In einem bemerkenswerten Schritt, der die finanzielle Landschaft der Balearen nachhaltig verändern könnte, hat die neue Ministerpräsidentin Marga Prohens die Abschaffung der Erbschaftsteuer für engste Verwandte angekündigt. Nur zehn Tage nach ihrem Amtsantritt gab Prohens nach einer außerordentlichen Regierungssitzung bekannt, dass die Erbschaftsteuer zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Ehegatten – im Gesetz als Verwandtschaftsgruppen 1 und 2 definiert – abgeschafft wird.
Die Erbschaftsteuer, die bisher für engste Verwandte ein Prozent betrug (bis zu einer Erbmasse von 700.000 Euro) und progressiv auf bis zu zwanzig Prozent anstieg (ab 3 Millionen Euro), wird nun für diese Gruppen komplett abgeschafft. Dies ist ein bedeutender Schritt, der die finanzielle Belastung für Familien in einer ohnehin emotional belastenden Zeit erheblich verringern könnte.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schenkungsteuer von dieser Reform unberührt bleibt und somit unverändert bleibt. Bei Schenkungen innerhalb der begünstigten Verwandtschaftsgruppen 1 und 2 beläuft sich die Steuerlast weiterhin pauschal auf sieben Prozent.
Zusätzlich zu diesen Änderungen bei der Erbschaftsteuer kündigte Prohens auch die Abschaffung der Grunderwerbsteuer (ITP) für den Kauf des ersten Wohnsitzes für Personen unter 30 Jahren und Menschen mit Behinderungen an. Darüber hinaus wird eine Ermäßigung von 50 Prozent für Personen unter 35 Jahren, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit behinderten Angehörigen eingeführt.
Die konservative Minderheitsregierung der PP hat weitere Steuermaßnahmen für die Legislaturperiode (vier Jahre) in Aussicht gestellt. Im Fokus der Aufmerksamkeit steht eine mögliche Senkung oder Abschaffung der Vermögensteuer. Diese im Regierungsabkommen festgeklopfte Absicht ist jedoch an die zentralstaatliche „Reichensteuer“ geknüpft. Damit hängt das Schicksal der Vermögensteuer vom Ausgang der Parlamentswahlen am kommenden Sonntag, dem 23. Juli, sowie den Beschlüssen der neuen Staatsregierung ab.
Es gibt jedoch einige wichtige Details, die man über diese Reform wissen muss. Von der Steuerbefreiung profitieren dem Wortlaut des Gesetzes zufolge nur Residenten. Dies hebt einen Passus im staatlichen Erbschaftsteuergesetz aus, der besagt, dass auch Nichtresidenten die Regelungen jener Region in Anspruch nehmen können, sofern sich der größere Teil des übertragenen Vermögens auf den Balearen befindet.
Dies hat bereits zu Kontroversen geführt, da ein Steueranwalt in Palma angekündigt hat, gegen diese offensichtliche Diskriminierung von Nichtresidenten bei der EU Klage zu erheben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Situation entwickeln wird und welche Auswirkungen sie auf die Steuerlandschaft der Balearen haben wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Reformen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und weniger belastenden Steuerlandschaft darstellen. Sie könnten dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Familien in schwierigen Zeiten zu verringern und gleichzeitig Anreize für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen schaffen, in Immobilien zu investieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese Reformen in der Praxis umgesetzt werden und welche langfristigen Auswirkungen sie auf die Wirtschaft der Balearen haben werden.
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