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  • Henning Krischke
  • 25. November 2025

Internationale Vermögensteuer-Trends 2024/2025

  • 9 Min. Lesezeit
  • Recht & Steuern
Zwei Menschen stehen auf einer Brücke im Sonnenuntergang.
Internationale Vermögensteuer-Trends 2024/2025

Norwegen als Fallstudie im Vergleich mit der Schweiz, Deutschland und Frankreich

Die Diskussion über Vermögensteuern hat in Europa 2024/2025 erheblich an Dynamik gewonnen. Während einige Staaten ihre Modelle verschärfen, setzen andere auf föderale Vielfalt oder haben die Vermögensteuer bewusst abgeschafft. Die Entwicklungen in Norwegen, insbesondere die Anhebung der Vermögensteuersätze und die Einführung einer strikten Wegzugsbesteuerung, haben europaweit Aufmerksamkeit erzeugt. Gleichzeitig zeigen Länder wie die Schweiz, dass Vermögensteuern dauerhaft stabil funktionieren können, wenn sie in ein wettbewerbliches, planbares System eingebettet sind.


Der internationale Vergleich macht deutlich: Vermögensteuern beeinflussen nicht nur staatliche Einnahmen, sondern haben unmittelbare Auswirkungen auf Mobilität, Unternehmensstrukturen und Nachfolgeentscheidungen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner wird die Fähigkeit, steuerliche Rahmenbedingungen über Grenzen hinweg zu analysieren, zunehmend essenziell.


Internationaler Überblick zur Vermögensteuer 2024/2025

Europa zwischen fiskalischem Druck und Standortwettbewerb

Vermögensteuern sind in Europa zur Ausnahme geworden. Nur wenige Staaten erheben noch eine substanzbasierte Vermögensabgabe. 2024/2025 zählen dazu im Wesentlichen:

  • Norwegen (nationale Vermögensteuer, kommunale Komponente, verschärfte Wegzugsteuer)
  • Spanien (staatliche Vermögensteuer, zudem „Solidaritätssteuer auf große Vermögen“)
  • Schweiz (kantonale Vermögensteuern)

Andere Staaten haben ihre Systeme modifiziert oder abgeschafft:

  • Frankreich hat 2018 die allgemeine Vermögensteuer (Impôt de solidarité sur la fortune, ISF) durch die reine Immobilienvermögenssteuer IFI ersetzt.
  • Deutschland erhebt seit 1997 keine Vermögensteuer mehr; politische Reformideen existieren, aber stehen vor erheblichen Bewertungs- und Umsetzungsproblemen.
  • Österreich verzichtet vollständig auf Vermögensteuer und Erbschaftsteuer.

Der europäische Trend zeigt: Länder müssen sich entscheiden, ob sie Vermögen stärker besteuern oder Wettbewerbsfähigkeit priorisieren. Norwegen steht exemplarisch für einen Kurswechsel hin zu stärkerer Besteuerung.

Bewertungsmethoden und strukturelle Unterschiede

Die internationale Vergleichbarkeit ist begrenzt, weil Vermögensteuern in ihrer Ausgestaltung erheblich variieren:

  • Bemessungsgrundlagen reichen von Nettovermögen (Schweiz, Norwegen) bis reinem Immobilienvermögen (Frankreich).
  • Bewertungsabschläge auf Unternehmensvermögen existieren teilweise (Norwegen, Schweiz), teilweise gar nicht (Spanien).
  • Steuersätze variieren zwischen unter 0,3 % (Zug) und über 2,5 % (Spanien, je nach Region).
  • Exit-Regelungen reichen von keiner Wegzugsteuer (Schweiz) bis zu umfassenden Belastungen auf nicht realisierte Gewinne (Norwegen).

Die Unterschiede haben reale Konsequenzen für Standortwahl, UHNW-Mobilität, Unternehmensnachfolge und Bewertungslogik privater Beteiligungen.


