Der „Voraus des Ehegatten“ im deutschen Erbrecht: Was überlebende Ehepartner wissen sollten
Der “Voraus des Ehegatten” im deutschen Erbrecht gewährt dem überlebenden Ehepartner bestimmte Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke, wenn er neben Verwandten als gesetzlicher Erbe berufen wird. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Güterstand, ist nicht auf nichteheliche Lebensgemeinschaften übertragbar und vererblich.