Ab dem 1. Januar 2026 wird das neue zentrale Stiftungsregister in Deutschland eingeführt. Damit wird die Transparenz im Stiftungswesen deutlich erhöht, was vorwiegend für Familienstiftungen problematisch sein könnte. Insbesondere, wenn es um die Veröffentlichung von sensiblen Vermögensinformationen geht, ist eine sorgfältige Planung und Anpassung der Stiftungssatzung erforderlich.
Was wird im Stiftungsregister veröffentlicht?
Im Stiftungsregister werden die grundlegenden Angaben zur Stiftung, wie Name, Sitz, Anerkennungsdatum und vor allem die Stiftungssatzung aufgeführt. Diese wird für die Öffentlichkeit zugänglich sein, es sei denn, schützenswerte personenbezogene Daten, wie die genauen Begünstigungen oder die Vermögensaufteilung, sind enthalten. Daher ist es ratsam, bei der Gestaltung der Satzung sehr genau darauf zu achten, welche Informationen tatsächlich öffentlich gemacht werden sollen.
Für privatnützige Familienstiftungen, deren Ziel es ist, Vermögenswerte innerhalb der Familie zu erhalten und die Versorgung der Angehörigen sicherzustellen, ist diese Transparenz häufig unerwünscht. Vor der Eintragung sollte daher geprüft werden, ob sensible Vermögensdetails überhaupt in der Satzung festgehalten werden müssen oder ob diese Informationen durch separate Dokumente ersetzt werden können, die nicht beim Register einzureichen sind.
Kann die Satzung nachträglich geändert werden?
Grundsätzlich ist eine Änderung der Stiftungssatzung möglich, aber sie unterliegt strengen Vorgaben gemäß der neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 85 BGB n.F.). Diese sehen ein dreistufiges System vor:
- Einfache Satzungsänderung: Änderungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks, z.B. um steuerliche Anforderungen anzupassen.
- Mittelintensive Änderungen: Zweckänderungen oder Anpassungen, die die Identität der Stiftung betreffen, wie Änderungen des Namens, des Sitzes oder der Verwaltung des Vermögens.
- Eingriffsintensive Änderungen: Änderungen des Stiftungszwecks oder tiefgreifende Umgestaltungen, die nur unter strengen Voraussetzungen möglich sind.
Gerade für Familienstiftungen ist es wichtig zu wissen, dass Vermögensdetails nicht zwingend in der Satzung angegeben werden müssen. Sollte dies aber der Fall sein, lässt sich die Satzung in der Regel so ändern, dass diese Angaben gestrichen werden. Eine solche Änderung ist möglich, wenn sie den Stifterwillen nicht beeinträchtigt und keine prägende Vorschrift geändert wird.
Empfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner
Für Berater ist es entscheidend, ihre Mandanten bei der Anpassung bestehender Satzungen und der Planung neuer Stiftungen im Hinblick auf die erhöhte Transparenz zu unterstützen. Insbesondere gilt es, folgende Punkte zu beachten:
- Überprüfung bestehender Satzungen: Analysieren Sie, welche Informationen unbedingt in die Satzung gehören und welche ausgelagert werden können.
- Berücksichtigung des neuen Rechts: Planen Sie Stiftungen bereits unter Berücksichtigung der ab 2026 geltenden Regelungen.
- Compliance-Management: Richten Sie interne Prozesse ein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente korrekt und vollständig eingereicht werden.
- Sicherstellung der Privatsphäre: Prüfen Sie, welche Informationen möglicherweise geschwärzt oder ausgelagert werden sollten, um die Privatsphäre der Stifter und Begünstigten zu schützen.
Checkliste: Anpassung der Satzung vor 2026
Schritt | Beschreibung | Praxis-Tipp |
---|---|---|
1. Satzung analysieren | Prüfen Sie, welche Angaben in der Satzung für den Registereintrag relevant sind. | Sensible Vermögensdetails aus der Satzung streichen. |
2. Alternative Regelungen erarbeiten | Entwickeln Sie Lösungen, um Vermögensinformationen auszulagern. | Separates Stiftungsgeschäft oder vertrauliche Dokumente verwenden. |
3. Vorbereitungen zur Registeranmeldung | Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind. | Nur die erforderlichen Angaben in die Satzung aufnehmen. |
4. Schwärzungen einplanen | Beantragen Sie bei Bedarf Schwärzungen im Register. | Prüfen Sie im Vorfeld, welche Passagen als vertraulich eingestuft werden können. |
5. Transparenzanforderungen umsetzen | Richtlinien für die Offenlegung und Transparenz entwickeln. | Compliance-Richtlinien auf die neue Gesetzeslage anpassen. |
Fazit
Mit der Einführung des neuen Stiftungsregisters wird das Thema Datenschutz und Offenlegung für Familienstiftungen besonders relevant. Stiftungen sollten sich jetzt bereits intensiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und ihre Satzungen entsprechend anpassen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner bedeutet dies eine erhöhte Beratungsnotwendigkeit, um Mandanten optimal auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten.
Quellen:
- GÖRG: „Neues Stiftungsrecht: Die wichtigsten Regelungen“
- Jurawelt: „Stiftungsrechtsreform – Auswirkungen für Familienstiftungen“
- Ecovis: „Reform des Stiftungsrechts: Was das für Familienstiftungen bedeutet“
- ROSE & PARTNER: „Das neue Stiftungsregister ab 2026“