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  • Henning Krischke
  • 27. Oktober 2023

Testamentarische Feinheiten: Das OLG Brandenburg beleuchtet die gesetzliche Erbenstellung

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Holzfiguren mit Paragraphensymbol
Testamentarische Feinheiten: Das OLG Brandenburg beleuchtet die gesetzliche Erbenstellung

Ein komplexes Beziehungsnetz und rechtliche Verflechtungen bilden das Netz der Finanz- und Nachfolgeplanung. Nicht selten sind es die Feinheiten des Erbrechts, die Finanzplaner und Nachfolgeberater in Atem halten. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg stellt eine solche delikate rechtliche Feinheit in den Mittelpunkt und gibt Anlass zur Diskussion über die klare Formulierung testamentarischer Verfügungen.

Hauptteil: Im Zentrum des Geschehens stand ein Ehepaar, das ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasste. Sie ernannten einander zu Alleinerben und bestimmten die entfernten Verwandten der Ehefrau als Schlusserben. Eine bemerkenswerte Familienkonstellation brachte zusätzliche Komplexität: Der Ehemann hatte drei Kinder aus einer früheren Ehe, für die das Testament festlegte, sie seien „durch das Testament nicht erbberechtigt.“ Doch, entzog diese Formulierung den Kindern das gesetzliche Erbrecht?

Die rechtliche Klärung wurde notwendig, als nach dem Ableben des überlebenden Ehemanns die als Schlusserben eingesetzten Verwandten die Erbschaft ablehnten. Daraufhin traten die Kinder aus der ersten Ehe des Ehemanns auf den Plan und beantragten einen Erbschein, basierend auf der gesetzlichen Erbfolge. Die aus dem Testament hervorgehende Unklarheit führte sie vor das OLG Brandenburg.

In seiner Entscheidung vom 17. November 2022 (3 W 121/22, Abruf-Nr. 233422) sprach das OLG Brandenburg ein klares Wort: Die gesetzliche Erbfolge war wirksam. Das Testament enthielt keinen expliziten Entzug des gesetzlichen Erbrechts nach § 1938 BGB. Die Formulierung im Testament war kein ausreichender Hinweis darauf, dass ein solcher Entzug beabsichtigt war. Die Richter interpretierten die testamentarische Anweisung als Bestätigung der im Testament festgelegten Erbeinsetzung, nicht jedoch als Ausschluss der Kinder aus der gesetzlichen Erbfolge.

Fazit: Dieser Fall legt Finanz- und Nachfolgeplanern die triftige Empfehlung ans Herz, die Bedeutung präziser Formulierungen in Testamenten zu schätzen. Es ist ein Appell für mehr Klarheit, um spätere juristische Interpretationen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Zudem beleuchtet er die interpretative Rolle der Gerichte bei der Entschlüsselung testamentarischer Verfügungen, ein Aspekt, der in der Beratungspraxis nicht unterschätzt werden sollte.

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