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Die Provence ist ein ideales Ruhestandsziel für deutsche Rentner. Sie bietet eine malerische Landschaft, mildes Klima und hohe Lebensqualität. Allerdings erfordert der Umzug gründliche.
Grenzüberschreitende Schenkungen zwischen Deutschland und Frankreich erfordern genaue Kenntnis der steuerlichen Freibeträge und Abkommen. Deutschland gewährt 400.000 € Freibetrag, Frankreich 100.000 €. Das Doppelbesteuerungsabkommen.
Das französische Erbrecht unterscheidet sich vom deutschen, besonders bei der Erbfolge, Pflichtteilen und Nachlassabwicklung. Notare sind für die Nachlassabwicklung zuständig. Erbschaftssteuerfreibeträge und Steuersätze variieren.