Norwegen als Fallstudie – Verschärfung, Mobilität und fiskalische Folgen

Struktur der Vermögensteuer

Für das Steuerjahr 2024 gelten in Norwegen folgende Parameter:

  • Vermögensfreibetrag: 1,76 Mio. NOK (ca. 151.000 €)
  • 1,0 % Vermögensteuer zwischen 1,76 und 20,7 Mio. NOK
  • 1,1 % für Vermögen oberhalb von 20,7 Mio. NOK
  • kommunale Hebesätze zusätzlich
  • Unternehmensbeteiligungen werden nur teilweise bewertet (z. B. 70–75 %), private liquide Vermögen voll

Im europäischen Vergleich wirkt der norwegische Freibetrag niedrig. Auch mittelständische Haushalte geraten in die Vermögensteuerpflicht.

Wegzugsteuer („exit tax“) als zweiter Eingriff

Mit der Reform 2022 wurde eine umfassende Wegzugsbesteuerung eingeführt:

  • Besteuerung nicht realisierter Wertsteigerungen oberhalb von 3 Mio. NOK
  • Steuersatz: 37,8 %
  • Anwendung auch Jahre nach dem Wegzug, sobald Gewinne realisiert werden

Die Konsequenz: Der Wegzug bleibt möglich, aber die Wertzuwächse sind steuerlich blockiert. Dies wirkt wie eine rückwirkende Sperre für Mobilität und gilt international als eines der strengsten Modelle.

Empirisch nachgewiesene Abwanderungsbewegungen

Zwischen 2022 und 2023 verließen über 500 vermögende Personen Norwegen, darunter zahlreiche Unternehmer und Beteiligungshalter. Dies ist mehr als doppelt so viel wie in Jahren vor der Reform.

Studien nordeuropäischer Thinktanks (u. a. Civita) zeigen:

  • überproportional viele Betroffene verfügen über Vermögen > 10 Mio. NOK
  • Hauptzielländer: Schweiz, Italien (Flat Tax), Portugal (vor Reform des NHR), teilweise UK (HNW-Cluster in London)
  • Kapitalgesellschaften verlagerten teilweise Holdingstrukturen ins Ausland

Die Reaktion der norwegischen Regierung bleibt dennoch stabil: Die Vermögensteuer trage rund 0,6 % des norwegischen BIP bei und sei ein „notwendiger Beitrag zu mehr sozialer Fairness“, insbesondere nach dem Wegfall der Erbschaftsteuer 2014.

Ökonomische Kritik

Ökonomen identifizieren vier zentrale Risiken:

  1. Liquiditätsproblem für Unternehmer – Besteuerung nicht realisierter Gewinne belastet Cashflow.
  2. Hemmung von Innovation und Start-ups – frühe Ventures werden steuerlich behandelt wie etablierte Vermögensstrukturen.
  3. Standortnachteil – insbesondere gegenüber Schweden (keine Vermögensteuer) und Dänemark (höhere Einkommensteuer, aber keine Vermögensteuer).
  4. Internationale Wettbewerbsfähigkeit – Mobilität verschiebt sich in Richtung Länder mit planbarer, moderater Besteuerung.

Schweiz – Vermögensteuer als stabiler Bestandteil des Steuersystems

Föderale Vielfalt als Erfolgsfaktor

Die Schweiz erhebt Vermögensteuern ausschließlich auf kantonaler Ebene. Die Sätze variieren stark:

  • Zug: 0,1–0,24 %
  • Schwyz: ca. 0,25–0,30 %
  • Zürich: ca. 0,3–0,45 %
  • Genf/Waadt: 0,7–1,0 %

Trotz dieser Unterschiede ist die Schweiz für vermögende Privatpersonen sehr attraktiv. Die Vermögensteuer ist berechenbar, moderat und Teil eines transparenten Systems. Die höhere Lebenshaltungskosten spielen für Kapitalstarke oft eine untergeordnete Rolle.

Strukturelle Kernelemente

  • Keine Wegzugsteuer
  • Unternehmensbeteiligungen konservativ bewertet
  • Jedes Jahr planbare Besteuerung ohne Sprünge
  • Politische Stabilität

Diese Faktoren erklären, warum die Schweiz im europäischen Migrationsvergleich seit Jahren Nettozuzüge vermögender Haushalte verzeichnet.

Praxisrelevanz für Vermögens- und Nachfolgeplanung

Für strukturierte Nachfolgeprozesse bietet die Schweiz Vorteile:

  • Holdingstrukturen mit klarer Bilanzierung
  • steuerlich attraktive Kantone bei vorweggenommener Nachfolge
  • planbare Vermögensentwicklung ohne Exit-Barrieren

Damit steht die Schweiz im direkten Kontrast zu Norwegen.


