Die Umwandlung einer Stiftung in eine Teilverbrauchsstiftung ist eine interessante Option, um den Stiftungszweck flexibel und nachhaltig zu verfolgen. Insbesondere in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen oder veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen kann eine Teilverbrauchsstiftung, auch Hybridstiftung genannt, für viele Stifter und Finanzplaner eine vorteilhafte Lösung darstellen. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung.
Was ist eine Teilverbrauchsstiftung?
Eine Teilverbrauchsstiftung ist eine Stiftung, bei der ein Teil des Stiftungsvermögens über einen festgelegten Zeitraum hinweg verbraucht wird, während der restliche Teil langfristig als Vermögensgrundstock erhalten bleibt. Diese hybride Struktur ermöglicht es, auf kurzfristige finanzielle Bedürfnisse zu reagieren und zugleich den Stiftungszweck langfristig zu sichern. In der Praxis bietet dies die Flexibilität, etwa größere Projekte wie Renovierungen oder einmalige Förderinitiativen zu finanzieren, ohne die langfristige Existenz der Stiftung zu gefährden.
Vorteile einer Teilverbrauchsstiftung
Teilverbrauchsstiftungen kombinieren die Stabilität einer klassischen Stiftung mit der Flexibilität einer Verbrauchsstiftung. Sie eignen sich besonders, wenn die Stiftung unter wirtschaftlichem Druck steht oder wenn absehbar ist, dass die bisherigen Erträge den Stiftungszweck nicht mehr dauerhaft erfüllen können. In solchen Fällen bietet die Umwandlung die Möglichkeit, das vorhandene Vermögen zielgerichtet einzusetzen, um den Stiftungszweck kurz- bis mittelfristig zu verfolgen.
Beispiel: Eine Stiftung, die den Bau eines kulturellen Zentrums fördert, könnte durch den Verbrauch eines Teils ihres Vermögens einen sofortigen Mehrwert schaffen, während das verbleibende Kapital langfristig Erträge für den Unterhalt des Zentrums generiert.
Rechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung
- Prüfung der Satzung und des Stifterwillens
Der erste Schritt ist die Analyse der Stiftungssatzung. Nur wenn der ursprüngliche Stifterwille die Möglichkeit einer Umwandlung explizit vorsieht oder zumindest nicht ausschließt, ist eine solche Veränderung rechtlich zulässig. Seit der Reform des Stiftungsrechts 2023 ermöglicht § 85 BGB, bestehende Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen umzuwandeln, sofern der Stiftungszweck sonst nicht mehr dauerhaft und nachhaltig erfüllt werden kann. - Genehmigung der Stiftungsaufsicht
Jede Änderung der Stiftungssatzung, die auf eine Teilverbrauchsstiftung abzielt, muss von der zuständigen Stiftungsaufsicht genehmigt werden. Der Antrag auf Genehmigung muss darlegen, warum eine Umwandlung notwendig ist und wie das verbleibende Vermögen eingesetzt werden soll. Laut § 85a Abs. 1 BGB kann der Vorstand der Stiftung oder ein anderes zuständiges Stiftungsorgan diese Änderung beschließen und den Antrag stellen. - Steuerliche Implikationen
Steuerlich ist bei einer Umwandlung Vorsicht geboten: Durch die Umwandlung entfällt der erhöhte Sonderausgabenabzug nach § 10b Abs. 1a EStG, was zu einer rückwirkenden Änderung bereits erstellter Steuerbescheide führen kann. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten daher eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde vornehmen.
Praxisbeispiele
- Projektbezogene Förderung: Eine Stiftung, die den Bau eines Jugendzentrums plant, könnte einen Teil ihres Vermögens als Verbrauchskapital nutzen, um den Bau zu finanzieren. Der verbleibende Teil generiert langfristig Erträge zur Unterstützung des Zentrumsbetriebs.
- Niedrigzinsphase: Stiftungen, die in Zeiten niedriger Zinserträge den Stiftungszweck nicht mehr erfüllen können, könnten durch den teilweisen Verbrauch des Vermögens kurzfristige Projekte realisieren und damit die Auswirkungen der wirtschaftlichen Bedingungen abfedern.
Umsetzung in der Praxis: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Quelle |
---|---|---|
1. Prüfung des Stifterwillens | Sicherstellen, dass der Stifterwille eine Umwandlung erlaubt. | § 85 BGB |
2. Satzungsänderung vorbereiten | Entwurf einer neuen Satzung mit Bestimmungen zur Teilverbrauchsstiftung. | Stiftungsgesetz |
3. Genehmigung einholen | Antrag bei der zuständigen Stiftungsbehörde stellen. | § 85a BGB |
4. Steuerliche Beratung | Rücksprache mit Steuerberatern zur steuerlichen Optimierung. | § 10b EStG |
5. Umsetzung der neuen Satzung | Inkrafttreten der Satzungsänderung nach Genehmigung. | Satzung |
Fazit
Die Umwandlung in eine Teilverbrauchsstiftung bietet für viele Stiftungen eine attraktive Option, um ihre Ziele nachhaltig zu verfolgen und zugleich flexibel auf wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung sind jedoch unerlässlich, um den Stifterwillen zu respektieren und die Vorteile voll auszuschöpfen.