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  • Henning Krischke   Erben & Vererben,Finanzplanung
  • 22. November 2024

Vermögensübertragung und Erbschaftsplanung

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Finanzplanung
Anwalt Symbol: Bücher, Waage, Richterhammer
Vermögensübertragung und Erbschaftsplanung

Die Erbschaftsplanung ist heute komplexer als je zuvor. Hohe Vermögenswerte, Immobilien und Anlagen prägen den Nachlass. Für Finanz- und Nachfolgeplaner gilt es, nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche und individuelle Anforderungen der Mandanten zu berücksichtigen.

1. Wichtige Trends und Statistiken

Laut aktuellen Studien steigen die geerbten Vermögenssummen stetig. Besonders Immobilien nehmen im Nachlass eine wichtige Rolle ein, was Finanzplaner zur präzisen Bewertung und strategischen Steueroptimierung fordert. Hier ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um zukünftige Steuerlasten zu minimieren und den reibungslosen Übergang an die Erben zu sichern.

2. Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Je nach Vermögensstruktur des Mandanten können verschiedene Ansätze in der Nachlassplanung relevant sein:

  • Freibeträge: Die Nutzung erbschaftsteuerlicher Freibeträge, z. B. für Ehepartner und Kinder, spielt eine zentrale Rolle.
  • Lebzeitige Schenkungen: Strategische Schenkungen zu Lebzeiten können die Erbschaftssteuer senken, wenn sie in Intervallen von zehn Jahren erfolgen.

Praxisbeispiel

Ein Mandant besitzt neben finanziellen Anlagen eine Immobilie, die er zwei Kindern hinterlassen möchte. Gemeinsam mit einem Finanzplaner prüft er die Option, die Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen und dabei ein lebenslanges Wohnrecht für sich selbst einzuräumen. Dies reduziert nicht nur die Steuerlast, sondern schafft Klarheit und entlastet die Erben im Erbfall.

Checkliste für die Nachfolgeplanung

SchrittMaßnahmeRechtsquelle
Überblick über Vermögen verschaffenGesamtes Vermögen erfassen und bewerten§ 2314 BGB
Freibeträge prüfenErbschaftsteuerliche Freibeträge für Erben und Beschenkte nutzen§ 16 ErbStG
Lebenszeitige Schenkungen planenStrategische Schenkungen und Übertragungen vorbereiten§ 528 BGB, § 13 ErbStG
TestamentsgestaltungTestamentsverfügungen und Pflichtteilsansprüche berücksichtigen§ 1937 BGB
Immobilienbewertung und Übergabe planenImmobilienwert für die Übertragung ermitteln, Wohnrecht festlegen§ 157 BewG

Fazit

Die Nachfolgeplanung ist ein sensibles Thema, das fundierte Kenntnisse in Steuer- und Erbrecht erfordert. Finanzplaner können Mandanten hier durch gezielte Beratung und strategische Planung unterstützen.

NachfolgeplanungVermögensübertragung

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