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  • Henning Krischke
  • 26. Juni 2026

Nach dem Tod soll ein Fremder entscheiden?

  • 11 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Erben & Vererben
Konferenzraum mit Testament und Skyline bei Abenddämmerung
Nach dem Tod soll ein Fremder entscheiden?

Was Private-Banking-Berater aus dem Fall „Block” für ihre Nachfolgegestaltung lernen können

Der Fall rund um Eugen Block, seine Kinder, den langjährigen Familienanwalt und eine möglicherweise zu gründende Familienstiftung ist ein ideales Lehrstück für Berater im Private Banking, in der Finanz- und Nachfolgeplanung. Er zeigt, wie eng Vermögenssicherung, familiäre Machtverhältnisse, Emotionen und Strafverfahren miteinander verwoben sein können – und wo professionelle Beratung viel früher hätte ansetzen müssen.

Im Folgenden geht es nicht um eine Detailanalyse der presseöffentlich berichteten Fakten, sondern um die Ableitung praxisrelevanter Lehren für Ihre Beratung: Wie man Stiftungs- und Nachfolgegestaltung strukturiert, welche typischen Konfliktlinien sich abzeichnen und welche Fragen Sie Ihren vermögenden Unternehmerfamilien stellen sollten.


1. Ausgangslage: Unternehmer, Familienvermögen, „starker Patriarch”

Im Kern des Falls steht ein klassisches Setting, das erfahrene Nachfolgeberater aus ihrer täglichen Praxis kennen: Ein erfolgreicher Unternehmer hat über Jahrzehnte eine Gastronomie- und Hotelleriegruppe aufgebaut und einen erheblichen Vermögensstock angehäuft. Drei erwachsene Kinder sind gesellschaftsrechtlich bereits beteiligt, werden vom Patriarchen jedoch nicht als vollwertige Nachfolger akzeptiert. Ein langjähriger externer Vertrauensmann – hier ein Fachanwalt – nimmt in Testaments- und Nachfolgefragen eine Schlüsselrolle ein.

Der Unternehmer erwägt, seine Unternehmensgruppe in eine Stiftung einzubringen und die Stimmrechte nicht primär bei den Kindern, sondern bei einem oder mehreren Stiftungsvorständen zu konzentrieren – darunter seinem Anwalt. Gleichzeitig ist das familiäre Vertrauensverhältnis belastet: Die Kinder werden nach Einschätzung des Vaters dem Unternehmen nicht gerecht, und es bestehen erhebliche Konflikte untereinander wie auch mit dem Patriarchen selbst.

Für Berater ist dieses Setting ein belastbares Warnsignal: Je stärker ein Patriarch Kontrolle behalten oder „über den Tod hinaus” ausüben möchte, desto größer wird das Risiko, dass rechtlich zulässige Gestaltungen mit hoher emotionaler Sprengkraft aufgeladen werden. Das Ergebnis ist selten ein stabiles Gefüge – es ist häufig der Auftakt zu jahrelangen Auseinandersetzungen vor Gericht und in der Presse.


2. Die Stiftung als Instrument: Chance oder Machtinstrument?

Eine Stiftung kann – richtig konstruiert – ein hervorragendes Instrument zur langfristigen Sicherung eines Familienunternehmens sein. Sie konzentriert Stimmrechte in einem handlungsfähigen Organ, schützt vor der Zersplitterung von Unternehmensanteilen durch Erbgänge, Scheidungen oder Geschwisterkonflikte und verankert das unternehmerische Leitbild verbindlich für kommende Generationen.

Problematisch wird es, wenn die Stiftung nicht primär diesen Zwecken dient, sondern als Instrument eingesetzt wird, um nahen Angehörigen die Kontrolle zu entziehen – ohne Transparenz und ohne Dialog. Dann wird aus einem Governance-Werkzeug ein Machtinstrument. Und genau an dieser Grenze bewegt sich der Block-Fall exemplarisch.

Typische Risiken in solchen Konstellationen lassen sich klar benennen: Kinder fühlen sich entmündigt oder faktisch enterbt, selbst wenn sie wirtschaftlich über Begünstigtenrechte formal beteiligt bleiben. Die Rolle externer Vertrauenspersonen wie Anwälte oder Steuerberater wird überdehnt – sie rutschen in eine faktische Stellung als quasi-familiäres Oberhaupt, ohne demokratische Legitimation oder Rückbindung an die Betroffenen. Und Pflichtteils- wie Pflichtteilsergänzungsansprüche sind vorprogrammiert, wenn wesentliches Vermögen kurz vor dem Tod in eine Stiftung verschoben wird.