Deutschland – Vermögensteuer abgeschafft, Debatte verschärft sich

Rechtliche Lage

Die Vermögensteuer ist seit 1997 ausgesetzt. Eine Wiedereinführung ist politisch diskutiert, aber verfassungsrechtlich anspruchsvoll:

  • Gleichbehandlung aller Vermögensarten
  • jährliche Neubewertung
  • Integration von Betriebsvermögen ohne Überschuldungsrisiken

Die technischen Anforderungen würden das gesamte Bewertungssystem (BewG, IDW S1) neu ordnen.

Politische Dynamik 2024/2025

Regelmäßig werden Vorschläge für Vermögensteuern zwischen 1–2 % auf Vermögen ab 2 Mio. Euro eingebracht. Gleichzeitig warnen Wirtschaftsverbände vor Abwanderungstendenzen und Wachstumsbremsen.

Die norwegische Fallstudie wird in wissenschaftlichen Gutachten als Beispiel angeführt, dass Vermögensteuer-relevante Reformen ohne flankierende Strukturmaßnahmen Kapitalmobilität fördern.

Bedeutung für Nachfolgeplanung

Bei fehlender Vermögensteuer konzentriert sich Deutschland weiterhin auf:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Begünstigungen für Betriebsvermögen
  • Bewertung über vereinfachtes Ertragswertverfahren und IDW S1

Eine mögliche Vermögensteuer würde die Dokumentationspflichten und Bewertungsanforderungen massiv erhöhen. Für Nachfolgeplaner bedeutet dies: Strukturen müssen langfristig resilient angelegt werden – ggf. grenzüberschreitend.


Frankreich – Rückzug zur Immobilienvermögensteuer

Reform von ISF zu IFI

2018 ersetzte Frankreich die allgemeine Vermögensteuer ISF durch die Immobiliensteuer IFI. Hintergrund war die Abwanderung vermögender Privater und die Stagnation von Investitionen in das Unternehmensumfeld.

IFI erfasst nur Immobilienvermögen ab 1,3 Mio. Euro. Finanzvermögen bleibt steuerfrei; Unternehmensbeteiligungen weitgehend ausgenommen.

Wirkung der Reform

Die Abwanderungsbewegung stoppte weitgehend. Paris gewann wieder an Attraktivität für Unternehmensgründer und vermögende Privatpersonen. Der fiskalische Rückgang der Einnahmen wurde durch höhere Investitionstätigkeit teilweise kompensiert.

Für die Vermögensplanung zeigt Frankreich: Eine zu breit angelegte Vermögensteuer kann ökonomische Aktivität beeinträchtigen; eine fokussiertere Steuer kann stabiler wirken.


Praxisbeispiele – Auswirkungen in der Realität

Beispiel 1: Norwegischer Tech-Gründer verlagert Holding

Ein Unternehmer mit Beteiligungen im Wert von 40 Mio. NOK verlegt seinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz. Die norwegische Wegzugsteuer greift aufgrund nicht realisierter Buchgewinne. Durch die hohe Liquiditätsbelastung wird eine schrittweise Umstrukturierung nötig. Dieses Beispiel zeigt die Relevanz frühzeitiger Planung, insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen.

Beispiel 2: Deutsches Familienunternehmen prüft Standortoptionen

Ein mittelständischer Maschinenbauer mit bedeutendem Auslandsumsatz prüft angesichts der politischen Debatte 2024/2025 langfristige Holdingstandorte. Im Raum stehen Luxemburg, Schweiz und Deutschland. Die Bewertung der Vermögenssteuer-Trends spielt bei der Nachfolgestrategie eine zentrale Rolle.

Beispiel 3: Französische Unternehmerfamilie nutzt IFI-Struktur

Eine Unternehmerfamilie mit erheblichem Immobilienvermögen strukturiert ihr Portfolio so, dass operative Unternehmensanteile nicht von IFI erfasst werden. Dadurch bleibt die Vermögenssteuerbelastung moderat, während betriebliche Aktivitäten steuerlich unberührt bleiben.

