Immer mehr Rentner und Vorruheständler überlegen, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Dabei spielt die steuerliche Behandlung ihrer deutschen Renten eine zentrale Rolle. Welche Länder bieten steuerliche Vorteile für deutsche Renten? Gibt es Länder, in denen Rentner gar keine Steuern auf ihre Bezüge zahlen müssen? Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Rentenbesteuerung im Ausland und zeigt, welche aktuellen Entwicklungen Finanz- und Nachfolgeplaner im Blick behalten sollten.
Die Besteuerung deutscher Renten im Ausland
Die Steuerpflicht deutscher Rentner im Ausland wird durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Dabei gibt es drei Grundmodelle:
- Besteuerung im Herkunftsland (Deutschland)
- In vielen Fällen bleibt Deutschland das Besteuerungsrecht vorbehalten, insbesondere bei gesetzlichen Renten.
- Besteuerung im Wohnsitzland
- Einige Länder haben das Besteuerungsrecht für deutsche Renten übernommen, vornehmlich bei betrieblicher oder privater Altersvorsorge.
- Gemischte Besteuerung oder Steuerbefreiung
- In manchen Fällen teilen sich Deutschland und das Wohnsitzland das Besteuerungsrecht, oder es gibt Steuerfreistellungen.
Steuerlich attraktive Länder für deutsche Rentner
Es gibt Länder, in denen deutsche Renten vollständig steuerfrei oder stark begünstigt behandelt werden. Diese lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:
1. Länder ohne Besteuerungsrecht für deutsche Renten
In diesen Ländern hat Deutschland gemäß DBA kein Besteuerungsrecht. Zudem erhebt das Wohnsitzland keine oder nur sehr geringe Steuern auf Renteneinkünfte:
- Bolivien, Ecuador, Montenegro, Marokko, Namibia, Sambia, Schweiz, Albanien, Jamaika, Moldau
In diesen Ländern wird die deutsche Rente brutto für netto ausgezahlt.
2. Länder mit steuerlichen Sonderregelungen für Rentner
Einige Länder ermöglichen gezielte Steuererleichterungen für ausländische Rentner:
- Costa Rica, Georgien, Israel, Italien, Malta, Mauritius, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Singapur, Uruguay, Zypern
- Griechenland: Pauschalbesteuerung von 7 % auf ausländische Renteneinkünfte.
- Portugal: Unter bestimmten Bedingungen (NHR-Regime) für zehn Jahre steuerfrei.
Länder, die steuerlich unattraktiver geworden sind
In den vergangenen Jahren haben einige Länder ihre steuerlichen Vorteile für deutsche Rentner abgeschafft oder stark eingeschränkt. Dies geschah entweder durch eine Neuverhandlung der DBAs oder durch Änderungen der nationalen Steuergesetze.
1. Australien und die Philippinen – Von steuerfrei zu steuerpflichtig
Früher konnten deutsche Rentner in Australien und auf den Philippinen ihre deutsche Rente steuerfrei beziehen. Doch nach neuen Verhandlungen der DBAs mit Deutschland haben sich die Bedingungen geändert.
- Australien: Renten aus Deutschland unterliegen nun der Besteuerung im Herkunftsland. Deutschland behält sich das Besteuerungsrecht vor.
- Philippinen: Auch hier wurde die Steuerfreiheit aufgehoben. Nun sind Renten aus dem Ausland steuerpflichtig.
2. Thailand – Kein Steuerparadies mehr für Rentner
Lange galt Thailand als einer der attraktivsten Standorte für deutsche Rentner, da dort Auslandseinkünfte steuerfrei waren. Doch seit 2024 hat Thailand seine Steuergesetze geändert:
- Alle aus dem Ausland transferierten Einkommen sind in Thailand steuerpflichtig, wenn sie innerhalb des jeweiligen Steuerjahres ins Land überwiesen werden.
- Wer seine Rente auf einem ausländischen Konto belässt und erst im Folgejahr nach Thailand überweist, kann sich Steuerfreiheit sichern. Doch das ist eine riskante Strategie, die sich jederzeit ändern kann.
Rentner, die Thailand als Ziel haben, müssen sich auf strengere steuerliche Regeln einstellen.
3. Südafrika – Eine besondere Rückfallklausel
In Südafrika gibt es eine Sonderregelung:
- Zwar unterliegt die deutsche Rente dort grundsätzlich keiner Steuer,
- Aber: Falls Südafrika die Rente nicht besteuert, springt Deutschland mit einer Rückfallbesteuerung ein.
Das bedeutet, dass Rentner nicht automatisch von einer Steuerfreiheit profitieren, sondern dies vom Steuergesetz des Ziellandes abhängt.
Die überdachende Besteuerung – Spezialfall Schweiz
Ein besonders relevanter Aspekt für Rentner, die in die Schweiz auswandern möchten, ist die überdachende Besteuerung.
Die überdachende Besteuerung ist eine spezielle Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz. Sie stellt sicher, dass Deutschland unter bestimmten Bedingungen weiterhin Steuern auf Einkünfte erheben kann, obwohl die betroffene Person bereits in der Schweiz lebt.
1. Fiktive Ansässigkeit
Diese Variante betrifft Personen, die:
- In der Schweiz ansässig sind,
- In Deutschland haben sie eine ständige Wohnstätte, die sie regelmäßig nutzen könnten,
- Oder sich gewöhnlich mindestens 6 Monate im Kalenderjahr in Deutschland aufhalten.
Deutschland darf in diesen Fällen alle Einkünfte so besteuern, als wäre die Person weiterhin in Deutschland ansässig.
2. Abwanderer-Regelung
Diese Variante gilt für Personen, die:
- Ihren Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlegen,
- Zuvor waren mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Deutschland behält in diesem Fall das Besteuerungsrecht für alle aus deutschen Quellen stammenden Einkünfte für das Jahr des Wegzugs und die folgenden 5 Jahre.
3. Konsequenzen
Die überdachende Besteuerung führt dazu, dass:
- Die betroffene Person kann sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz steuerpflichtig sein.
- Das deutsche Steuerniveau bleibt weiterhin maßgeblich.
- In der Schweiz gezahlte Steuern auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.
Diese Regelung erschwert steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerungen in der Schweiz erheblich.
Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Quelle |
---|---|---|
1. Steuerstatus klären | Wo muss die Rente versteuert werden? | DBA des jeweiligen Landes |
2. Rentenarten analysieren | Gesetzliche, betriebliche und private Renten unterscheiden sich steuerlich | Einkommensteuergesetz (EStG) |
3. Steuerfreie Länder prüfen | Hat Deutschland ein Besteuerungsrecht oder nicht? | BMF-Übersicht DBA |
4. Länder mit verschlechterten Bedingungen identifizieren | Welche Länder haben sich steuerlich verschlechtert? | Steuerberater, BMF |
5. Rückfallklauseln beachten | Besteuerung durch Deutschland möglich (z. B. Südafrika) | DBA-Klauseln |
6. Überdachende Besteuerung prüfen | Gilt die Regelung für den Mandanten? | DBA Deutschland-Schweiz |
7. Steuerliche Vorteile im Wohnsitzland nutzen | Gibt es Sonderprogramme für Rentner? | Nationale Steuerregelungen |
Fazit
Die steuerliche Behandlung der deutschen Rente im Ausland ist ein komplexes, aber hochrelevantes Thema. Während einige Länder weiterhin steuerfreie oder steuerlich begünstigte Optionen bieten, haben andere ihre Gesetze verschärft. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Mandanten frühzeitig beraten, um unangenehme steuerliche Überraschungen zu vermeiden.