Wer Vermögen strukturiert, beeinflusst Leben. Gerade in der privaten Finanzplanung sind Entscheidungen selten rein technisch – sie berühren persönliche Ziele, familiäre Beziehungen und oft Generationen. Die Standesregeln des FPSB Deutschland geben dabei einen klaren Kompass: für Beraterinnen und Berater ebenso wie für deren Mandanten.
Mehr als nur ein Kodex: Die fünf Prinzipien im Alltag
Die fünf zentralen Prinzipien – Integrität, Objektivität, Kompetenz, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten – sind keine abstrakten Formeln, sondern konkret gelebte Werte. Sie fordern und fördern eine Haltung, die Beratung zur echten Vertrauensleistung macht.
Beispiel: Immobilienübertragung mit Vorbehaltsnießbrauch
Ein vermögender Mandant plant, seine vermietete Immobilie an seine Tochter zu übertragen – steuerlich sinnvoll, aber rechtlich komplex. Der Nießbrauch soll vorbehalten bleiben.
So wirken die Standesregeln:
- Objektivität: Der Planner stellt sicher, dass neben der steuerlichen auch die zivilrechtliche Dimension (z. B. Sozialhilferegress, Zugriff bei Scheidung) beleuchtet wird – ohne Verkaufsdruck.
- Kompetenz: Er arbeitet mit dem Notar und Steuerberater zusammen und achtet darauf, dass die Umsetzung rechtlich und wirtschaftlich durchdacht ist.
- Vertraulichkeit: Die internen Gespräche der Familie bleiben geschützt, auch wenn externe Partner eingebunden sind.
Das Ergebnis: eine tragfähige Lösung – fachlich fundiert und ethisch sauber.
Vertrauen wird sichtbar
Der Wert ethischer Standards zeigt sich gerade dann, wenn wirtschaftliche Interessen stark sind. Beispiel: Ein Mandant will aus steuerlichen Gründen ein Kind bei der Schenkung übergehen. Hier erfordert es Integrität, Alternativen offen anzusprechen – auch wenn das Mandat darunter leidet.
Beratung in Verantwortung
Für viele Mandanten ist der Financial Planner die einzige Instanz, die nicht verkaufen muss. Diese Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck, sondern dient dem langfristigen Erfolg – für alle Beteiligten. Die Standesregeln schaffen dabei die Grundlage für verlässliche, transparente und belastbare Beratung.
🗂 Checkliste: Umsetzung der FPSB-Standards in der Praxis
Maßnahme | Nutzen | Rechtliche Einordnung |
---|---|---|
Mandanteninformation zu Standesregeln zu Beginn des Prozesses | Vertrauensaufbau, Erwartungsmanagement | Transparenzpflicht gem. IDD |
Dokumentation von Zielkonflikten | Nachvollziehbarkeit, Absicherung | MaRisk AT 7.2 / BGH-Rechtsprechung |
Einbindung interdisziplinärer Partner bei komplexen Fragestellungen | Stärkung der Beratungsqualität | § 1 Abs. 1 StBerG (Grenzen der Beratung) |
Verpflichtende Weiterbildung im Team zu ethischen Dilemmata | Sensibilisierung, Qualitätssicherung | § 34d GewO, § 48 GewO |
Einführung einer „Ethik-Fallbesprechung“ bei Grenzfällen | Reflexion und Austausch | Best-Practice-Modell, keine gesetzliche Pflicht |
Fazit: Die Standesregeln des FPSB sind keine Formalität – sie sind ein Versprechen. An die Mandanten, an die Beraterrolle und an die Idee, dass gute Finanzplanung nur dort gelingt, wo Ethik und Fachlichkeit Hand in Hand gehen.