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  • Henning Krischke
  • 24. April 2025

Die Streitwertbemessung bei Erbprozessen: Ein Fallbeispiel

  • 5 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Hand zieht goldene Schachfigur auf Brett.
Die Streitwertbemessung bei Erbprozessen: Ein Fallbeispiel

In der Finanz- und Nachfolgeplanung ist die Bewertung von Erbprozessen ein wesentlicher Bestandteil. Besonders im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen und der damit verbundenen Streitwertbemessung gibt es regelmäßig rechtliche Auseinandersetzungen. Ein aktueller Fall aus der Praxis zeigt, wie komplex die Berechnung sein kann und welche Konsequenzen sie für die Beteiligten hat.


Was ist eine Stufenklage und wann wird sie eingesetzt?

Eine Stufenklage ist ein besonderes gerichtliches Verfahren, das häufig im Erbrecht genutzt wird, insbesondere bei Pflichtteilsansprüchen. Sie ermöglicht es Klägern, ihre Forderungen schrittweise durchzusetzen, wenn sie noch keine genauen Informationen über den Nachlass haben.

Funktionsweise einer Stufenklage

Die Stufenklage besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, die sich logisch aufbauen:

  1. Auskunftsstufe (§ 2314 BGB, § 242 BGB, § 1605 BGB)
    • Der Kläger verlangt vom Erben oder Nachlassverwalter detaillierte Auskunft über den Bestand des Nachlasses.
    • Falls keine vollständige oder wahrheitsgemäße Auskunft erteilt wird, kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
  2. Wertermittlungsstufe (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 287 ZPO)
    • Falls unklar ist, welchen Wert bestimmte Nachlassgegenstände haben (z. B. Immobilien, Unternehmen, Kunstwerke), kann der Kläger ein Sachverständigengutachten einfordern.
  3. Leistungsstufe (§ 2303 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO)
    • Erst nachdem der genaue Nachlasswert feststeht, kann der Kläger seine Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche in einer Geldzahlung einklagen.

Die rechtliche Grundlage für die Stufenklage findet sich in § 254 ZPO:

„Ist der Anspruch von einer Voraussetzung abhängig, über die ein Rechtsstreit entstehen kann, so kann die Klage so erhoben werden, dass zunächst auf die Feststellung dieser Voraussetzung und sodann auf die Leistung geklagt wird.“

Diese Klageform ist besonders im Erbrecht von Bedeutung, da Pflichtteilsberechtigte oft ohne umfassende Kenntnisse über den Nachlass starten und auf diese Weise gezielt ihre Ansprüche durchsetzen können.


Der Fall: Pflichtteilsanspruch und Streitwertbemessung

Im vorliegenden Fall setzte ein Erblasser seine Ehefrau als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod machte sein Sohn Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Da ihm zunächst keine genauen Informationen über den Nachlasswert vorlagen, entschied er sich für eine Stufenklage.

Die Schritte der Stufenklage im Detail

  1. Offenlegung des Nachlasses (Auskunftsstufe)
    • Der Sohn beantragte zunächst, dass die Alleinerbin ihm eine vollständige Auflistung aller Nachlassgegenstände vorlegt.
    • Das Gericht verurteilte die Erbin zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über bestimmte Nachlassgegenstände, da diese eine zentrale Rolle für die Bewertung des Pflichtteils spielten.
  2. Wertermittlung des Nachlasses (Wertermittlungsstufe)
    • Nachdem die Liste der Nachlassgegenstände vorlag, stellte sich heraus, dass bestimmte Vermögenswerte (z. B. Immobilien) eine genauere Wertermittlung benötigten.
    • Der Kläger forderte daher ein Sachverständigengutachten zur Bewertung dieser Vermögenswerte.
  3. Konkrete Zahlungsforderung (Leistungsstufe)
    • Auf Basis der erlangten Informationen konnte der Sohn schließlich seinen Pflichtteilsanspruch konkret beziffern.
    • Der Pflichtteil betrug nach Berechnungen 1/16 des Nachlasses, was zunächst auf mindestens 10.000 EUR geschätzt wurde.
    • Die Erbin leistete schließlich eine Zahlung von 265.000 EUR an den Pflichtteilsberechtigten, woraufhin der Rechtsstreit als erledigt erklärt wurde.

