• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 17. Dezember 2024

Schenkungsteuer bei Doppelansässigkeit: Interessantes über das DBA-Schweden

  • 4 Min. Lesezeit
  • Allgemein
Mann liest auf Tablet mit Kaffee
Schenkungsteuer bei Doppelansässigkeit: Interessantes über das DBA-Schweden

Viele Mandanten gehen davon aus, dass der Wegfall einer Steuer im Ausland automatisch steuerliche Vorteile für sie bringt. Doch die Realität sieht oft anders aus. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Mai 2023 (Az. II R 27/20) zeigt, wie wichtig es ist, grenzüberschreitende Steuerfragen präzise zu prüfen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner bietet das Urteil wertvolle Erkenntnisse zur Schenkungsteuer bei Doppelansässigkeit im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Schweden.

Das Problem: Doppelansässigkeit und Schenkungsteuer

Hintergrund: Wegfall der Schenkungsteuer in Schweden

Schweden hat die Schenkungsteuer bereits 2005 abgeschafft. Für Mandanten mit Bezug zu beiden Ländern klingt das zunächst wie eine steuerliche Erleichterung. Doch das DBA-Schweden aus dem Jahr 1992 sorgt in Fällen von Doppelansässigkeit dafür, dass das deutsche Schenkungsteuerrecht greift. Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b des Abkommens legt fest, dass bei Schenkungen von Personen, die in Deutschland und Schweden ansässig sind, ausschließlich Deutschland das Besteuerungsrecht hat.

Was ist Doppelansässigkeit?

Doppelansässigkeit liegt vor, wenn eine Person nach den steuerlichen Kriterien beider Länder – etwa durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt – als steuerlich ansässig gilt. Für solche Konflikte stellt das DBA eine Regelung bereit. Im konkreten Fall entschied der BFH: Auch wenn Schweden keine Schenkungsteuer erhebt, bleibt die Schenkung in Deutschland steuerpflichtig.

Was bedeutet das in der Praxis?

Beispiel 1: Ferienhaus in Schweden

Ein Unternehmer, der sowohl in Deutschland als auch in Schweden steuerlich ansässig ist, möchte sein Ferienhaus in Schweden an seine Kinder verschenken. Obwohl Schweden keine Schenkungsteuer erhebt, fällt die Übertragung unter das deutsche Steuerrecht. Das bedeutet, dass Freibeträge wie 400.000 EUR pro Kind (Stand 2024) genutzt werden können, der darüber hinausgehende Betrag aber nach den deutschen Schenkungsteuersätzen besteuert wird.

Beispiel 2: Aktienportfolio mit internationalem Bezug

Ein Mandant mit doppelter Ansässigkeit möchte seinem Enkel ein Aktienportfolio übertragen, das sich teilweise in Schweden befindet. Auch in diesem Fall greift das deutsche Schenkungsteuerrecht. Der Freibetrag für Enkel beträgt aktuell 200.000 EUR. Liegt der Wert der Aktien darüber, wird die Differenz nach deutschen Steuersätzen besteuert.

Was sollten Finanzplaner beachten?

1. Frühzeitige Planung ist entscheidend

Internationale Vermögensübertragungen erfordern eine sorgfältige Planung. Mandanten sollten frühzeitig auf die steuerlichen Konsequenzen grenzüberschreitender Schenkungen hingewiesen werden, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.

2. Nutzung von Freibeträgen

Die Nutzung der Freibeträge ist ein zentraler Punkt in der Schenkungsteuerplanung. Finanzplaner können Mandanten beispielsweise dazu raten, größere Vermögenswerte in mehreren Tranchen über mehrere Jahre zu übertragen, um die Freibeträge optimal auszuschöpfen.

3. Steuerliche Optimierung durch Güterstand oder Stiftungen

In bestimmten Fällen kann ein Wechsel des Güterstands oder die Einbindung einer Familienstiftung steuerliche Vorteile bringen. Diese Möglichkeiten sollten individuell geprüft werden.

4. Rechtliche Beratung einbinden

Mandanten mit doppeltem Steuerbezug benötigen oft Unterstützung von Experten in beiden Ländern. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern und Anwälten ist unverzichtbar, um eine umfassende Beratung zu gewährleisten.

5. Mandanten über die Bedeutung des DBA aufklären

Ein häufiger Irrglaube ist, dass der Wegfall einer Steuer im Ausland immer steuerliche Vorteile bringt. Finanzplaner sollten Mandanten darüber informieren, dass das DBA-Schweden für Klarheit sorgt, aber auch dazu führt, dass das deutsche Steuerrecht Vorrang hat.

Checkliste: Schenkungsteuer bei Doppelansässigkeit

SchrittBeschreibungQuelle/Referenz
1. Ansässigkeit prüfenKlärung der steuerlichen Ansässigkeit in beiden Ländern gemäß Artikel 4 des DBA-SchwedenDBA-Schweden, Art. 4
2. Vermögenswerte erfassenErstellung eines detaillierten Inventars aller relevanten VermögenswerteMandanteninterne Vermögensübersicht
3. Freibeträge berechnenPrüfung, welche deutschen Freibeträge angewendet werden können§16 ErbStG
4. Steuerliche Zuständigkeit klärenAnalyse der Besteuerung nach deutschem Recht bei grenzüberschreitenden SchenkungenBFH-Urteil II R 27/20
5. Steueroptimierung planenGestaltung von Schenkungen durch gestaffelte Übertragungen oder Nutzung von StiftungenSteuerberater und Fachanwälte
6. Rechtliche Dokumentation sicherstellenNotarielle Beurkundung von Schenkungen und Erstellung rechtlicher UnterlagenNotar oder Rechtsanwalt für Erbrecht
7. Mandanten langfristig betreuenIntegration der Schenkung in eine umfassende Nachfolge- und VermögensplanungFinanzplaner und Nachfolgeberater

Fazit: Vorsicht bei internationalen Schenkungen

Das BFH-Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, steuerliche Detailkenntnisse in der internationalen Nachfolgeplanung einzubringen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner liegt der Schlüssel zum Erfolg in einer frühzeitigen, umfassenden Beratung, die rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt.

Nutzen Sie die Erkenntnisse aus dem Urteil, um Mandanten proaktiv auf die Besonderheiten bei Doppelansässigkeit hinzuweisen – und ihnen dadurch rechtliche und steuerliche Sicherheit zu bieten.

DBADoppelbesteuerungsabkommenErbschaft- und SchenkungsteuerSchweden

Ähnliche Artikel

Holzfiguren, eine rot, unter Lupe.
Cum-Cum-Geschäfte: Praxisnahe Analyse eines Steuersparmodells mit zunehmender Sprengkraft
Artikel lesen
Ruhestand im Ausland: Chancen, Fallstricke und Beratungsbedarf
Artikel lesen
Zahnräder und Gehirn, symbolisieren Innovation und Planung.
Psychologie der Finanzplanung: Warum Emotionen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung