Geplante Reformen der Vermögensabschöpfung – Paradigmenwechsel im Eigentumsschutz
Die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform des Systems der Vermögensabschöpfung, die für Vermögensinhaber erhebliche Risiken mit sich bringen kann. Im Zentrum steht dabei ein grundlegender Paradigmenwechsel: Künftig sollen Vermögenswerte unklarer Herkunft auch ohne strafrechtliche Verurteilung eingezogen werden können. Die einschneidendste Änderung besteht in der geplanten Beweislastumkehr – Eigentümer müssten dann selbst nachweisen, dass ihr Vermögen legal erworben wurde.
Diese Entwicklung steht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten, die bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Deutschland könnte bei der Umsetzung jedoch über die Mindestanforderungen hinausgehen und strengere Maßstäbe anlegen, wie aktuelle Reformbestrebungen zeigen.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es daher essenziell, die aktuellen Entwicklungen zu verstehen und frühzeitig Strategien zum Schutz des Vermögens ihrer Mandanten zu entwickeln.
Die aktuelle Rechtslage der Vermögensabschöpfung in Deutschland
Um die Tragweite der geplanten Änderungen zu verstehen, ist ein Blick auf die bestehende Rechtslage unerlässlich. Seit der letzten Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die am 1. Juli 2017 in Kraft trat, wurden die Möglichkeiten zur Einziehung von Vermögenswerten bereits deutlich erweitert.
Das bestehende System kennt drei wesentliche Einziehungsinstrumente:
- Einfache Einziehung: Gerichte müssen zwingend all das einziehen, was ein Tatbeteiligter durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangt hat.
- Erweiterte Einziehung: Erlaubt die Einziehung von Vermögenswerten, die vermutlich aus rechtswidrigen Taten stammen, auch wenn diese im Einzelnen nicht nachgewiesen werden können.
- Verurteilungsunabhängige Einziehung: Ermöglicht die Einziehung von Gegenständen (wie größeren Bargeldbeträgen) bei Anfangsverdacht einer Katalogtat, ohne dass Vermögenswerte konkreten rechtswidrigen Taten zugeordnet werden müssen.
Die Reform von 2017 hat zu einem deutlichen Anstieg der Einziehungsfälle und -summen geführt. Allerdings stößt besonders die Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft an praktische Grenzen. Prof. Dr. Frank Saliger von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärt: “Offenbar erweist sich die Notwendigkeit der gerichtlichen Überzeugung von der strafrechtswidrigen Herkunft der aufgefundenen Vermögenswerte als strukturelle Bremse.”
Aktuelle Entwicklungen und Reformbestrebungen
Im Frühjahr 2024 legte eine von der Justizministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen umfassenden Abschlussbericht zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung vor. Nahezu zeitgleich beschloss die EU die Richtlinie 2024/1260, die als Rechtsrahmen für die künftige Ausgestaltung dient.
Die Reformbestrebungen gehen jedoch weiter: Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag, die bisher auf Katalogtaten beschränkte verurteilungsunabhängige Einziehung durch einen “all-crimes-Ansatz” zu ersetzen und als Muss-Vorschrift bei den Katalogtaten auszugestalten.
Am weitesten gehen Vorschläge zur Verankerung der Vermögensabschöpfung außerhalb des Strafrechts im Verwaltungsrecht mit Beweislastumkehr. Diese könnten nach der Bundestagswahl 2025 umgesetzt werden und würden einen grundlegenden Wandel im deutschen Rechtssystem darstellen.
Die Beweislastumkehr – Verfassungsrechtliche Bedenken
Der Grundsatz “in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten) ist ein fundamentales Prinzip des deutschen Rechtsstaats. Die geplante Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung würde diesen Grundsatz auf den Kopf stellen. Statt dass die staatlichen Behörden die illegale Herkunft von Vermögenswerten nachweisen müssen, wären Vermögensinhaber in der Pflicht, die legale Herkunft zu belegen.
Dies wirft erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf, insbesondere im Hinblick auf:
- den grundgesetzlich verankerten Eigentumsschutz (Art. 14 GG)
- das Verhältnismäßigkeitsprinzip
- rechtsstaatliche Verfahrensgarantien
Prof. Saliger warnt: “Abgesehen davon, dass damit bisher nicht verfassungsrechtliche Probleme etwa um die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Grundgesetz verschwinden: Man würde ein weiteres weniger zielgenaues Einziehungsinstrument schaffen.“
Die verfassungsrechtlichen Bedenken könnten in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht zu klären sein. Bis dahin besteht jedoch für Vermögensinhaber ein erhebliches Risiko, dem durch präventive Maßnahmen begegnet werden sollte.
