
Der Tod von Wrestling-Ikone Hulk Hogan (Terry Bollea) wirft nicht nur Fragen nach einem schillernden Lebenswerk auf, sondern auch nach der Organisation eines vielschichtigen Nachlasses. Mit einem Vermögen von über 25 Millionen US-Dollar, mehreren Ehen, Trusts und medial begleiteten Familiendynamiken liefert der Fall ein Paradebeispiel für die Herausforderungen in der Nachfolgeplanung. Besonders brisant: Trotz Trust-Strukturen könnten rechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden – ein Szenario, das auch in Deutschland zunehmend Relevanz erhält.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergibt sich daraus eine zentrale Frage: Wie lassen sich komplexe Familien- und Vermögensstrukturen so gestalten, dass Klarheit herrscht – und Drama vermieden wird?
1. Vermögensstrukturen mit öffentlicher Strahlkraft – ein Überblick
Die Vermögenswerte im Fall Hogan
- Immobilien im Wert von über 11 Mio. USD (darunter Strandhäuser in Florida)
- Unternehmerbeteiligungen, z. B. an einer Biermarke („Real American Beer“)
- Lizenzrechte und Markenrechte rund um die Figur „Hulk Hogan“
- Künftige Projekte, z. B. eine Veranstaltungsarena in New York
Diese Bandbreite stellt eine der größten Herausforderungen für die Nachlassplanung dar: Sachwerte mit Nutzungs- oder Lizenzcharakter, Beteiligungen mit unklarem Bewertungsansatz und nicht zuletzt emotional belegte Vermögenspositionen.
Praxisrelevanz in Deutschland
Auch hierzulande betreuen Berater:innen zunehmend Mandate mit heterogenen Vermögensarten: Immobilienportfolios, Unternehmensanteile, Markenrechte, Patente oder digitale Vermögenswerte. Diese Assets lassen sich weder standardisiert bewerten noch konfliktfrei übertragen, wenn keine klare Struktur vorhanden ist.
2. Ehe, Erbfolge und Pflichtteilsrechte: Komplexität durch Familiendynamik
Die Rolle von Hogans dritter Ehefrau
Sky Daily, Hogans dritte Ehefrau, war zum Todeszeitpunkt mit ihm verheiratet. Nach US-amerikanischem Recht (Florida) steht ihr ein gesetzlich garantierter Anteil von 30 % am Nachlass zu – unabhängig von testamentarischer Regelung.
Übertragbarkeit auf deutsches Recht
In Deutschland regelt sich der Pflichtteil gemäß § 2303 BGB. Ehegatten, Kinder und ggf. Eltern haben unabhängig von einem Testament einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt:
- Für Kinder und Ehegatten: 50 % des gesetzlichen Erbteils
- Die Höhe hängt vom Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft) und der Anzahl der Erben ab
Besonders heikel: Im deutschen Erbrecht führen wiederholte Eheschließungen und Kinder aus mehreren Beziehungen regelmäßig zu Pflichtteilsstreitigkeiten.
Beispiel: Praxisfall eines Unternehmers mit zwei Ehen
Ein Unternehmer (65) überträgt zu Lebzeiten Anteile an seine Tochter aus erster Ehe. Im Testament berücksichtigt er nur seine zweite Ehefrau. Nach seinem Tod macht die Tochter ihren Pflichtteil geltend – mit massiven Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmensnachfolge.
3. Trust-Strukturen – Schutzschild oder Scheinsicherheit?
Die Rolle von Trusts im Fall Hogan
Berichten zufolge existieren zwei Trusts: ein persönlicher Trust und ein revocable trust. Diese dienen der Vermeidung von Gerichtsverfahren (probate) und der Privatsphäre – bieten aber bei Streitigkeiten keinen absoluten Schutz.
Deutsche Entsprechung: Stiftung, Nießbrauch & Vorweggenommene Erbfolge
In Deutschland existiert kein Trust-Recht. Dennoch lassen sich ähnliche Wirkungen erzielen, z. B. durch:
- Familienstiftungen
- Nießbrauchmodelle bei Immobilienübertragungen
- Schenkungen mit Auflagen oder Widerrufsvorbehalt
Zentrale Herausforderung: Die steuerliche Anerkennung und die sorgfältige Dokumentation. Fehler können die Struktur angreifbar machen oder zu einer Nachversteuerung führen.
