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  • Henning Krischke
  • 8. Juli 2024

Grenzüberschreitende Schenkungen zwischen Deutschland und Frankreich

  • 3 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Grenzüberschreitende Schenkungen zwischen Deutschland und Frankreich

In einer zunehmend vernetzten Welt sind grenzüberschreitende Vermögensübertragungen keine Seltenheit mehr. Gerade zwischen benachbarten Ländern wie Deutschland und Frankreich sind solche Transaktionen häufig, was Finanz- und Nachfolgeplaner vor besondere Herausforderungen stellt. Es ist essenziell, die steuerlichen Regelungen beider Länder zu kennen, um Klienten umfassend beraten zu können.

Der reduzierte EU-Freibetrag: 2.000 Euro

Ein wesentlicher Aspekt bei grenzüberschreitenden Schenkungen innerhalb der Europäischen Union ist der reduzierte Freibetrag von 2.000 Euro. Diese Regelung zielt darauf ab, Diskriminierungen innerhalb der EU zu vermeiden und gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem.

Nationale Freibeträge und Steuersätze

Deutschland

In Deutschland variieren die Freibeträge und Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad:

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuersatz (abhängig vom Wert der Schenkung)
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner500.000 €7-30%
Kinder und Stiefkinder400.000 €7-30%
Enkelkinder200.000 €7-30%
Übrige Personen der Steuerklasse I (z.B. Eltern)100.000 €7-30%
Steuerklasse II (z.B. Geschwister)20.000 €15-43%
Steuerklasse III (z.B. Freunde)20.000 €30-50%

Frankreich

In Frankreich gelten folgende Freibeträge und Steuersätze:

VerwandtschaftsgradFreibetragSteuersatz (abhängig vom Wert der Schenkung)
Kinder100.000 €5-45%
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner80.724 €5-45%
Enkelkinder31.865 €5-45%
Geschwister15.932 €35-45%
Nichten und Neffen7.967 €55%
Andere Personen1.594 €60%

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland und Frankreich haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dieses Abkommen gewährt einen zusätzlichen Freibetrag von 2.000 Euro, wenn beide Länder ein Besteuerungsrecht haben. Dies mindert die steuerliche Belastung bei möglichen Doppelbesteuerungsfällen.

Musterbeispiel: Schenkung aus deutscher Sicht

Frau Müller, wohnhaft in Deutschland, möchte ihrer in Frankreich lebenden Tochter Anna eine Schenkung von 500.000 Euro machen. Wie wirkt sich dies steuerlich aus?

  1. Deutschland:
    • Freibetrag: 400.000 Euro
    • Zu versteuernder Betrag: 100.000 Euro
    • Steuersatz: 7% (für den Betrag bis 75.000 Euro) und 11% (für die restlichen 25.000 Euro)
    • Steuerlast: 7.000 Euro + 2.750 Euro = 9.750 Euro
  2. Frankreich:
    • Freibetrag: 100.000 Euro
    • Zu versteuernder Betrag: 400.000 Euro
    • Steuersatz: 20% (für den Betrag bis 552.324 Euro)
    • Steuerlast: 80.000 Euro
  3. DBA:
    • Zusätzlicher Freibetrag: 2.000 Euro
    • Nach Anwendung des DBA bleibt die Steuerlast bestehen, da der Betrag weit über den Freibeträgen liegt.

Musterbeispiel: Schenkung aus französischer Sicht

Herr Dupont, wohnhaft in Frankreich, möchte seinem in Deutschland lebenden Sohn Pierre eine Schenkung von 200.000 Euro machen. Wie wirkt sich dies steuerlich aus?

  1. Frankreich:
    • Freibetrag: 100.000 Euro
    • Zu versteuernder Betrag: 100.000 Euro
    • Steuersatz: 20% (für den Betrag bis 552.324 Euro)
    • Steuerlast: 20.000 Euro
  2. Deutschland:
    • Freibetrag: 400.000 Euro
    • Zu versteuernder Betrag: 0 Euro
    • Steuerlast: 0 Euro
  3. DBA:
    • Zusätzlicher Freibetrag: 2.000 Euro
    • Die Steuerlast in Frankreich bleibt bestehen, da der zu versteuernde Betrag den Freibetrag übersteigt.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich aus diesen Regelungen folgende Handlungsempfehlungen:

  1. EU-weiter Freibetrag beachten: Der reduzierte Freibetrag von 2.000 Euro gilt grundsätzlich bei grenzüberschreitenden Schenkungen innerhalb der EU.
  2. Nationale Freibeträge optimal nutzen: Die höheren nationalen Freibeträge in Deutschland (400.000 Euro) und Frankreich (100.000 Euro) bieten erhebliche Gestaltungsspielräume.
  3. DBA-Regelungen anwenden: Das deutsch-französische DBA kann helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und zusätzliche Freibeträge zu nutzen.
  4. Professionelle Beratung sicherstellen: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen sollten Klienten stets umfassend und aktuell informiert werden.

Weiterführende Ressourcen

  • Schlun & Elseven Rechtsanwälte: Informationen zu Schenkungssteuer und Freibeträgen in Deutschland.
  • FrenchEntrée: Leitfaden zur Schenkungssteuer in Frankreich.
  • KPMG Global: Steuerliche Regelungen und Neuerungen in Deutschland.
  • HSBC Expat: Steuerleitfaden für Frankreich und lokale steuerliche Vorschriften.

Mit fundierter Beratung und sorgfältiger Planung können Finanz- und Nachfolgeplaner sicherstellen, dass ihre Klienten die verfügbaren Freibeträge optimal nutzen und alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen. So können Vermögensübertragungen effizient und ohne unerwartete steuerliche Belastungen gestaltet werden.

DoppelbesteuerungsabkommenFrankreichNachfolgeplanungSchenkung

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