Enterbung von Kindern: Wann ist es möglich und wie wirkt sich ein Testament aus?
Das Verfassen eines Testaments ermöglicht es jedem, den eigenen Nachlass gemäß den individuellen Wünschen zu regeln. Doch selbst mit einem Testament bleibt der letzte Wille nicht immer klar. Dies wird besonders deutlich, wenn es um die Enterbung eines Kindes geht. In diesem Artikel betrachten wir einen konkreten Fall, in dem ein Kind enterbt wurde und die rechtlichen Aspekte dieser Entscheidung.
Das handschriftliche Testament
Eine grundlegende Regel bei der Testamentserstellung besagt, dass das Testament eigenhändig geschrieben sein muss. Ein am Computer verfasster Text, auch wenn er von Hand unterschrieben wird, gilt nicht als rechtsgültiges Testament. Fehlt ein Testament oder ist es ungültig, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Kann man Kinder enterben?
Im Grundsatz gilt: Jeder, der nicht als Erbe im Testament benannt ist, wird enterbt. Ein Testament kann beispielsweise den überlebenden Ehepartner oder eines der Kinder als Erben bestimmen. Doch auch wenn Kinder enterbt werden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil ihres Erbteils. Dieser Pflichtteil kann nur in bestimmten Fällen entzogen werden, wie im § 2333 BGB festgelegt.
Der konkrete Fall: Liegt ein wirksames Testament vor?
Ein Gerichtsfall aus Lübeck verdeutlicht die Komplexität solcher Situationen. In diesem Fall hatte die verstorbene Mutter handschriftlich festgehalten, dass ein Kind vom Erbe ausgeschlossen und ihm zusätzlich der Pflichtteil entzogen werden soll. Später verfasste sie maschinell ein Schreiben, in dem sie ein anderes Kind als alleinigen Erben bestimmte.
Enterbung wegen körperlicher Misshandlung
Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil die Umstände und die Inhalte der Schreiben der Mutter. Es wurde deutlich, dass das Kind, das enterbt werden sollte, die Mutter körperlich misshandelt hatte. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen eine Enterbung und der Entzug des Pflichtteils möglich sind.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 13.12.2023, Az. 6 O 206/22
Das Gericht entschied, dass das handschriftliche Testament der Mutter gültig ist und das enterbte Kind keinen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Dabei berücksichtigte das Gericht sowohl das handschriftliche als auch das maschinell verfasste Schreiben der Mutter sowie die familiären Umstände. Es kam zu dem Schluss, dass die Mutter klar und eindeutig den Willen hatte, das enterbte Kind von ihrem Erbe auszuschließen.
Fazit
Die Enterbung von Kindern ist ein komplexes Thema, das individuell betrachtet werden muss. Ein Testament bietet die Möglichkeit, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu verteilen, allerdings müssen dabei gesetzliche Regelungen beachtet werden. Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Streitigkeiten und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Unsere Ratgeber bieten hier eine wertvolle Orientierung und helfen dabei, den eigenen Nachlass optimal zu regeln.