4. Reputationsrisiken und öffentliche Aufmerksamkeit
Familienkonflikte im Rampenlicht
Tochter Brooke Hogan bat bereits vor dem Tod um Entfernung aus dem Nachlass, offenbar aus Misstrauen gegenüber dem Umfeld ihres Vaters. Diese Entscheidung muss jedoch rechtswirksam erfolgen – durch sogenannten Disclaimer (formeller Verzicht auf das Erbe).
Handlungsempfehlung für Berater
Auch in Deutschland lassen sich Pflichtteilsansprüche nicht durch einfache Willenserklärungen oder Beratungsgespräche ausschließen. Ein Pflichtteilsverzicht ist nur mit notariell beurkundetem Vertrag (§ 2346 BGB) möglich.
5. Gestaltungsansätze für deutsche Nachfolgeplaner
Frühzeitige Planung mit rechtlich belastbaren Instrumenten
- Testament + Ehevertrag = Minimierung von Pflichtteilsrisiken
- Schenkungen zu Lebzeiten mit klarer Widerrufsklausel
- Vorsorgevollmachten für den Erbfall (auch für Minderjährige oder entferntere Erben)
- Verzichtsverträge, wenn Spannungen absehbar sind
- Einbindung des Unternehmens in die Nachfolgeplanung über Holdingstrukturen, Stiftungen oder Familienpools
Fazit
Der Fall Hogan zeigt, dass auch scheinbar geschützte Vermögen nicht automatisch konfliktfrei vererbt werden. Es braucht nicht nur juristisch belastbare Strukturen, sondern auch Vertrauen, Transparenz und Kommunikation innerhalb der Familie.
Wer Klarheit schafft, verhindert Drama – nicht nur im Ring.
Anhang A: Handlungsschritte für Berater
Nr. | Handlungsschritt |
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1 | Vermögensarten vollständig erfassen (inkl. Markenrechte, Beteiligungen, digitaler Assets) |
2 | Familiäre Konstellationen detailliert analysieren (Patchwork, neue Ehen, Enterbte) |
3 | Pflichtteilsrisiken identifizieren und beziffern |
4 | Testamente mit Juristen und Steuerberatern abstimmen |
5 | Eheverträge prüfen und ggf. anpassen |
6 | Vorweggenommene Erbfolge strukturiert umsetzen |
7 | Bei großen Vermögen: Stiftung oder Familiengesellschaft prüfen |
8 | Frühzeitiger Einsatz notarieller Verzichtserklärungen |
9 | Klare Kommunikationsstrategie mit Mandanten und Angehörigen etablieren |
10 | Regelmäßige Reviews und Anpassungen der Struktur |
Anhang B: Rechtliche Quellen
Fundstelle | Inhalt |
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§ 2303 BGB | Pflichtteilsrecht |
§ 2346 BGB | Pflichtteilsverzicht durch Vertrag |
§ 1371 BGB | Ehegattenerbrecht in Zugewinngemeinschaft |
§ 518 BGB | Formvorschriften für Schenkungen |
BGH, Beschluss XII ZB 395/24 | Grenzen der ehevertraglichen Gestaltung bei Erbverzicht |
ErbStG §§ 13, 14 | Steuerliche Bewertung von Unternehmensübertragungen |
AO § 138 | Mitteilungspflichten bei Auslandsvermögen |
Anhang C: Praxisimplikationen
- Professionelle Nachfolgeplanung muss interdisziplinär erfolgen – Juristen, Steuerberater und Finanzplaner müssen eng zusammenarbeiten.
- Familiäre Spannungen lassen sich nicht juristisch „wegverwalten“ – Beratung braucht Fingerspitzengefühl.
- Trust-ähnliche Lösungen sind auch in Deutschland möglich, erfordern jedoch steuerlich und rechtlich saubere Umsetzung.
- Pflichtteilsverzichte brauchen Notar – und Zeit.
- Medienwirksamkeit ist kein US-Phänomen – auch in Deutschland kann Nachlassstreit öffentlich eskalieren.