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  • Henning Krischke
  • 8. Juli 2025

Strategien gegen das Wanken: Was der Fall Playmobil über Stiftungen, Macht und Nachfolge lehrt

  • 5 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Spielzeugfigur mit Zitat über Planung und Kontrolle.
Strategien gegen das Wanken: Was der Fall Playmobil über Stiftungen, Macht und Nachfolge lehrt

Einleitung„Wie kann etwas so Solides plötzlich ins Wanken geraten?“ Diese Frage steht am Anfang vieler Krisen – in Familienunternehmen ebenso wie in prominenten Stiftungskonstrukten. Der Fall Playmobil offenbart mit beklemmender Klarheit, wie rasch der vermeintlich sichere Übergang eines Lebenswerks in eine strategische Schieflage geraten kann. Das einstige Aushängeschild deutscher Spielzeugproduktion verlor innerhalb weniger Jahre nicht nur Umsatz, sondern auch Vertrauen – in Strukturen, Führung und Perspektive.

Im Zentrum: Eine Nachfolgeregelung, die formal Bestand hatte, aber inhaltlich versagte. Eine Stiftung ohne Aufsicht. Eine persönliche Nähe ohne professionelle Distanz. Und ein Vermächtnis, das in eine Sackgasse geriet.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergibt sich daraus eine zentrale Frage: Wie lassen sich solche Entwicklungen frühzeitig erkennen – und durch kluge Struktur, rechtliche Präzision und vorausschauende Begleitung vermeiden?

Nachfolge über Stiftungen: Segen oder Risiko?
Die Konstruktion im Fall Playmobil
Die Playmobil-Muttergesellschaft Geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG war seit Jahren in Familienbesitz, später überführt in eine Stiftung. Der Gründer Horst Brandstätter regelte die Nachfolge, indem er die Kontrolle über das Unternehmen auf eine von ihm geschätzte Vertraute übertrug – seine langjährige Sekretärin. Ohne externe Kontrollinstanzen, ohne Stiftungsbeirat, ohne rotierendes Gremium. Die Folge: Konzentration der Macht auf eine Einzelperson und Intransparenz bei strategischen Entscheidungen.

Statt einer kontrollierten Nachfolge entstand eine faktische Alleinverantwortung – mit schwerwiegenden Konsequenzen für das Unternehmen. Entscheidungen über Restrukturierung, Digitalisierungsstrategie und Personalpolitik blieben unreflektiert. Der Umsatz schrumpfte um rund 30 % in weniger als fünf Jahren.¹

Fehlendes Gegengewicht
Die Konstruktion widerspricht einem Grundprinzip der Stiftungstreuhand: der Entflechtung von Kontrolle und operativer Führung. Eine Stiftung soll Vermögen bewahren, fördern und steuern – nicht auf Gedeih und Verderb der Einschätzung eines Einzelnen ausgeliefert sein. Fehlende Governance-Instrumente – etwa ein unabhängiger Beirat, ein Kontrollorgan oder externe Wirtschaftsprüfer mit erweitertem Prüfauftrag – lassen sich kaum kompensieren, wenn die Macht einmal zentralisiert wurde.

Juristische und strategische Schwachstellen

  1. Satzung ohne strategische Leitplanken
    Eine Stiftung lebt von ihrer Satzung – sie ist zugleich Verfassung und Kompass. Fehlen dort klare Regelungen zur Zusammensetzung der Gremien, zur Dauer von Mandaten oder zur Transparenzpflicht, entstehen systemische Risiken. In vielen Fällen liegt das Problem nicht in der Form, sondern im Inhalt: Ein formal korrekt errichtetes Gebilde kann operativ blind sein, wenn zentrale Kontrollmechanismen fehlen.
  2. Keine Bindung an Compliance-Standards
    Anders als Kapitalgesellschaften unterliegen Familienstiftungen keinen zwingenden Aufsichtsregeln, sofern keine Gemeinnützigkeit oder öffentliche Mittel im Spiel sind. Das bietet Freiheiten – aber auch Spielraum für Fehlentwicklungen. Wer hier keine internen Regeln (z. B. gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex für Familienunternehmen) etabliert, agiert strukturell ungeschützt.
  3. Fehlende Trennung von Familie und Führung
    Ein zentraler Fehler vieler Nachfolgeprozesse liegt in der Vermischung von Familienbindung und Unternehmensführung. Gerade in Stiftungsstrukturen sollte die familiäre Nähe durch professionelle Distanz flankiert werden. Ein familiäres Kontrollgremium ohne wirtschaftliche Expertise schützt weder den Willen des Stifters noch das Unternehmen.