Das Landgericht setzte den Streitwert des Verfahrens zunächst auf 10.000 EUR fest. Der Anwalt der Beklagten legte jedoch Beschwerde ein, da diese Summe nicht dem tatsächlichen Wert der Forderung entsprach. Das Oberlandesgericht München entschied daraufhin, den Streitwert auf 230.000 EUR festzusetzen.


Die Bedeutung der Streitwertbemessung

Die Bemessung des Streitwerts in Erbprozessen ist entscheidend für die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Gerade bei sogenannten “steckengebliebenen” Stufenklagen – also Verfahren, die enden, bevor eine Entscheidung über die Zahlungsstufe getroffen wurde – ist die Streitwertfestsetzung besonders umstritten.

Während einige Gerichte auf die wirtschaftlichen Erwartungen zu Beginn des Verfahrens abstellen, argumentieren andere, dass die Erkenntnisse am Ende des Rechtsstreits ausschlaggebend sind. Das Oberlandesgericht München entschied in diesem Fall, dass sich der Streitwert an den Ergebnissen der tatsächlichen Einigung orientieren sollte.


Praxisrelevanz für Finanz- und Nachfolgeplaner

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich aus diesem Fall wichtige Erkenntnisse:

  • Pflichtteilsberechtigte benötigen oft eine genaue Wertermittlung des Nachlasses, bevor sie ihre Ansprüche konkret beziffern können. Dies kann zu Unsicherheiten bei der Prozessführung führen.
  • Erbstreitigkeiten verursachen nicht nur Kosten, sondern auch langwierige Verfahren, wenn keine frühzeitige Einigung erzielt wird.
  • Eine realistische Einschätzung des Streitwerts ist von Anfang an wichtig, da sie Auswirkungen auf die Kostenstruktur eines Prozesses hat.

Checkliste zur Stufenklage und Streitwertbemessung in Erbprozessen

SchrittMaßnahmeRechtliche Grundlage
1. Prüfung des AnspruchsBesteht ein Pflichtteilsrecht? Liegt eine testamentarische Enterbung vor?§ 2303 BGB
2. Stufenklage vorbereitenWelche Informationen fehlen? Benötigt der Kläger eine Nachlassaufstellung?§ 254 ZPO
3. Erste Stufe: Auskunftsanspruch geltend machenForderung nach einem Nachlassverzeichnis (ggf. durch einen Notar)§ 2314 Abs. 1 BGB
4. Zweite Stufe: Wertermittlung beantragenVerkehrswertgutachten für Immobilien oder Unternehmensbewertung verlangen§ 287 ZPO
5. Dritte Stufe: Zahlungsklage einreichenPflichtteil oder Pflichtteilsergänzungsanspruch in konkreter Höhe einklagen§ 253 ZPO
6. Gerichtliche Entscheidung abwartenVergleich anstreben oder Urteil abwarten§ 278 ZPO
7. Streitwert sorgfältig berechnenGerichtskosten und Anwaltsgebühren im Blick behaltenOLG München, 33 W 321/23

Fazit: Die Stufenklage als wirkungsvolles Mittel

Die Stufenklage ist ein mächtiges Instrument, um Pflichtteilsansprüche schrittweise durchzusetzen. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Mandanten bei der strategischen Planung unterstützen, um langwierige und kostspielige Prozesse zu vermeiden. Eine gut vorbereitete Stufenklage kann den Weg zu einer fairen Erbteilung ebnen und sicherstellen, dass Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche effektiv geltend machen können.

Gleichzeitig zeigt der Fall aus der Praxis, dass die Streitwertbemessung maßgeblich die Kosten eines Prozesses beeinflusst. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Frage des Streitwerts kann helfen, unerwartet hohe Kosten zu vermeiden und eine realistische Prozessstrategie zu entwickeln.

Stufenklage

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