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  • Henning Krischke
  • 1. August 2025

Die Immobilien-GmbH im Wandel: Steueroptimierung durch Körperschaftsteuersenkung auf 10%

  • 11 Min. Lesezeit
  • Immobilien
Fisch schwimmt in Glühbirne, kreative Energie
Die Immobilien-GmbH im Wandel: Steueroptimierung durch Körperschaftsteuersenkung auf 10%

Die steueroptimierte Strukturierung von Immobilienvermögen stellt Finanz- und Nachfolgeplaner regelmäßig vor komplexe Entscheidungen. Mit der geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% steht nun ein Paradigmenwechsel bevor, der die Attraktivität der Immobilien-GmbH als Gestaltungsinstrument erheblich steigern wird. Der Regierungsentwurf liegt bereits vor, und die schrittweise Umsetzung soll ab 2028 erfolgen, mit einer vollständigen Implementierung bis 2032. Diese Entwicklung erfordert eine fundierte Neubewertung bestehender Strukturen und eröffnet gleichzeitig neue Gestaltungsspielräume für die Vermögens- und Nachfolgeplanung.

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Office · Die Immobilien-GmbH im Wandel_2025_07_28

Grundlagen der Immobilien-GmbH im aktuellen Steuerrecht

Die zentrale steuerliche Besonderheit der Immobilien-GmbH ist die Möglichkeit der Befreiung von der Gewerbesteuer durch die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Diese Kürzung führt dazu, dass der Gewerbeertrag einer rein vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft auf 0 Euro reduziert wird, wodurch faktisch keine Gewerbesteuer anfällt.

Die erweiterte Grundstückskürzung muss aktiv in der Gewerbesteuererklärung beantragt werden und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Gesellschaft darf sich ausschließlich mit der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes befassen. Jede darüber hinausgehende gewerbliche Tätigkeit kann zur “Infektion” der gesamten Gesellschaft führen, mit der Konsequenz, dass die Gewerbesteuerbefreiung für alle Einkünfte verloren geht.

Typische “Infektionsquellen” sind:

  • Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (z.B. Lastenaufzüge)
  • Hotellerie-ähnliche Dienstleistungen (Frühstücksservice, häufig wechselnde Mieter)
  • Vermietung von Mobiliar oder Fahrrädern
  • Gewerblicher Grundstückshandel

Eine Besonderheit besteht bei gemischten Einkünften: Erzielt die Immobilien-GmbH neben Vermietungseinkünften auch Kapitalerträge (z.B. aus Wertpapieren), bleibt die erweiterte Grundstückskürzung für die Immobilienerträge bestehen, während die Kapitalerträge der regulären Gewerbesteuer unterliegen. Bei einer Mischung aus Vermietungs- und gewerblichen Einkünften hingegen entfällt die Kürzung vollständig.

Aktuell unterliegen die Gewinne einer Immobilien-GmbH der Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%, was zu einer effektiven Steuerbelastung von 15,825% führt. Im Vergleich zum Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer von bis zu 45% (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) ergibt sich hieraus bereits heute ein erhebliches Steuergefälle.

Die Körperschaftsteuersenkung und ihre Auswirkungen

Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer von 15% auf 10% soll ab 2028 beginnen und jährlich um 1 Prozentpunkt erfolgen, bis 2032 der Zielwert von 10% erreicht ist. Diese Maßnahme ist Teil des “Wachstumsbooster”-Programms der Bundesregierung und zielt auf eine Stärkung der Investitionstätigkeit in Deutschland ab.

Für die Immobilien-GmbH ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

  1. Die effektive Steuerbelastung (inkl. Solidaritätszuschlag) sinkt von 15,825% auf 10,55%.
  2. Der Steuervorteil gegenüber dem Privatvermögen steigt deutlich: Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42% erhöht sich die Differenz von 26,175 auf 31,45 Prozentpunkte.
  3. Die Vorteilhaftigkeit der Immobilien-GmbH verschiebt sich zugunsten von Objekten mit geringerer Rendite, die bisher an der Grenze der Wirtschaftlichkeit lagen.

