
Der Erbstreit um das Vermögen des verstorbenen Schalke-Managers Rudi Assauer hat zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen geführt, die seine Testierfähigkeit und die Gültigkeit seines Testaments betreffen. Dieser Fall bietet Einblicke in die Herausforderungen, die bei Erbschaftsstreitigkeiten auftreten können, insbesondere wenn eine Testierfähigkeit aufgrund von Krankheit infrage steht.
Hintergrund des Erbstreits
Rudi Assauer, der 2019 verstarb, litt seit 2010 an Alzheimer. Im Jahr 2012 setzte er ein Testament auf, in dem er seine Tochter Bettina Michel als Alleinerbin einsetzte, während seine andere Tochter, Katy Assauer, nur einen Pflichtteil von 25 % erhalten sollte. Dieses Testament wurde jedoch von Katy Assauer angefochten, da sie der Meinung war, dass ihr Vater aufgrund seiner fortgeschrittenen Demenz nicht mehr testierfähig war (News Deutschland) .
Gerichtliche Entscheidungen
Das Amtsgericht Recklinghausen erklärte das Testament von 2012 für ungültig, da Assauer zum Zeitpunkt der Beurkundung nicht mehr die kognitiven Fähigkeiten besaß, um eine solche Verfügung zu treffen. Diese Entscheidung basierte auf einem Gutachten, das bestätigte, dass Assauer nicht mehr in der Lage war, „mit einem freien, eigenverantwortlichen oder unbeeinflussten Willen zu entscheiden“ (News Deutschland).
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte diese Entscheidung und stellte fest, dass Assauer aufgrund seiner Alzheimer-Erkrankung nicht mehr in der Lage war, den Inhalt des Testaments zu verstehen. Das Gericht entschied, dass beide Töchter zu gleichen Teilen erben sollten, da kein gültiges Testament vorlag (News Deutschland) .
Testierfähigkeit und rechtliche Erläuterungen
Definition und Anforderungen
Die Testierfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, ein Testament wirksam zu errichten. Diese Fähigkeit ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 2229 BGB ist testierfähig, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht wegen Geistesschwäche, Bewusstseinsstörung oder einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die zur Errichtung eines Testaments erforderliche Einsichtsfähigkeit fehlt (News Deutschland).
Gutachten zur Testierfähigkeit
In Erbschaftsstreitigkeiten wie dem Fall Assauer wird oft ein medizinisches Gutachten erstellt, um die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu beurteilen. Dieses Gutachten bewertet, ob der Testator in der Lage war, die Bedeutung und die rechtlichen Folgen seiner Verfügung zu verstehen und frei von äußeren Einflüssen zu handeln (News Deutschland).
Anfechtung eines Testaments
Ein Testament kann nach § 2078 BGB angefochten werden, wenn der Testator bei der Errichtung des Testaments einem Irrtum unterlag oder durch Drohung oder Täuschung zur Testamentserrichtung veranlasst wurde. Im Fall von Rudi Assauer führte die fortgeschrittene Alzheimer-Erkrankung dazu, dass seine Testierfähigkeit stark eingeschränkt war, was zur Anfechtung und letztlichen Ungültigkeit seines Testaments führte (News Deutschland).
Weitere Entwicklungen
Neben dem Erbstreit gibt es auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bettina Michel und zwei ehemalige Generalbevollmächtigte wegen des Verdachts auf Untreue. Es wird untersucht, ob Assauer am Ende seines Lebens von seinem Umfeld finanziell ausgeplündert wurde, da sein Vermögen bei seinem Tod nahezu aufgebraucht war (News Deutschland) .
Fazit
Die Gerichte haben entschieden, dass Rudi Assauer zum Zeitpunkt der Errichtung seines Testaments nicht mehr testierfähig war, was zur Ungültigkeit des Testaments führte. Daher erben seine beiden Töchter, Bettina Michel und Katy Assauer, zu gleichen Teilen gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Dieser Fall verdeutlicht die Wichtigkeit der Testierfähigkeit und die rechtlichen Herausforderungen, die bei Erbschaftsstreitigkeiten auftreten können (News Deutschland).