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  • Henning Krischke
  • 3. Januar 2025

Der Immobilienwert als Zankapfel in Erbengemeinschaften

  • 4 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung,Immobilien
Mann hält Hausmodell und Münzglas.
Der Immobilienwert als Zankapfel in Erbengemeinschaften

Konflikte verstehen und Lösungen finden

Die Bewertung von Immobilien ist ein zentrales und oft emotional aufgeladenes Thema in der Erbschaftsplanung. Unterschiedliche Interessen und Perspektiven innerhalb einer Erbengemeinschaft führen regelmäßig zu langwierigen Auseinandersetzungen. Als Finanz- und Nachfolgeplaner spielen Sie eine Schlüsselrolle, um Ihre Mandanten durch diesen komplexen Prozess zu führen und dabei rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Warum Streit um den Immobilienwert unvermeidlich scheint

Immobilien stellen häufig den größten Vermögenswert im Nachlass dar. Ihre Bewertung ist jedoch alles andere als einfach. Die Spannungen entstehen meist durch widersprüchliche Interessen. Pflichtteilsberechtigte pochen auf einen möglichst hohen Wert, um ihre Ansprüche zu maximieren. Erben, die die Immobilie behalten möchten, bevorzugen dagegen einen niedrigen Wert, um Steuerbelastungen zu reduzieren. Das Finanzamt hat wiederum eigene Bewertungsmethoden und ermittelt oft höhere Werte, als die Erben erwartet haben.

Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht die Problematik: In einem Fall, den der Bundesgerichtshof entschied (Az.: IV ZR 328/20), schwankten die Gutachten für ein geerbtes Grundstück zwischen 58.000 und 245.000 EUR. Der tatsächliche Verkaufspreis betrug letztlich 65.000 EUR. Die große Spannweite zeigt, wie komplex die Bewertung von Immobilien sein kann und wie leicht Konflikte entstehen.

Die Herausforderung der Stichtagsbewertung

Ein zentraler Punkt bei der Immobilienbewertung ist die sogenannte Stichtagsregelung. Sie legt fest, dass der Wert der Immobilie am Tag des Erbfalls ermittelt wird, unabhängig davon, wann ein Verkauf stattfindet. Diese Regelung verhindert, dass durch niedrige Verkaufspreise Ansprüche geschmälert werden. Gleichzeitig wirft sie Fragen auf, die für Erben und Finanzplaner gleichermaßen relevant sind.

Was passiert, wenn die Immobilie saniert oder modernisiert wurde? Nachträgliche Verbesserungen dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden, um Manipulationen zu vermeiden.
Welche Rolle spielt der erzielte Kaufpreis? Innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall kann der tatsächliche Verkaufspreis gemäß § 198 Abs. 3 Bewertungsgesetz als Nachweis eines niedrigeren Werts herangezogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Verhältnisse am Markt nicht verändert haben.

Praktische Beispiele aus der Beratungspraxis

Ein häufiger Konfliktpunkt ist die unterschiedliche Interessenlage der Erben. In einem Fall erbten drei Geschwister eine Doppelhaushälfte. Ein Bruder wollte die Immobilie selbst nutzen, die anderen beiden verkaufen wollten. Während ein Makler einen Verkaufswert von 450.000 EUR vorschlug, lag die Bewertung des Finanzamtes bei 500.000 EUR. Der Bruder bot 420.000 EUR. Nach langen Verhandlungen einigten sich die Geschwister durch Mediation auf einen Verkaufspreis von 460.000 EUR. Ein unabhängiges Gutachten half, die Differenzen zu überbrücken.

Ein weiteres Beispiel betrifft einen Pflichtteilsberechtigten, dessen Anspruch nach dem Verkauf eines Grundstücks berechnet werden sollte. Das Grundstück wurde für 300.000 EUR verkauft, das Gutachten zum Erbfallwert lag jedoch bei 350.000 EUR. Der Pflichtteilsberechtigte erhielt 50.000 EUR zusätzlich, da der niedrigere Verkaufspreis nicht alleinige Grundlage sein durfte.

Strategien für Finanz- und Nachfolgeplaner

Eine frühzeitige Klärung der Bewertungsmethodik ist essenziell. Informieren Sie Ihre Mandanten über die verschiedenen Verfahren, wie das Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren. Jedes hat Vor- und Nachteile, je nach Immobilie und Zielsetzung.

Unabhängige Gutachten schaffen Vertrauen. Sie gelten als neutrale Basis für Verhandlungen und werden von Gerichten häufig anerkannt.

Konflikte lassen sich oft durch Mediation entschärfen. Ein neutraler Dritter kann dazu beitragen, verhärtete Fronten aufzuweichen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Methode des Rollenwechsels – bei der Erben die Perspektive anderer Akteure einnehmen – hat sich in der Praxis als besonders hilfreich erwiesen.

Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern ist unverzichtbar, um steuerliche Belastungen zu optimieren und Streitpunkte mit Finanzbehörden zu vermeiden.

Vertiefende Hinweise zur rechtlichen Einordnung

Die rechtliche Grundlage für die Bewertung von Immobilien im Erbfall ist § 2311 BGB. Ergänzend spielt das Bewertungsgesetz (§ 198 Abs. 3) eine wichtige Rolle. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten diese Regelungen kennen und Mandanten bei der Anwendung unterstützen.

Checkliste: Immobilienbewertung in Erbengemeinschaften

  1. Bewertung durch einen Gutachter: Lassen Sie ein stichtagsbezogenes Gutachten nach anerkannten Verfahren erstellen. Dabei sollten mögliche Nachweise eines niedrigeren Werts geprüft werden (§ 2311 BGB, Bewertungsgesetz).
  2. Pflichtteilsansprüche berechnen: Ermitteln Sie die Höhe der Ansprüche auf Basis des Verkehrswerts zum Erbfall (§ 2311 Abs. 2 BGB).
  3. Steuerliche Optimierung prüfen: Analysieren Sie die steuerlichen Konsequenzen und erstellen Sie bei Bedarf ein Gutachten zur Optimierung der Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz).
  4. Verkaufsstrategien abstimmen: Beraten Sie Ihre Mandanten bei der zeitnahen Veräußerung der Immobilie innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall, um realistische Werte zu belegen (§ 198 Abs. 3 Bewertungsgesetz).
  5. Konfliktlösung einleiten: Nutzen Sie Mediation oder rechtliche Beratung, um Einigungen innerhalb der Erbengemeinschaft zu fördern (§§ 2038 ff. BGB).

Fazit

Die Bewertung von Immobilien in Erbengemeinschaften ist keine exakte Wissenschaft. Unterschiedliche Interessen, rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Spannungen machen den Prozess komplex. Finanz- und Nachfolgeplaner können durch fundierte Beratung, juristisches Wissen und Konfliktmanagement einen wesentlichen Beitrag leisten, um gerechte und nachhaltige Lösungen zu finden.

BGH-UrteilFinanzplanung

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