Steuerbelastungsvergleich bei verschiedenen Szenarien

Beispiel 1: Thesaurierung von Gewinnen
Eine Immobilien-GmbH erzielt einen jährlichen Gewinn von 100.000 Euro, der vollständig thesauriert wird:

  • Aktuelle Steuerbelastung: 15.825 Euro (15,825%)
  • Zukünftige Steuerbelastung (ab 2032): 10.550 Euro (10,55%)
  • Steuervorteil: 5.275 Euro jährlich

Beispiel 2: Vollausschüttung
Bei vollständiger Ausschüttung des Gewinns von 100.000 Euro:

  • Aktuelle Gesamtbelastung:
  • Körperschaftsteuer: 15.825 Euro
  • Ausschüttung: 84.175 Euro
  • Abgeltungsteuer (26,375%): 22.201 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung: 38.026 Euro (38,03%)
  • Zukünftige Gesamtbelastung (ab 2032):
  • Körperschaftsteuer: 10.550 Euro
  • Ausschüttung: 89.450 Euro
  • Abgeltungsteuer (26,375%): 23.593 Euro
  • Gesamtbelastung: 34.143 Euro (34,14%)

Im Vergleich zur Direktbesteuerung im Privatvermögen mit einem Spitzensteuersatz von 45% (zzgl. Soli: 47,475%) ergibt sich auch bei Vollausschüttung ein signifikanter Vorteil.

Auswirkungen auf die verdeckte Gewinnausschüttung

Die Körperschaftsteuersenkung hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA). Eine vGA liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie einem fremden Dritten unter gleichen Umständen nicht gewährt hätte (z.B. überhöhte Geschäftsführergehälter).

Bisher führte eine vGA zu einer Gesamtsteuerbelastung von etwa 48%, da der Aufwand in der GmbH nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird und der Vorteil beim Gesellschafter der Abgeltungsteuer unterliegt. Mit der reduzierten Körperschaftsteuer sinkt diese Belastung auf etwa 44,2% bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400%.

Bei Gewerbesteuerhebesätzen unter 390% kann die vGA-Gestaltung sogar günstiger sein als die ordnungsgemäße Besteuerung. Dies könnte die Motivation der Finanzverwaltung für vGA-Prüfungen reduzieren, da der steuerliche Vorteil für den Fiskus geringer wird.

Beispielrechnung: vGA von 100.000 Euro bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400%

  • Aktuelle Situation:
  • Zusätzliche Körperschaftsteuer: 15.825 Euro
  • Abgeltungsteuer auf vGA: 26.375 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung: 42.200 Euro (42,2%)
  • Zukünftige Situation (ab 2032):
  • Zusätzliche Körperschaftsteuer: 10.550 Euro
  • Abgeltungsteuer auf vGA: 26.375 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung: 36.925 Euro (36,93%)

Die Differenz zur regulären Besteuerung einer Ausschüttung verringert sich damit erheblich, was die Attraktivität von vGA-Prüfungen für die Finanzverwaltung mindert.

Kritische Gestaltungsaspekte der Immobilien-GmbH

Die “Letzte-Immobilie-Falle”

Eine besonders kritische Situation entsteht beim Verkauf der letzten Immobilie einer Immobilien-GmbH. Die erweiterte Grundstückskürzung setzt voraus, dass die Gesellschaft während des gesamten Erhebungszeitraums (i.d.R. das Geschäftsjahr) ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet. Wird die letzte Immobilie verkauft, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, und die Kürzung entfällt für das gesamte Jahr.

Um diese “Falle” zu umgehen, gibt es folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

  1. Verkauf zum Jahresende: Die letzte Immobilie sollte zum 31. Dezember um 23:59 Uhr verkauft werden. Durch diese präzise zeitliche Gestaltung im notariellen Kaufvertrag bleibt die Gesellschaft bis zum letzten Moment des Geschäftsjahres im Besitz der Immobilie und kann die erweiterte Grundstückskürzung für das gesamte Jahr in Anspruch nehmen.
  2. Beibehaltung einer “Ankerimmobilie”: Die Gesellschaft kann eine kleine, untergeordnete Immobilie behalten, um die Voraussetzung des “Besitzes von Grundbesitz” weiterhin zu erfüllen.
  3. Vorherige Anschaffung einer neuen Immobilie: Wenn vor dem Verkauf der letzten Immobilie bereits eine neue erworben wurde, bleibt die Grundstückskürzung erhalten.

Reinvestition nach § 6b EStG

Ein weiteres wichtiges Gestaltungsinstrument ist die Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG. Diese ermöglicht es, Veräußerungsgewinne steuerneutral auf neu erworbene Immobilien zu übertragen, sofern die Reinvestition innerhalb von vier Jahren erfolgt. Dies ist besonders attraktiv, da die Immobilien-GmbH – anders als Privatpersonen – keine Spekulationsfrist kennt, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne steuerfrei wären.

Die Kombination aus niedriger Körperschaftsteuer und der Möglichkeit zur steuerfreien Reinvestition macht die Immobilien-GmbH zu einem leistungsstarken Vehikel für den langfristigen Vermögensaufbau.

Strategische Entscheidung: Immobilien-GmbH vs. Privatvermögen

Die Entscheidung zwischen dem Halten von Immobilien im Privatvermögen oder in einer GmbH hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich; vielmehr ist eine detaillierte Vergleichsberechnung unerlässlich.

Entscheidungskriterien

Folgende Parameter sollten in die Entscheidungsfindung einfließen:

  • Anschaffungskosten und Finanzierung: Kaufpreis, Nebenkosten, Zinsen, Tilgung
  • Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten: Realistische Prognosen für Einnahmen und Ausgaben
  • Haltezeitraum: Geplante Haltedauer (Spekulationsfrist im Privatvermögen beachten)
  • Entnahmebedarf: Benötigt der Eigentümer die laufenden Mieteinnahmen?
  • Exit-Strategie: Geplante Veräußerung oder Vererbung/Schenkung
  • Steuerliche Situation des Investors: Persönlicher Grenzsteuersatz

Typische Szenarien

Szenario 1: Langfristiger Vermögensaufbau mit Reinvestition
Die Immobilien-GmbH ist besonders vorteilhaft, wenn die Gewinne langfristig thesauriert und reinvestiert werden sollen. Die niedrige Körperschaftsteuer von künftig 10% ermöglicht einen erheblich schnelleren Vermögensaufbau im Vergleich zur Direktbesteuerung im Privatvermögen.

Szenario 2: Kurzfristige Investition mit Verkaufsabsicht
Bei geplanter Haltedauer unter 10 Jahren kann die Immobilien-GmbH vorteilhaft sein, da Veräußerungsgewinne im Privatvermögen innerhalb der Spekulationsfrist voll steuerpflichtig sind. Bei längerer Haltedauer spricht die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen nach Ablauf der 10-Jahres-Frist für das Privatvermögen.

Szenario 3: Hoher Entnahmebedarf
Bei regelmäßiger vollständiger Entnahme der Gewinne kann die Doppelbelastung durch Körperschaftsteuer und Abgeltungsteuer den Vorteil der Immobilien-GmbH zunichtemachen. Hier kann das Privatvermögen trotz höherer Einkommensteuer vorteilhafter sein.

Szenario 4: Gemischtgenutzte Immobilie mit Dienstleistungsangebot
Bei Immobilien mit umfangreichen Serviceleistungen besteht die Gefahr der “gewerblichen Infektion”. In solchen Fällen kann das Privatvermögen die einfachere Lösung sein, oder es bedarf einer präzisen Abgrenzung der Tätigkeiten in separaten Gesellschaften.

Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung

Die Immobilien-GmbH bietet erhebliche Vorteile bei der Nachfolgeplanung und generationenübergreifenden Vermögensübertragung:

  1. Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist formal einfacher als die Übertragung einzelner Immobilien und ermöglicht eine schrittweise Vermögensübertragung.
  2. Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Vorteile: Unter bestimmten Voraussetzungen können Anteile an einer Immobilien-GmbH als Betriebsvermögen qualifizieren und von den Verschonungsregelungen des § 13a ErbStG profitieren.
  3. Bewertungsabschläge: Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen kann häufig ein Bewertungsabschlag von 10-15% angesetzt werden, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert.
  4. Vorweggenommene Erbfolge: Durch die schrittweise Übertragung von GmbH-Anteilen alle 10 Jahre können die persönlichen Freibeträge der Erbschaftsteuer mehrfach genutzt werden.

Die reduzierte Körperschaftsteuer verstärkt diese Vorteile zusätzlich, da mehr Kapital in der Gesellschaft verbleibt und für künftige Generationen aufgebaut werden kann.

Compliance und Dokumentationspflichten

Der Betrieb einer Immobilien-GmbH ist mit spezifischen Compliance-Anforderungen verbunden, die unbedingt beachtet werden müssen:

  1. Transparenzregister: Eintragung und laufende Aktualisierung der wirtschaftlich Berechtigten.
  2. Jahresabschlüsse: Erstellung und Offenlegung gemäß den Vorgaben des HGB.
  3. Dokumentation von Verträgen mit Gesellschaftern: Alle Verträge zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern müssen schriftlich fixiert und dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.
  4. Gewerbesteuererklärung: Jährlicher Antrag auf erweiterte Grundstückskürzung.
  5. Überwachung der Tätigkeiten: Kontinuierliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für die erweiterte Grundstückskürzung noch erfüllt sind.