Potentiell betroffene Personenkreise – Nicht nur Kriminelle im Visier
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass nur Personen mit kriminellem Hintergrund von den verschärften Regeln betroffen sein könnten. Tatsächlich könnten folgende Gruppen ins Visier geraten:
- Unternehmer mit internationalen Strukturen
- Inhaberunternehmer mit grenzüberschreitenden Aktivitäten
- Geschäftsführer mit Konten oder Vermögen im Ausland
- Personen mit komplexen Finanzierungs- und Beteiligungsstrukturen
- Vermögende Privatpersonen
- Erben größerer Vermögen mit lückenhafter Dokumentation
- Personen mit Auslandsvermögen oder internationalen Investitionen
- Immobilienbesitzer mit komplexen Finanzierungsstrukturen
- Investoren in alternative Anlageklassen
- Kryptowährungsinhaber mit unzureichender Transaktionsdokumentation
- Sammler wertvoller Güter (Kunst, Oldtimer, Uhren etc.) ohne lückenlose Herkunftsnachweise
- Anleger im grauen Kapitalmarkt oder bei Mezzanine-Finanzierungen
- Personen mit lückenhafter Dokumentation legaler Vermögenswerte
- Bei älteren Transaktionen oder Bargeldgeschäften
- Bei Schenkungen oder Erbschaften ohne ordnungsgemäße Anzeige
- Bei fehlenden oder unvollständigen Nachweisen über Herkunft von Vermögensteilen
Fallbeispiel: Der Unternehmer mit Auslandsaktivitäten
Ein mittelständischer Unternehmer unterhielt seit den 1990er Jahren Geschäftsbeziehungen nach Osteuropa. In dieser Zeit wurden Gewinne teilweise auf ausländischen Konten belassen, um lokale Investitionen zu finanzieren. Die Transfers waren legal, erfolgten aber über verschiedene Länder und wurden nicht immer vollständig dokumentiert. Nach seinem Wegzug aus Deutschland behielt er hier Immobilien und Unternehmensanteile.
Unter den geplanten Regelungen könnte er bei einer Überprüfung in Erklärungsnot geraten, wenn er die rechtmäßige Herkunft aller Vermögenswerte nicht lückenlos nachweisen kann. Selbst ohne strafrechtliche Verurteilung könnten Behörden die Einziehung von Teilen seines Vermögens anordnen, wenn Zweifel an der legalen Herkunft bestehen.
EU-Richtlinie 2024/1260 – Konkrete Auswirkungen für Deutschland
Die EU-Richtlinie 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten wurde am 24. April 2024 verabschiedet und muss bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie enthält folgende Kernpunkte:
- Weite Definition des Tatertrages, der alle wirtschaftlichen Vorteile umfasst, die direkt oder indirekt durch eine Straftat erlangt werden
- Erweiterung der Vermögensabschöpfung auf Folgesurrogate und Wertsteigerungen
- Pflicht zur Erstellung einer nationalen Strategie zur Vermögensabschöpfung bis zum 24. Mai 2027
- Stärkere Befugnisse für Asset Recovery Offices (AROs) zur Vermögensermittlung
- Mindeststandards zum Schutz der Rechte betroffener Personen
Die Richtlinie selbst sieht zwar keine vollständige Beweislastumkehr vor, lässt den Mitgliedstaaten aber Spielraum für strengere Maßnahmen. Deutschland hat in der Vergangenheit bei der Umsetzung von EU-Richtlinien häufig strengere Standards gesetzt als minimal erforderlich („Gold-Plating”).
Zeitplan der Umsetzung in Deutschland
Der voraussichtliche Zeitplan für die Umsetzung in Deutschland gestaltet sich wie folgt:
- 2024-2025: Formulierung konkreter Gesetzesentwürfe
- 2025-2026: Parlamentarische Beratung und Verabschiedung
- November 2026: Spätester Zeitpunkt für das Inkrafttreten
- Mai 2027: Frist für die nationale Strategie zur Vermögensabschöpfung
Für Vermögensinhaber bedeutet dies, dass jetzt der optimale Zeitpunkt ist, um Vermögensstrukturen zu überprüfen und anzupassen, bevor die verschärften Regelungen in Kraft treten.
Strukturierungsmöglichkeiten für ein rechtssicheres Vermögen
Dokumentationsstrategien für Vermögenswerte
Die lückenlose Dokumentation der Herkunft von Vermögenswerten wird unter den geplanten Regelungen zur essentiellen Absicherung. Folgende Maßnahmen sind zu empfehlen:
- Erstellung einer umfassenden Vermögensdokumentation
- Chronologische Aufzeichnung aller Vermögenstransaktionen
- Systematische Ablage aller relevanten Belege und Verträge
- Bei älteren Transaktionen: Rekonstruktion durch Bankaufzeichnungen, Notarverträge etc.