Für Berater lautet die zentrale Schlussfolgerung: Die relevante Frage ist nicht, ob eine Stiftung gegründet werden soll oder nicht – sondern mit welchem Ziel, in welchem Timing und mit welcher Governance-Struktur. Wer das nicht klärt, arbeitet an einer Lösung, die auf dem Papier funktioniert, in der Realität aber zerfällt.


3. Pflichtteil, Enterbung und Stiftungen – der juristische Unterbau

Private-Banking- und Finanzberater sind keine Rechtsanwälte, müssen aber die Pflichtteilsthematik im Grundsatz so souverän beherrschen, dass sie Alarmzeichen erkennen, wenn ein Mandant ankündigt, „alles in eine Stiftung legen” zu wollen.

Die wesentlichen Kernpunkte: Kinder sind gesetzliche Erben und damit pflichtteilsberechtigt; der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Werden wesentliche Vermögenswerte – insbesondere Unternehmensanteile – bereits zu Lebzeiten in eine Stiftung übertragen, können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB ausgelöst werden. Je näher die Schenkung am Todeszeitpunkt liegt, desto stärker wirkt sie sich auf diese Ansprüche aus. Das sogenannte Abschmelzmodell sieht vor, dass der ergänzungspflichtige Betrag innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung jährlich um ein Zehntel abnimmt – erst nach Ablauf dieser Frist ist das übertragene Vermögen pflichtteilsrechtlich unbelastet.

Eine Stiftung kann – je nach Ausgestaltung – die Pflichtteilsposition wirtschaftlich erheblich schwächen, auch wenn die Ansprüche formal fortbestehen. Viele Unternehmer unterschätzen, wie erbittert und zerstörerisch Pflichtteilsprozesse geführt werden können, wenn sich Kinder hintergangen oder systematisch übergangen fühlen. Die „schönste” Stiftungsstruktur nützt wenig, wenn das Ergebnis ein jahrelanger Rechtsstreit ist, der Reputation, Unternehmensführung und Familienzusammenhalt dauerhaft beschädigt.


4. Governance: Wer sitzt nach dem Tod wirklich am Steuer?

Der Block-Fall verdeutlicht exemplarisch, wie stark die personelle Besetzung der Schlüsselorgane über Erfolg oder Scheitern einer Stiftungslösung entscheidet. Die relevanten Fragen lauten: Wer soll als Stiftungsvorstand die umfassende Entscheidungsmacht über das Unternehmen ausüben – nur Externe, nur Familienmitglieder oder ein gemischtes Gremium? Gibt es ein Aufsichts- oder Kontrollgremium wie einen Beirat oder ein Kuratorium, in dem die Familie vertreten ist und die Arbeit des Vorstands begleiten oder begrenzen kann? Und: Wie kann ein Vorstandsmitglied abberufen werden, das das Vertrauen verliert oder eigene Interessen über das Stiftungsziel stellt?

Wenn ein langjähriger Anwalt zugleich Testamentsvollstrecker, Stiftungsvorstand und faktischer Machtnachfolger in der Unternehmenssteuerung werden soll, sind Interessenkonflikte nahezu unvermeidlich. Er vertritt einerseits die – von ihm interpretierten – Interessen des verstorbenen Patriarchen und andererseits das wirtschaftliche Schicksal einer Familie, mit der er in einem langjährigen Vertrauensverhältnis steht. Beiden Rollen gleichzeitig gerecht zu werden, ist kaum möglich.

Professionelle Nachfolgeberatung muss genau diese Governance-Fragen mit dem Mandanten durchdeklinieren – idealerweise im Beisein eines unabhängigen Stiftungs- oder Nachfolgejuristen, der alternative Modelle aktiv einbringt: gemischt besetzter Vorstand, starkes Familiengremium mit Vetorechten, externe Rotation im Kuratorium. Wer diese Strukturfragen offen lässt, überlässt die Entscheidung dem Zufall oder einem Gericht.


5. Emotionen, Sorgerecht und Strafverfahren – wenn die Nachfolge öffentlich eskaliert

Im Umfeld der Familie Block überschneiden sich wirtschaftliche Nachfolge, familiäre Konflikte und hoch emotional geführte Sorgerechts- und Strafprozesse. Das ist kein Einzelfall – es ist ein Muster, das sich in wohlhabenden Unternehmerfamilien häufiger zeigt als allgemein angenommen.

Konflikte um Kinder oder Enkel wirken massiv auf das Verhältnis zwischen den Generationen zurück und damit auf Nachfolgeentscheidungen. Ein Patriarch, der meint, ein Kind sei charakterlich oder fachlich ungeeignet, wird diese Überzeugung in seiner Nachfolgegestaltung manifestieren – häufig ohne ausreichende Überprüfung, ob diese Einschätzung einer kritischen Außenperspektive standhält. Strafverfahren – ob berechtigt oder nicht – verändern das Risikobild und erzeugen einen Druck zur Beschleunigung von Entscheidungen, der der Qualität der Nachfolgeplanung regelmäßig schadet. Medienberichterstattung verhärtet Fronten und macht diskrete Lösungen faktisch unmöglich.

