• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke   Erben & Vererben
  • 8. Mai 2024

Der „Voraus des Ehegatten“ im deutschen Erbrecht: Was überlebende Ehepartner wissen sollten

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Der „Voraus des Ehegatten“ im deutschen Erbrecht: Was überlebende Ehepartner wissen sollten

Im deutschen Erbrecht spielt der “Voraus des Ehegatten” eine bedeutende Rolle. Dieses gesetzliche Vermächtnis sichert dem überlebenden Ehegatten bestimmte Rechte zu, die in Zeiten der Trauer und des Übergangs besonders wichtig sind. Der Voraus ermöglicht es dem überlebenden Partner, den Haushalt weiterzuführen und stellt sicher, dass ihm bestimmte persönliche Gegenstände verbleiben.

Was ist der Voraus?

Gemäß § 1932 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beinhaltet der Voraus die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände sowie Hochzeitsgeschenke. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung oder neben Großeltern als gesetzlicher Erbe berufen wird. Der Zweck dahinter ist, dem Ehegatten die Fortführung des Haushalts zu ermöglichen und ihm eine gewisse emotionale Stabilität zu gewähren.

Bedingungen für den Anspruch auf den Voraus

Der Anspruch auf den Voraus setzt voraus, dass der Ehegatte durch die gesetzliche Erbfolge und nicht durch ein Testament als Erbe berufen wurde. Wenn der Ehegatte enterbt wurde, die Erbschaft ausgeschlagen hat, oder einen Erbverzicht erklärt hat, entfällt dieser Anspruch. Jedoch kann der Erblasser testamentarisch festlegen, dass der überlebende Ehegatte den Voraus zusätzlich zu seinem Erbteil erhält.

Unabhängigkeit vom Güterstand und Vererblichkeit

Interessanterweise ist der Voraus unabhängig vom Güterstand der Eheleute. Er ist auch nicht auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar. Als schuldrechtlicher Anspruch ist der Voraus eine Nachlassverbindlichkeit und kann bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bevorzugt behandelt werden. Zudem ist dieser Anspruch vererblich, was bedeutet, dass er im Falle des Todes des berechtigten Ehegatten an dessen Erben übergehen kann.

Einschränkungen und besondere Fälle

Bei Erbfällen, in denen Verwandte erster Ordnung vorhanden sind, ist der Anspruch des überlebenden Ehegatten auf den Voraus eingeschränkt. Er beschränkt sich auf die Gegenstände, die für die Führung eines angemessenen Haushalts notwendig sind.

Fazit

Der Voraus des Ehegatten stellt eine wichtige Säule des Schutzes für den überlebenden Partner dar. Er gewährleistet, dass der Ehegatte in der Lage ist, in der gewohnten Umgebung weiterzuleben und wichtige persönliche Erinnerungen zu bewahren. Für Ehepartner ist es daher essenziell, sich über diese Bestimmungen im Klaren zu sein und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können.

EhegatteErbfolgeNachfolgeplanung

Ähnliche Artikel

Geschäftshändedruck, Justiz- und Finanzsymbole, Vertrag unterschrieben.
Schenken statt Vererben – Warum eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein kann
Artikel lesen
Computer mit Finanzdaten auf einem Schreibtisch
Wenn der Unternehmer ausfällt – Wie eine strategische Notfallplanung Unternehmen sichert
Artikel lesen
Hand zieht goldene Schachfigur auf Brett.
Die Streitwertbemessung bei Erbprozessen: Ein Fallbeispiel
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung