Reform-Radar: Geplante Erleichterungen für die Weitergabe von Eigenheimen
Die Übertragung von Eigenheimen auf die nächste Generation steht vor bedeutenden gesetzlichen Neuerungen, die sowohl für Immobilienbesitzer als auch für Finanz- und Nachfolgeplaner von großer Relevanz sind. Diese Reformen sollen den Übergang von Wohneigentum erleichtern und steuerliche Hürden minimieren. Besonders hervorzuheben ist die geplante Möglichkeit, geerbte Häuser auch bei Vermietung steuerfrei zu übertragen.
Geplante Änderungen bei der Erbschaftsteuer
Aktuell sieht das deutsche Erbschaftsteuerrecht vor, dass ein vererbtes Eigenheim steuerfrei bleibt, sofern der Erbe es selbst für mindestens zehn Jahre nutzt. Wird die Immobilie hingegen vermietet, entfällt die Steuerbefreiung, und es greifen die üblichen Freibeträge. In Regionen mit hohen Immobilienwerten kann dies zu erheblichen Steuerlasten für Erben führen.
Die Union plant daher, die Erbschaftsteuer für Eigenheime zu reduzieren, sodass diese auch bei Vermietung steuerfrei übertragen werden können. Voraussetzung dafür sind bestimmte Bedingungen, die noch konkretisiert werden müssen. Ziel dieser Reform ist es, die steuerliche Belastung für Erben zu verringern und den Erhalt von Immobilien innerhalb der Familie zu erleichtern. Dieser Vorstoß soll die Sorge nehmen, dass Erben ihre Immobilie verkaufen müssen, um die Steuer zu begleichen. (bild.de)
Zusätzliche Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2025
Neben der geplanten Steuerbefreiung bei Vermietung sind bereits zum 1. Januar 2025 einige Erleichterungen in Kraft getreten:
- Erweiterter Bewertungsabschlag:
Der bisher nur für vermietete Inlandsimmobilien geltende Befreiungsabschlag von 10 % wurde ausgeweitet. Künftig gilt dieser Abschlag auch für vermietete Immobilien in Drittstaaten, sofern mit diesen ein Informationsaustauschabkommen zur Erbschaftsteuer besteht. (buse.de) - Erweiterte Steuerstundung:
Erben können beantragen, dass die auf vermietete Wohnimmobilien entfallende Erbschaftsteuer bis zu zehn Jahre gestundet wird, falls sie die Steuer nur durch einen Verkauf der Immobilie aufbringen könnten. Diese Regelung wurde nun auch auf eigengenutzte und vermietete Wohnungen ausgeweitet.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Erben zu mindern und den Erhalt von Immobilien innerhalb der Familie zu erleichtern.
Praxisbeispiel: Steuerliche Auswirkungen bei Vermietung des geerbten Eigenheims
Ein typisches Szenario verdeutlicht die Tragweite dieser Reformen:
- Aktuelle Regelung:
Ein Kind erbt das elterliche Haus im Wert von 800.000 Euro. Der persönliche Freibetrag beträgt 400.000 Euro, sodass 400.000 Euro steuerpflichtig sind. Bei einem Steuersatz von 15 % ergibt sich eine Erbschaftsteuer von 60.000 Euro. - Geplante Änderung:
Mit der neuen Regelung könnte das geerbte Haus auch bei Vermietung steuerfrei übertragen werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies würde die finanzielle Belastung der Erben erheblich mindern.
Empfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner
Angesichts dieser geplanten Reformen sollten Finanz- und Nachfolgeplaner ihre Mandanten proaktiv beraten:
- Frühzeitige Planung:
Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Vermögensnachfolge ermöglicht es, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. - Individuelle Beratung:
Jede familiäre und finanzielle Situation ist einzigartig. Eine maßgeschneiderte Strategie stellt sicher, dass die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Mandanten berücksichtigt werden. - Aktuelle Gesetzeslage im Blick behalten:
Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, ist es essenziell, stets über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein und diese in die Beratung einfließen zu lassen.
Checkliste: Schritte zur optimalen Nachfolgeplanung von Eigenheimen
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
1. Bestandsaufnahme | Erfassung aller Vermögenswerte, insbesondere Immobilien. | § 1922 BGB |
2. Bewertung der Immobilie | Ermittlung des aktuellen Marktwertes. | §§ 194 ff. BewG |
3. Prüfung der aktuellen Erbschaftsteuerregelungen | Analyse der geltenden Freibeträge und Steuersätze. | ErbStG |
4. Entwicklung einer Nachfolgestrategie | Berücksichtigung von Optionen wie Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Testament. | §§ 2301 ff. BGB |
5. Steuerliche Optimierung | Nutzung von Freibeträgen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast. | ErbStG |
6. Regelmäßige Überprüfung | Anpassung der Strategie an geänderte Lebensumstände oder gesetzliche Neuerungen. | § 2251 BGB |
Eine sorgfältige und vorausschauende Planung der Vermögensnachfolge ist unerlässlich, um den Erhalt von Familienvermögen zu sichern und steuerliche Belastungen zu minimieren. Finanz- und Nachfolgeplaner spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie ihre Mandanten kompetent durch den komplexen Prozess der Nachfolgegestaltung führen.