Berater sollten sich in solchen Konstellationen bewusst sein, dass ihre Arbeit weit über Rendite und Steueroptimierung hinausgeht. Sie stehen mitten in einem psycho-sozialen Spannungsfeld, das ihre Neutralität täglich auf die Probe stellt. Das bedeutet praktisch: Offen mit emotionalen Themen umgehen und bei Bedarf erfahrene Mediatoren oder Familienmoderatoren einbinden. Nicht als „Seite” wahrgenommen werden – Berater vertreten idealerweise die langfristige Stabilität von Unternehmen und Vermögen, nicht einzelne Familienmitglieder gegen andere. Und in laufenden Verfahrensphasen mit Struktur- und Übertragungsmaßnahmen besonders sorgfältig umgehen, um nicht den Anschein zu erwecken, Vermögen werde kurzfristig in Sicherheit gebracht.


6. Was Berater konkret tun sollten – Leitfragen und Prozessdesign

6.1 Erste Gesprächsphase mit dem Patriarchen

Die richtigen Fragen zu Beginn entscheiden, ob die Beratung auf einem stabilen Fundament aufgebaut wird oder nicht. Bewährt haben sich offene Fragen, die vom Konflikt über Personen wegführen hin zu Zielen und Werten: „Was soll mit Ihrem Unternehmen in 10, 20 Jahren sein – unabhängig von Personen?” Oder: „Was darf auf keinen Fall verloren gehen, wenn Sie an das Lebenswerk denken, das Sie aufgebaut haben?” Und: „Wie unterscheiden Sie zwischen der Eigentümerrolle und der operativen Führungsaufgabe, wenn Sie über Ihre Kinder nachdenken?”

Ziel dieser Phase ist es, ein gemeinsam geteiltes Bild von Unternehmens- und Familienzielen zu entwickeln. Erst auf dieser Basis stellt sich die Frage, welche Rechtsstruktur – Stiftung, Holding, Treuhand, gemischte Modelle – am besten geeignet ist.

6.2 Einbeziehung der nächsten Generation

Der Block-Fall zeigt auf, wie schnell sich Kinder übergangen fühlen, wenn sie Informationen über die geplante Nachfolge erst aus Presseberichten oder Gerichtsunterlagen entnehmen. Das hinterlässt Verletzungen, die sich in jahrelangen Anfechtungsverfahren manifestieren.

Best Practice bedeutet hier: Informationen frühzeitig und planvoll teilen, idealerweise in moderierten Familienworkshops mit klarer Agenda. Nicht jedes Kind muss CEO werden – aber die Rolle als Miteigentümer und die damit verbundenen Rechte und Verantwortlichkeiten sollten transparent und verbindlich geklärt sein. Governance-Kriterien für den Eintritt in Führungsgremien sollten objektiv definiert werden – Ausbildung, externe Berufserfahrung, Mindesthaltezeiten – statt auf bloßen Bauchentscheidungen des Patriarchen zu beruhen.

6.3 Unabhängigkeit der beteiligten Berater sicherstellen

Ein zentraler Lernpunkt aus der Block-Konstellation: Langjährige Vertrautheit ist kein Ersatz für strukturelle Unabhängigkeit. Der langjährige Anwalt kann fachlich hervorragend und charakterlich integer sein – wenn er aber gleichzeitig Testamentsvollstrecker, Stiftungsvorstand und faktischer Unternehmensnachfolger ist, fehlt schlicht die notwendige Distanz.

Private-Banking-Berater und Family-Officer sollten sicherstellen, dass mindestens ein unabhängiger Stiftungs- oder Nachfolgeexperte mit am Tisch sitzt, der keine historische Nähe zu einer Partei hat. Rollen sollten klar getrennt sein: Berater beraten, Organmitglieder entscheiden – diese Doppelfunktion zu vermeiden ist keine Formalie, sondern ein substanzieller Schutz. Und alle Beteiligten – insbesondere die Kinder als künftige Begünstigte – sollten die Struktur und ihre Konsequenzen vollständig verstehen, bevor sie rechtlich Bestand erlangt.


7. Praxis-Tools: Wie Sie solche Fälle in der Beratung nutzen können

Der Block-Fall ist nicht nur inhaltlich, sondern auch didaktisch von erheblichem Wert. Anonymisiert und abstrahiert lässt er sich in verschiedenen Beratungskontexten einsetzen.

