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  • Henning Krischke
  • 13. September 2025

Stundung der Erbschaftsteuer in der Nachfolgeplanung – Liquidität wahren, Substanz erhalten

  • 3 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Recht & Steuern
Stundung der Erbschaftsteuer in der Nachfolgeplanung – Liquidität wahren, Substanz erhalten

Im Spannungsfeld einer familieninternen Unternehmensnachfolge kann die notwendige Erbschaftsteuer drohen, Substanz zu gefährden. Eine klare Analyse der Liquidität ist essenziell – ebenso wie das zügige Nutzen von Stundungsmöglichkeiten nach § 28 ErbStG. Dieser Beitrag richtet sich an professionelle Finanz- und Nachfolgeplaner, die fachlich tief, strukturiert und praxisready beraten möchten.

Office · Stundung

Rechtlicher Rahmen und Voraussetzungen

§ 28 ErbStG / § 222 AO ermöglichen unter engen Voraussetzungen eine Stundung der Erbschaftsteuer – insbesondere für begünstigtes Vermögen (z. B. Betriebsvermögen oder selbstgenutzter Wohnraum). Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Vermögens aufbringen könnte.

Dauer und Zinsen

  • Bis zu 7 Jahre zinslos, bei Todesfällen von begünstigtem Vermögen
  • In anderen Fällen bis zu 10 Jahre (z. B. Immobilien), zinslos bei Erwerben von Todes wegen

Keine Stundung, wenn …

  • der Erwerber über eigenes oder zusätzlich erworbenes Vermögen verfügt oder Kredit aufnehmen kann.

Finanzamt-Kontrolle

Prüfung der Voraussetzungen kann regelmäßig erfolgen; eine Verbesserung der Vermögenslage muss nicht zwingend zum Verlust der Stundung führen.


Drei Praxisbeispiele aus der Beratungspraxis

BeispielSituationStrategie
1. Betriebsvermögen (GmbH & Co. KG)Erbe erbt Unternehmensanteile – hohe Liquiditätsbindung durch Grundstücksbestand, keine Kreditaufnahme möglichBeantragung zinsloser Stundung; Liquiditätsanalyse und Dokumentation der Kreditunfähigkeit
2. Selbstgenutztes FamilienheimKind erbt Wohngebäude, das nur durch Veräußerung verkauft werden könnte, um Steuer zu begleichenZinslose Stundung bis zu 10 Jahre; Steuerzahlungen strecken bei gesicherter Nutzung
3. Teilveräußerung von FinanzmittelbestandUnternehmen mit hoher Liquidität, aber gebundenem BetriebsvermögenPrüfung, ob Finanzmittel über Freibetrag hinaus existieren – ggf. Ablehnung der Stundung; frühzeitige Nutzung von Verschonungsregeln

Aktuelle Marktdaten und statistische Einordnung

Verschonungsabschläge

Für begünstigtes Betriebsvermögen liegt die Steuerlast bei minimal 15% – bis zu 85% sind steuerfrei.

Liquiditätssicherung durch Stundung

Gerade für KMU ist die zinsfreie Stundung ein entscheidender Vorteil, um Unternehmensfortbestand zu sichern.

Risiken bei Liquiditätsentzug

Studien (z. B. iFo oder DIW) belegen, dass fehlende Stundung oder Planung zu massiven Liquiditätsproblemen in Familienunternehmen führen kann.


Handlungsempfehlungen für Experten

A) Frühzeitige Analyse und Vorbereitung

  • Liquiditätssituation detailliert dokumentieren
  • Kreditfähigkeit realistisch einschätzen
  • Stundungsantrag inkl. Nachweisen vorbereiten

B) Nutzen aller steuerlichen Gestaltungsinstrumente

  • Ausschöpfen der Verschonungsregelungen (§ 13a/13b ErbStG, Optionsverschonung)
  • Nutzung persönlicher Freibeträge (z. B. 400 000 € pro Kind, Versorgungsfreibeträge)
  • Rechtzeitige Umstrukturierungen vorbereiten

C) Laufende Betreuung und Überprüfung

  • Regelmäßige Vermögenslage prüfen – ggf. Anpassung von Stundung oder Zahlung
  • Nachhaltige Liquiditätsplanung vereinbaren – auch für Umsatzschwankungen

Fazit

Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung kombiniert fundierte Liquiditätsanalyse, Kenntnis der Stundungs- und Verschonungsregelungen sowie strategische Nutzung von Freibeträgen. Fachliche Besonnenheit und klare Dokumentation sichern Substanz und Vertrauen gleichermaßen.


Anhang A: Handlungsschritte

Nr.Handlungsschritt
1Liquiditätslage zum Erbzeitpunkt erheben
2Kredit- und Veräußerungsoptionen prüfen
3Stundungsantrag nach § 28 ErbStG vorbereiten
4Steuerliche Gestaltungsoptionen analysieren
5Persönliche und betriebliche Freibeträge nutzen
6Finanzamt-Anträge und Nachweise dokumentieren
7Laufende Kontrolle der Vermögenslage
8Nachfolge strukturiert planen
9Mandanten über Konsequenzen und Fristen informieren
10Stundung bzw. Verschonung begleiten

Anhang B: Rechtliche Quellen

QuelleFundstelle
§ 28 ErbStG / § 222 AOGesetzestexte
ErbStR 2019 – R E 28Stundungsvoraussetzungen und Fristen
FG Berlin-Brandenburg (22.08.2025)Anforderungen an Liquiditätsnachweis
Diskussionspapier ZDHBedeutung für Unternehmensfortbestand
Deubner / Haufe / FachliteraturPraxisbeispiele, Stundungsumfang

Anhang C: Praxisimplikationen

  • Transparenz schafft Vertrauen: Nachweise sind Pflicht.
  • Timing ist entscheidend: Frühe Planung maximiert Spielräume.
  • Kontinuität statt Ad-hoc: Laufende Beratung sichert Bestand.
ErbschaftsteuerNachfolgeplanungStundung

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