Beispiel 4: Schweizer Standortvorteile bei der vorweggenommenen Nachfolge

Ein Investor aus Nordeuropa errichtet eine Holding im Kanton Schwyz. Die moderate Vermögensteuer erlaubt planbare jährlich wiederkehrende Belastungen, ohne Liquiditätsengpässe auszulösen. Gleichzeitig ermöglicht die Struktur eine steueroptimierte Übertragung auf die nächste Generation.

Beispiel 5: Vermögensschutzstruktur für deutsches Wertpapierportfolio

Ein deutscher Privatinvestor lässt prüfen, ob ein Umzug in einen Schweizer Niedrigsteuerkanton im Fall einer deutschen Vermögensteuer sinnvoll wäre. Die Analyse zeigt: Strukturierung über Depotgesellschaften ist zwar möglich, aber nur bei langfristiger Wohnsitzplanung sinnvoll.


Schlussbewertung

Der internationale Vergleich zeigt: Vermögensteuern funktionieren wirtschaftlich stabil, wenn sie moderat, planbar und systemisch eingebettet sind. Norwegen demonstriert jedoch, dass bereits kleine Erhöhungen, kombiniert mit einer restriktiven Wegzugsteuer, erhebliche Mobilität auslösen können. Die Schweiz belegt das Gegenteil: Planbarkeit schlägt Höhe. Deutschland zeigt, dass eine Wiedereinführung nur mit erheblichem administrativem Aufwand realisierbar wäre. Frankreich beweist, dass ein Rückzug zu einer fokussierten Steuer Investitionen entlasten kann.

Für Vermögens- und Nachfolgeplanung gilt 2024/2025: Internationale Standort- und Steueranalyse ist kein optionaler Bestandteil mehr – sie ist zentrale Voraussetzung für belastbare Vermögensstrukturen.


Anhang A – Handlungsschritte für Finanz- und Nachfolgeplaner (Tabelle)

HandlungsschrittBeschreibung
1Vermögensstrukturen jährlich auf internationale Steuerreformen prüfen
2Bewertung von Unternehmensvermögen nach lokalen und internationalen Standards abgleichen
3Wegzugsteuer-Risiken analysieren (insb. Norwegen, Spanien)
4Standortmodelle Schweiz/Frankreich/Deutschland vergleichen
5Holdingstrukturen frühzeitig festlegen und dokumentieren
6Nachfolgekonzepte steuerlich und zivilrechtlich synchronisieren
7Immobilienvermögen länderspezifisch bewerten (z. B. IFI in Frankreich)
8Liquiditätsplanung hinsichtlich jährlicher Vermögensteuern erstellen
9Compliance- und Meldepflichten (DAC6, CRS, Wegzugsdokumentation) berücksichtigen
10Langfristige Szenarienrechnung für 10–20 Jahre aufsetzen

Anhang B – Rechtliche Quellen und Fundstellen (Tabelle)

Rechtsgebiet / LandQuelle / Fundstelle
Norwegen VermögensteuerNorwegian Tax Act, §§ 4-1 bis 4-21
Norwegen WegzugsteuerNorwegian Tax Act, § 10-70
Schweiz VermögensteuerKantonale Steuergesetze, StHG, Art. 13 ff.
Frankreich IFICode général des impôts, Art. 964–983
Deutschland ErbschaftsteuerErbStG; BewG §§ 199 ff.
Deutschland Diskussion VermögensteuerBundestagsdrucksachen 2022–2024
EU SteuertransparenzDAC6, DAC7, CRS (OECD)

Anhang C – Wichtigste Praxisimplikationen

  • Vermögensteuerpolitik ist Standortpolitik – und beeinflusst Nachfolgeentscheidungen unmittelbar.
  • Norwegen zeigt, dass steuerliche Verschärfungen Mobilität auslösen.
  • Die Schweiz belegt, dass moderate, planbare Steuern Kapital anziehen.
  • Frankreich demonstriert, wie eine fokussierte Vermögensteuer Investitionen schützt.
  • Deutschland müsste bei Einführung einer Vermögensteuer erhebliche Bewertungs- und Verwaltungsprozesse aufbauen.
  • Internationale Beratung wird zum Standardbestandteil professioneller Vermögensplanung.
Vermögenssteuer

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