Der eigene Tod ist ein Thema, das gerne verdrängt wird. Doch gerade für die Hinterbliebenen ist es wichtig, dass der Erblasser seine Vermögensverhältnisse und seinen letzten Willen klar geregelt hat. Mit diesen fünf goldenen Regeln fürs Vererben sorgen Sie dafür, dass Ihr Erbe reibungslos und ohne Streit über die Bühne geht.
1. Erbschaft planen:
Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Vermögensverhältnisse zu ordnen und zu überlegen, wie Sie Ihr Erbe verteilen möchten. Wer soll etwas erben? Welche Auflagen möchten Sie mit der Erbschaft verbinden?
2. Letzten Willen hinterlassen:
Erstellen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag, um Ihren letzten Willen rechtsverbindlich festzuhalten. So verhindern Sie, dass Ihr Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird, die Ihren Wünschen nicht entsprechen muss.
3. Zu Lebzeiten schenken:
Verschenken Sie Teile Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten, um die Steuerlast für Ihre Erben zu reduzieren. Alle zehn Jahre können Sie die Freibeträge für Schenkungen neu in Anspruch nehmen.
4. Vertraute mit Vollmachten ausstatten:
Erteilen Sie einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Bankvollmacht, damit diese im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit Ihre Bankgeschäfte regeln kann.
5. Digitalen Nachlass regeln:
Klären Sie, was mit Ihren Online-Konten und Profilen in sozialen Medien nach Ihrem Tod passieren soll. Erstellen Sie eine Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern, um Ihren Erben den Zugang zu erleichtern.
Fazit:
Mit etwas Planung und Voraussicht können Sie dafür sorgen, dass Ihr Erbe reibungslos und nach Ihren Wünschen verteilt wird. Die fünf goldenen Regeln fürs Vererben helfen Ihnen dabei, die wichtigsten Punkte zu beachten.
Weitere Informationen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht
- https://www.erbrechtsinfo.com/steuern-finanzen/schenkungssteuer/
- https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht_node.html
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002
Tipp:
Wenden Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht oder Notar, um sich bei der Gestaltung Ihrer Erbschaft beraten zu lassen.