inklusive strengerer Prüfungen bei Konsumentenkrediten und verstärkter Finanzbildungsinitiativen; zudem setzt sich die BaFin für ein „Kleinbankenregime“ zur Entlastung kleinerer Institute ein. Für Finanzplaner ist das ein Signal, den eigenen Beratungsansatz klar über Transparenz, Dokumentation und Aufklärung zu definieren – wer proaktiv verständliche Unterlagen, Stressszenarien und robuste Produktauswahlprozesse etabliert, positioniert sich automatisch auf der Seite der Aufsichtsziele.

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– Ganzheitliche Finanzplanung als Schlüssel zur Unabhängigkeit
(frueher-planen.de / Verbraucherblog des FPSB)
Der Verbraucherblog des FPSB erinnert daran, dass professionelle, ganzheitliche Finanzplanung alle Lebensbereiche umfasst – von Altersvorsorge über Immobilienfinanzierung bis Nachfolge – und damit ein Kerninstrument für finanzielle Unabhängigkeit in unsicheren Zeiten ist. Für Berater ist das eine Einladung, die eigene Storyline im Marketing zu schärfen: Weg von „Produkten gegen Risiken“, hin zu strukturierten Lebens‑ und Finanzplänen, die Mandanten Schritt für Schritt mehr Handlungsfreiheit verschaffen.​

Gute Lektüre am Wochenende!

Wochenendlektüre

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Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


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