
Die Blockchain ist weit mehr als das Rückgrat von Kryptowährungen: Sie ist ein dezentrales, unveränderliches Register, das Transaktionen transparent und manipulationssicher dokumentiert. Für Finanz- und Nachfolgeplaner eröffnen sich daraus vielfältige Einsatzmöglichkeiten:
- Smart Contracts steuern automatisiert Vertragsausführungen, etwa die Freigabe von Vermögenswerten im Erbfall nach digitalem Nachweis des Todes.
- Tokenisierung ermöglicht die Abbildung realer Werte (Immobilien, Unternehmensanteile, Kunst) als digitale Token. So lassen sich komplexe Nachfolgeprozesse effizient und revisionssicher abbilden.
- Dezentrale Identität (Self-Sovereign Identity) schafft vertrauenswürdige digitale Identitäten – hilfreich, um Zugriffsrechte für Erben eindeutig zu regeln.
Kryptowährungen als Anlageklasse und Risiko-Management
Digitale Währungen wie Bitcoin, Ethereum und Stablecoins gehören heute in ein ganzheitliches Portfolio:
- Diversifikationseffekt: Kryptowährungen korrelieren nur eingeschränkt mit klassischen Assets. Eine Beimischung von 3–10 % kann Chance auf Renditeerhöhung bieten.
- Volatilitätssteuerung: Ein klar definierter „Krypto-Fonds“ mit Stop-Loss- und Rebalancing-Regeln schützt vor unkontrollierten Kursschwankungen.
- Produktvielfalt: Neben Direktinvestment existieren strukturierte Produkte, ETFs oder Krypto-Fonds, die institutionellen Rahmenbedingungen entsprechen und regulatorisch betreut sind.
Nachfolgeplanung und digitale Vermögenswerte: Ein Praxisfall
Ein Mandant möchte sein Krypto-Vermögen von 500.000 EUR an zwei Kinder übertragen. Der Berater entwirft folgendes Konzept:
- Vermögensaufnahme: Vollständige Liste aller Wallets, Börsenkonten und Token.
- Wertfeststellung: Marktwert zum gewünschten Bewertungsstichtag dokumentieren.
- Zugriffsregelung: Private Keys in einem versiegelten Notardepot hinterlegen – mit Öffnung nur bei Vorlage der Sterbeurkunde.
- Testamentarische Ergänzung: Klare Formulierung, welche Assets wer erhält und unter welchen Bedingungen (z. B. Altersgrenze, Zweckbindung).
- Steuerliche Abstimmung: Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zur Minimierung von Erbschaft- und Spekulationssteuer.
Diese strukturierte Vorgehensweise sichert einen reibungslosen Übergang und minimiert spätere Streitigkeiten.
Sicherheits- und Verwahrungsstrategien
Die sichere Verwahrung digitaler Vermögenswerte ist essenziell:
- Cold Wallets (Hardware): Offline gespeicherte Private Keys, ideal für langfristige Bestände.
- Multisignatur-Lösungen: Mehrere Schlüssel erforderlich, um Transaktionen freizugeben – verteilt auf verschiedene Vertrauenspersonen.
- Professionelle Verwahrstellen: BaFin-lizenzierte Custody-Anbieter übernehmen Verwahrung und Reporting, reduzieren Haftungsrisiken.
Steuerliche Dokumentation und Compliance
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich:
- Transaktionsnachweise: Kauf-, Verkaufs- und Übertragungsbelege systematisch archivieren.
- Haltefristen: Gewinne sind steuerfrei, wenn Krypto-Vermögen länger als ein Jahr gehalten wird; andernfalls sind Veräußerungsgewinne ab 1.000 EUR Freibetrag einkommensteuerpflichtig (§ 23 EStG).
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Marktwert am Tag des Ereignisses bestimmt die Bemessungsgrundlage. Eine zeitnahe Bewertung vermeidet Nachschätzungen durch das Finanzamt.
Tipps für Berater
- Fortbildung: Regelmäßig Seminare zu MiCAR, DeFi-Projekten und Security-Standards besuchen.
- Netzwerk: Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Custody-Dienstleistern aufbauen.
- Tools und Checklisten: Eigene Vorlagen für Wallet-Logs, Bewertungsstichtage und Verfügungen entwickeln.
- Mandantenkommunikation: Risiken, Chancen und Abläufe verständlich visualisieren – z. B. mithilfe von Flussdiagrammen.
Anhang: Checkliste und Quellen
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Quelle |
---|---|---|
1. Digitales Vermögen erfassen | Vollständige Liste aller Wallets, Börsenkonten und Token inkl. Menge und Adresse erstellen. | BGB §§ 1922 ff. |
2. Zugriff absichern | Private Keys in Safe-Deposit-Box oder Notardepot hinterlegen, Multisig-Option prüfen. | § 167 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) |
3. Wertbestimmung | Marktwert zum Erbfall- oder Bewertungsstichtag dokumentieren, Kursschau regelmäßig aktualisieren. | ErbStG § 9 (Bewertung) |
4. Testamentarische Regelung | Digitale Assets explizit im Testament/Erbvertrag nennen, Erben und Bedingungen festlegen. | BGB §§ 2064 ff. |
5. Steuerliche Prüfung | Spekulationsfristen prüfen, Erb- und Schenkungsteuer berechnen, Steuerberater einbinden. | EStG § 23; ErbStG §§ 10 ff. |
6. Weiterbilden & monitoren | MiCAR, BaFin-Rundschreiben, DeFi-Entwicklungen und Security-Standards konstant im Blick behalten. | EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR) |
Quellen
– Einkommensteuergesetz (EStG), § 23
– Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), §§ 9, 10
– Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1922 ff., 2064 ff., 167
– EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)
– BaFin-Merkblatt „Hinweise zur Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für das Kryptoverwahrgeschäft“
– Bundesfinanzministerium: FAQ zur Besteuerung virtueller Währungen (Stand 06.03.2025)