Handlungsspielraum für Finanz- und Nachfolgeplaner
Früherkennung statt Schadensbegrenzung
Die Kernaufgabe in der Nachfolgeplanung besteht nicht nur im Vermögensübergang, sondern in der Sicherung von Struktur, Kontrolle und Integrität. Professionelle Finanzplanung beginnt dort, wo Governance- und Risikoaspekte frühzeitig in die Vermögensstrategie eingebettet werden. Wer rechtzeitig strukturiert, verhindert spätere Machtkämpfe, Kompetenzlücken oder Vertrauenserosion.

Empfehlungen zur Strukturierung:
Institutionalisierung der Kontrolle: Stiftungen sollten verpflichtend über einen unabhängigen Beirat verfügen, der strategische Entscheidungen kritisch begleiten kann.

Rechtskonforme Satzungsgestaltung: Die Stiftungssatzung sollte klare Leitlinien zur Zusammensetzung, Amtszeit und Entscheidungsfindung der Organe enthalten.

Verbindung von menschlicher Nähe und rechtlicher Absicherung: Persönliche Vertraute können eingebunden werden – aber nicht ohne juristische und organisatorische Rahmenbedingungen.

Vergleichbare Fälle und Lehren
Fall 1: Veltins Brauerei – Klar strukturierte Familienverfassung
Die Brauerei Veltins regelt die Nachfolge über eine Kombination aus Stiftung, Familienbeirat und klaren Verhaltensregeln. Die Rollen der Gesellschafter sind voneinander abgegrenzt, externe Experten unterstützen bei strategischen Fragen. Ein Beispiel für funktionierende Governance im Mittelstand.

Fall 2: Knorr-Bremse – Erbstreit trotz Stiftung
Nach dem Tod von Heinz Hermann Thiele eskalierte der Streit um die Stiftung und die operative Führung. Der Fall zeigt: Auch bei existierender Stiftung sind klare Testamentsvollstreckung und Nachfolgeverträge unerlässlich.

Fall 3: Oetker – Zersplitterung trotz Tradition
Die Familienholding wurde in zwei Teile aufgespalten, nachdem keine Einigung über Führungs- und Vermögensfragen erzielt werden konnte. Die Auflösung familiärer Strukturen führte zu erheblichem Wertverlust.

Fall 4: Otto Group – Generationsübergreifende Nachfolge mit Struktur
Mit einer rechtlich präzise geregelten Stiftung, einem Beirat und externen Kontrollinstanzen hat die Otto Group eine Nachfolge über drei Generationen hinweg erfolgreich gestaltet. Der Fall zeigt: Erfolg ist planbar – mit Struktur.

Fall 5: Aldi Nord/Süd – Zersplitterte Stiftungsstruktur
Die komplexe Stiftungsstruktur führte nach dem Tod der Eigentümer zu jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten. Erst ein grundlegender Umbau schuf wieder strategische Handlungsfähigkeit.

Rechtliche Einordnung: Meldepflichten und Risikozonen
Zentrale Paragrafen im Überblick
Die juristische Absicherung einer Stiftungskonstruktion berührt zahlreiche Rechtsgebiete. Besonders relevant:

  • § 80 BGB ff. zur Errichtung und Organisation von Stiftungen
  • § 55 AO ff. zur Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
  • § 2214 BGB: Schutz des Nachlasses vor dem Zugriff Dritter
  • GwG § 3: Transparenzpflicht über wirtschaftlich Berechtigte
  • Landesstiftungsgesetze: Regelungen zur Stiftungsaufsicht
  • ErbStG § 13: Steuerliche Privilegierung gemeinnütziger Strukturen

Dokumentations- und Meldepflichten
Finanz- und Nachfolgeplaner müssen darauf achten, dass alle relevanten Strukturen und Personen im Transparenzregister (§ 20 GwG) korrekt gemeldet sind. Bei Stiftungen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb besteht zudem eine besondere Pflicht zur Offenlegung von Zweckbindung und Mittelverwendung – spätestens bei gemeinnützigkeitsrechtlicher Prüfung durch das Finanzamt.

Fazit: Nachfolge ist ein Prozess – kein Event
Die Lehre aus dem Fall Playmobil ist so simpel wie klar: Persönliche Loyalität kann professionelle Struktur nicht ersetzen. Wer frühzeitig denkt, strukturiert und kontrolliert, sichert nicht nur das Vermögen – sondern auch das Vertrauen.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich daraus klare Imperative:

Den Fokus auf Governance schärfen

Stiftungsstrukturen als lebendige Instrumente begreifen

Die Nachfolge als kontinuierlichen Prozess begleiten – nicht als isoliertes Ereignis

Denn Nachfolge ist nicht das Ende eines Lebenswerks – sondern sein zweiter Anfang.

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