- Nachweis der Mittelherkunft
- Dokumentation von Einkommensquellen (Gehaltsnachweise, Steuererklärungen, Geschäftsberichte)
- Belege für Erbschaften, Schenkungen und andere Vermögensübertragungen
- Bei Unternehmen: Transparente Darstellung der Gewinnentnahmen und Gewinnverwendung
- Professionelles Vermögensregister
- Detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte mit Erwerbsdatum und -preis
- Dokumentation der Finanzierungsquellen
- Regelmäßige Aktualisierung, idealerweise jährlich
Vermögensstrukturen für erhöhte Rechtssicherheit
Neben der Dokumentation können bestimmte Vermögensstrukturen den Schutz vor unberechtigtem Zugriff erhöhen:
- Familienholding-Strukturen
- Bündelung von Beteiligungen und Immobilien in einer Holding-Gesellschaft
- Transparente Gesellschaftsverträge mit klaren Regelungen
- Professionelle Geschäftsführung und Dokumentation aller Entscheidungen
- Stiftungslösungen
- Deutsche Familienstiftung als Vermögensträger mit klar definiertem Stiftungszweck
- Alternative: Ausländische Stiftungen (z.B. in Liechtenstein) mit zusätzlichen Schutzfunktionen
- Transparente Stiftungsstruktur mit nachvollziehbarer Vermögenszuführung
- Vermögenssegmentierung
- Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Rechtsträger und Jurisdiktionen
- Vermeidung von Konzentrationsrisiken
- Rechtssichere Gestaltung der Vermögensübertragungen mit umfassender Dokumentation
Die Liechtensteinische Stiftung als Instrument des Vermögensschutzes
Im Vergleich zu deutschen Stiftungen bieten liechtensteinische Stiftungen einige Vorteile, die gerade im Kontext der verschärften Vermögensabschöpfungsregeln relevant sein können:
Aspekt | Deutsche Familienstiftung | Liechtensteinische Stiftung |
---|---|---|
Gründung | Einfacher, geringere Kosten, Freibetrag von 400.000 € | Höhere Anfangskosten, Mindestkapital von 30.000 CHF |
Steuerliche Belastung | Körperschaftsteuer (15%), alle 30 Jahre Erbersatzsteuer | Pauschalbesteuerung von 12,5%, keine Erbersatzsteuer |
Flexibilität | Eingeschränkt, öffentliche Aufsicht | Hohe Flexibilität, starker Schutz der Privatsphäre |
Vermögensschutz | Begrenzt | Starker Schutz gegen Gläubiger und staatliche Eingriffe |
Stifterkontrolle | Eingeschränkt | Weitreichende Einflussmöglichkeiten des Stifters |
Kosten der Verwaltung | Moderat | Höher durch ausländische Verwaltung |
Eine liechtensteinische Stiftung kann insbesondere für größere Vermögen und bei internationaler Ausrichtung eine überlegenswerte Option darstellen. Entscheidend ist jedoch die rechtssichere Gestaltung der Vermögensübertragung auf die Stiftung, die ausschließlich mit legal erworbenem und vollständig dokumentiertem Vermögen erfolgen sollte.
Rechtliche Grenzen des Vermögensschutzes – was nicht funktioniert
Bei der Strukturierung von Vermögen sind klare rechtliche Grenzen zu beachten. Folgende Maßnahmen bieten keinen wirksamen Schutz und können sogar zusätzliche Risiken schaffen:
- Verschleierungsstrategien
- Strohmänner und undurchsichtige Beteiligungskonstruktionen
- Anonyme Offshore-Strukturen ohne wirtschaftlichen Zweck
- Verschweigen von Vermögenswerten gegenüber Behörden
- Nachträgliche Legalisierungsversuche
- Rückdatierung von Verträgen und Dokumenten
- Konstruierte Scheingeschäfte zur Erklärung von Vermögenszuwächsen
- Falsche eidesstattliche Versicherungen über Vermögensquellen
- “Asset Protection” ohne legitime Grundlage
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, betont: “Rechtssicherer Vermögensschutz basiert auf transparenten, nachvollziehbaren Strukturen und niemals auf Verschleierung. Der Fokus muss auf der lückenlosen Dokumentation und der legalen Strukturierung des rechtmäßig erworbenen Vermögens liegen.”
Handlungsempfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner
Als Experte für Finanz- und Nachfolgeplanung sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:
- Umfassende Vermögensanalyse durchführen
- Identifikation aller Vermögenswerte und deren Herkunft
- Aufdeckung potenzieller Dokumentationslücken
- Risikoanalyse unter Berücksichtigung der geplanten Gesetzesänderungen
- Präventive Dokumentation erstellen
- Proaktive Zusammenstellung aller Belege zur Vermögensherkunft
- Erstellung einer Vermögensbilanz mit Nachweisen für jede Position
- Schließung von Dokumentationslücken durch alternative Nachweise
- Optimierung der Vermögensstruktur
- Prüfung bestehender Rechtsformen und ggf. Anpassung
- Konsolidierung verstreuter Vermögenswerte in transparenten Strukturen
- Implementierung einer systematischen Vermögensverwaltung mit lückenloser Dokumentation
- Internationale Aspekte berücksichtigen
- Für Mandanten mit Wohnsitz im Ausland: Besondere Absicherung von in Deutschland verbliebenem Vermögen
- Für internationale Vermögensbestandteile: Rechtskonforme Strukturierung und Dokumentation
- Beachtung von Doppelbesteuerungsabkommen und internationalem Vermögensrecht
- Langfristige Vermögensstrategie entwickeln
- Frühzeitige Nachfolgeplanung mit transparenter Vermögensübertragung
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vermögensstruktur
- Implementierung eines kontinuierlichen Dokumentationsprozesses
Fazit: Handeln, bevor der Zugriff droht
Die geplante Reform der Vermögensabschöpfung stellt einen Paradigmenwechsel im deutschen Rechtssystem dar. Die vorgesehene Beweislastumkehr könnte dazu führen, dass Vermögensinhaber in die Pflicht genommen werden, die legale Herkunft ihrer Vermögenswerte nachzuweisen – ein fundamentaler Bruch mit dem Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten”.
Obwohl die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Regelungen umstritten ist, werden sie voraussichtlich bis zu einer höchstrichterlichen Klärung geltendes Recht sein. Der Zeitpunkt zum Handeln ist jetzt, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner bedeutet dies, ihre Mandanten umfassend über die Risiken zu informieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Diese umfassen eine lückenlose Dokumentation der Vermögensherkunft, eine rechtssichere Strukturierung des Vermögens und gegebenenfalls die Implementierung internationaler Lösungen wie einer liechtensteinischen Stiftung.
Die beste Strategie gegen staatlichen Zugriff ist Transparenz und Rechtssicherheit. Wer sein legal erworbenes Vermögen systematisch dokumentiert und strukturiert, hat auch unter den geplanten verschärften Regelungen nichts zu befürchten.
Anhang: Checkliste für die Beratungspraxis
Dokumentation der Vermögensherkunft
- Vollständige Auflistung aller Vermögenswerte erstellen
- Chronologische Dokumentation der Vermögensentwicklung
- Nachweis der Finanzierungsquellen für jede wesentliche Anschaffung
- Bankbelege, Kaufverträge und Steuererklärungen archivieren
- Bei Erbschaften und Schenkungen: Nachweise über Anzeige beim Finanzamt
- Bei Unternehmensvermögen: Dokumentation der Kapitalentwicklung
- Immobilienerwerb: Lückenlose Darstellung der Finanzierungsströme
Rechtliche Absicherung
- Prüfung der aktuellen Rechtsformen auf Angemessenheit und Risiken
- Analyse der Vermögensverteilung auf verschiedene Rechtsträger
- Bewertung internationaler Absicherungsmöglichkeiten
- Erstellung einer Risikomatrix für einzelne Vermögensbestandteile
- Identifikation undokumentierter oder schwer nachweisbarer Vermögensteile
- Prüfung von Stiftungslösungen (deutsch oder international)
- Rechtssichere Gestaltung von Vermögensübertragungen
Vermögensnachfolge
- Frühzeitige Planung der Vermögensübertragung
- Transparente Dokumentation aller Übertragungsvorgänge
- Professionelle Begleitung durch Rechts- und Steuerexperten
- Berücksichtigung internationaler Aspekte bei Auslandsbezug
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Nachfolgestrategie
- Klare Kommunikation mit allen Beteiligten
- Schulung der Nachfolger in Vermögensverwaltung und -dokumentation
Rechtliche Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1260 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
- §§ 73 ff. StGB (Vermögensabschöpfung im Strafrecht)
- Art. 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie)
- BVerfG, Beschluss v. 21.4.2021 – 2 BvL 2/11 (zur Verfassungsmäßigkeit der Vermögensabschöpfung)
- Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung (März 2024)
- Koalitionsvertrag 2025: Regelungen zur Vermögensabschöpfung (S. 97-98)
- Antrag der CDU/CSU-Fraktion: “Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern” (BT-Drucks. 20/14014)