Die Erbschaftsplanung ist heute komplexer als je zuvor. Hohe Vermögenswerte, Immobilien und Anlagen prägen den Nachlass. Für Finanz- und Nachfolgeplaner gilt es, nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche und individuelle Anforderungen der Mandanten zu berücksichtigen.
1. Wichtige Trends und Statistiken
Laut aktuellen Studien steigen die geerbten Vermögenssummen stetig. Besonders Immobilien nehmen im Nachlass eine wichtige Rolle ein, was Finanzplaner zur präzisen Bewertung und strategischen Steueroptimierung fordert. Hier ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um zukünftige Steuerlasten zu minimieren und den reibungslosen Übergang an die Erben zu sichern.
2. Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Je nach Vermögensstruktur des Mandanten können verschiedene Ansätze in der Nachlassplanung relevant sein:
- Freibeträge: Die Nutzung erbschaftsteuerlicher Freibeträge, z. B. für Ehepartner und Kinder, spielt eine zentrale Rolle.
- Lebzeitige Schenkungen: Strategische Schenkungen zu Lebzeiten können die Erbschaftssteuer senken, wenn sie in Intervallen von zehn Jahren erfolgen.
Praxisbeispiel
Ein Mandant besitzt neben finanziellen Anlagen eine Immobilie, die er zwei Kindern hinterlassen möchte. Gemeinsam mit einem Finanzplaner prüft er die Option, die Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen und dabei ein lebenslanges Wohnrecht für sich selbst einzuräumen. Dies reduziert nicht nur die Steuerlast, sondern schafft Klarheit und entlastet die Erben im Erbfall.
Checkliste für die Nachfolgeplanung
Schritt | Maßnahme | Rechtsquelle |
---|---|---|
Überblick über Vermögen verschaffen | Gesamtes Vermögen erfassen und bewerten | § 2314 BGB |
Freibeträge prüfen | Erbschaftsteuerliche Freibeträge für Erben und Beschenkte nutzen | § 16 ErbStG |
Lebenszeitige Schenkungen planen | Strategische Schenkungen und Übertragungen vorbereiten | § 528 BGB, § 13 ErbStG |
Testamentsgestaltung | Testamentsverfügungen und Pflichtteilsansprüche berücksichtigen | § 1937 BGB |
Immobilienbewertung und Übergabe planen | Immobilienwert für die Übertragung ermitteln, Wohnrecht festlegen | § 157 BewG |
Fazit
Die Nachfolgeplanung ist ein sensibles Thema, das fundierte Kenntnisse in Steuer- und Erbrecht erfordert. Finanzplaner können Mandanten hier durch gezielte Beratung und strategische Planung unterstützen.