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden, die in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden müssen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer auf 10% wird die Attraktivität der Immobilien-GmbH als Instrument der Vermögensstrukturierung deutlich erhöhen. Der Steuervorteil gegenüber dem Privatvermögen wächst signifikant, insbesondere bei langfristiger Thesaurierung und Reinvestition der Gewinne.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

  1. Überprüfung bestehender Strukturen: Bestehende Immobilienportfolios sollten auf Optimierungspotenziale unter den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.
  2. Detaillierte Vergleichsrechnungen: Für jede Investitionsentscheidung sollten individuelle Vergleichsrechnungen erstellt werden, die alle relevanten Parameter berücksichtigen.
  3. Präventive Maßnahmen gegen “Infektion”: Bei der Strukturierung von Immobilien-GmbHs ist auf eine klare Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeiten zu achten.
  4. Vorausschauende Exit-Planung: Der Verkauf von Immobilien, insbesondere der letzten Immobilie, sollte sorgfältig geplant werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  5. Integration der Nachfolgeplanung: Die Immobilien-GmbH sollte von Anfang an als Instrument der generationenübergreifenden Vermögensplanung konzipiert werden.
  6. Compliance-Management: Die Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Anforderungen muss durch ein effizientes Compliance-Management sichergestellt werden.

Die Immobilien-GmbH bleibt ein komplexes, aber äußerst leistungsfähiges Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung, dessen Attraktivität durch die geplante Körperschaftsteuersenkung weiter zunehmen wird. Eine fachkundige Beratung unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren ist unerlässlich, um die Potenziale optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.


Anhang A: Handlungsschritte für die Praxis

SchrittMaßnahmeZeitrahmen
1Bestandsaufnahme vorhandener Immobilien und Analyse der aktuellen SteuerbelastungSofort
2Erstellung individueller Vergleichsrechnungen (Privatvermögen vs. GmbH)Bei Investitionsentscheidungen
3Prüfung der korrekten Anwendung der erweiterten GrundstückskürzungLaufend
4Dokumentation aller Verträge mit Gesellschaftern nach FremdvergleichsgrundsätzenLaufend
5Entwicklung einer langfristigen Ausschüttungs- und ThesaurierungsstrategieBis 2028
6Planung von Immobilienverkäufen unter Berücksichtigung steuerlicher AspekteBei Verkaufsabsicht
7Integration der Immobilien-GmbH in die NachfolgeplanungFrühzeitig
8Regelmäßige Überprüfung der Compliance-AnforderungenQuartalsweise

Anhang B: Rechtliche Quellen

RechtsgrundlageFundstelleRelevanz
Erweiterte Grundstückskürzung§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStGZentral für die Gewerbesteuerbefreiung
Körperschaftsteuer§ 23 KStGSteuersatz, geplante Senkung
Reinvestitionsrücklage§ 6b EStGSteuerneutrale Übertragung von Veräußerungsgewinnen
Verdeckte Gewinnausschüttung§ 8 Abs. 3 KStGRisiko bei nicht fremdüblichen Verträgen
Spekulationsgeschäfte§ 23 EStGRelevanz für Privatvermögen
Verschonungsregelungen§ 13a ErbStGBegünstigung bei Erbschaft/Schenkung
Transparenzregister§ 20 GwGMeldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte

Anhang C: Zentrale Praxisimplikationen

  1. Erhöhte Attraktivität der Immobilien-GmbH: Die Senkung der Körperschaftsteuer auf 10% macht die Immobilien-GmbH für deutlich mehr Investitionsvorhaben attraktiv, insbesondere bei langfristiger Thesaurierung und Reinvestition.
  2. Kritische Bedeutung der erweiterten Grundstückskürzung: Der Verlust der Gewerbesteuerbefreiung durch “gewerbliche Infektion” kann die Vorteilhaftigkeit der Immobilien-GmbH vollständig zunichtemachen. Eine sorgfältige Abgrenzung vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeiten ist daher unerlässlich.
  3. Besondere Vorsicht beim Verkauf der letzten Immobilie: Der Zeitpunkt des Verkaufs (idealerweise 31.12., 23:59 Uhr) oder die vorherige Anschaffung einer neuen Immobilie sind entscheidend, um die Gewerbesteuerbefreiung nicht zu verlieren.
  4. Optimierte Nachfolgeplanung: Die Immobilien-GmbH bietet erhebliche Vorteile bei der generationenübergreifenden Vermögensübertragung, insbesondere durch die Möglichkeit der schrittweisen Übertragung von Gesellschaftsanteilen und potenzielle erbschaftsteuerliche Vergünstigungen.
  5. Erhöhter Compliance-Bedarf: Die steuerlichen Vorteile der Immobilien-GmbH sind an die strikte Einhaltung zahlreicher rechtlicher und steuerlicher Anforderungen geknüpft. Ein professionelles Compliance-Management ist daher unverzichtbar.
FinanzplanungImmobilienKörperschaftsteuer

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