Als Case Study in internen Schulungen und Private-Banking-Trainings: Darstellung eines „Unternehmer X” mit drei Kindern, geplantem Stiftungsübertrag, externem Vertrauensanwalt und parallelem Familienkonflikt. Diskussion möglicher Alternativen: Stiftung mit Familienbeirat, gemischter Vorstand, Pflichtteilskonzepte, interne Beteiligungsmodelle. Als strukturierte Checkliste für laufende Nachfolgemandate: Sind Pflichtteilsrisiken analysiert und mit dem Mandanten besprochen? Gibt es ein klares Governance-Modell mit Checks and Balances? Sind alle betroffenen Generationen auf einem definierten Informationsstand? Gibt es klare Abberufungsregelungen für Vorstands- und Organmitglieder?

Und als Gesprächseinstieg im Private Banking: Der medienpräsente Fall ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg – „Sie haben sicher von den Nachfolgekonstellationen in bekannten Unternehmerfamilien gehört. Wie ist das bei Ihnen geregelt? Haben Sie das Thema bereits strukturiert angegangen?” Kaum eine Frage öffnet Unternehmergespräche nachhaltiger als eine, die an ein konkretes Ereignis anknüpft, das der Gesprächspartner aus der Presse kennt.


8. Fazit

Stiftungen, Testamentsvollstrecker und Vertrauensanwälte können mächtige Bausteine einer tragfähigen Unternehmensnachfolge sein – oder der Auslöser für einen Generationenstreit, der das Lebenswerk eines Unternehmers dauerhaft beschädigt. Welches von beidem eintritt, entscheidet sich nicht allein an der Qualität der Rechtskonstruktion, sondern daran, ob Berater Governance, Pflichtteilsrechte und Familienkommunikation mit derselben Ernsthaftigkeit behandeln wie Steuern und Rendite.

Der Block-Fall ist kein Extremfall. Er ist ein Spiegel, in dem sich viele Unternehmerfamilien wiedererkennen würden – wenn sie früh genug hinschauen. Genau das ist die Aufgabe professioneller Nachfolgeberatung.


Anhang A: Zehn Handlungsschritte für eine stabile Nachfolge- und Stiftungsgestaltung

SchrittMaßnahme
1Unternehmer- und Familienziele systematisch erfassen (Werte, Leitbild, Zeithorizont)
2Pflichtteilsrisiken frühzeitig analysieren und mit allen Beteiligten besprechen
3Stiftungsmodell auf Governance-Eignung prüfen (Vorstand, Beirat, Kuratorium)
4Rollen klar trennen: Beratung, Organfunktion, Testamentsvollstreckung
5Unabhängigen Stiftungs-/Nachfolgejuristen ohne Interessenkonflikt einbinden
6Nächste Generation planvoll informieren und in Struktur einbeziehen
7Qualifikationskriterien für Familienorgane objektiv definieren
8Abberufungs- und Kontrollmechanismen für externe Vorstände vertraglich verankern
9Mediation oder Familienmoderation bei bestehenden Konflikten einleiten
10Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Struktur (mind. alle 5 Jahre)

Anhang B: Relevante Rechtsgrundlagen

NormInhaltRelevanz
§§ 2303 ff. BGBPflichtteilsrechtAnsprüche der Kinder als gesetzliche Erben
§ 2325 BGBPflichtteilsergänzungsanspruchSchenkungen zu Lebzeiten, 10-Jahres-Frist
§§ 80 ff. BGBStiftungsrecht (Bundesrecht)Errichtung, Satzung, Organe
StiftG der LänderLandesstiftungsrechtErgänzende Regelungen je Bundesland
§§ 2197 ff. BGBTestamentsvollstreckungBefugnisse und Grenzen des Vollstreckers
§ 2269 BGBBerliner TestamentWechselbezügliche Verfügungen unter Ehegatten
§§ 705 ff. BGB / GmbHG / AktGGesellschaftsrechtStimmrechtsbindungen, Poolverträge, Holdingstrukturen

Anhang C: Praxisimplikationen für Private-Banking-Berater

  • Stiftung ≠ Patentlösung: Erst Zielklärung, dann Struktur – nicht umgekehrt.
  • Pflichtteil aktiv thematisieren: Unternehmer unterschätzen regelmäßig die Schlagkraft von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
  • Governance vor Steueroptimierung: Wer sitzt am Steuer, wenn der Unternehmer nicht mehr da ist? Diese Frage entscheidet über Stabilität.
  • Unabhängigkeit schützen: Vertrauenspersonen mit Interessenkonflikt sind eine strukturelle Schwachstelle, keine Lösung.
  • Familie informieren: Überraschungen in der Nachfolge erzeugen Anfechtungen – Transparenz schützt die Gestaltung.
  • Emotion ernst nehmen: Nachfolge ist kein rein juristisch-steuerliches Thema. Wer das ignoriert, scheitert an der Realität.
ErbstreitFamilienstiftungNachfolgeplanung

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