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  • Henning Krischke
  • 6. Juni 2025

Der Fall Veltins: Wenn Millionenerbe zum Familiendesaster wird – Lehren für die moderne Nachfolgeplanung

  • 10 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Recht & Steuern
Gerechte Verteilung von Recht und Geld, emotionale Eierköpfe.
Der Fall Veltins: Wenn Millionenerbe zum Familiendesaster wird – Lehren für die moderne Nachfolgeplanung

Die deutsche Brauereilandschaft ist geprägt von Traditionshäusern, die über Generationen hinweg nicht nur hervorragendes Bier brauen, sondern auch als Paradebeispiele für erfolgreiche Familienunternehmen gelten. Umso erschütternder wirkt der jüngste Rechtsstreit um das Erbe der Veltins-Brauerei, der am 5. Juni 2025 vor dem Landgericht Arnsberg entschieden wurde. Carl Clemens Veltins, Sohn der 1994 verstorbenen Brauerei-Chefin Rosemarie Veltins, ging bei einem Nachlass von 30 Millionen Euro vollständig leer aus – ohne Erbe, ohne Pflichtteil, ohne Aussicht auf Erfolg in der Berufung.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner bietet dieser Fall weit mehr als eine spektakuläre Schlagzeile. Er ist ein Lehrstück über die Komplexität der Vermögensnachfolge, die Tücken des Erbrechts und die verheerenden Folgen unzureichender Kommunikation in Unternehmerfamilien. Der Fall zeigt exemplarisch, wie rechtlich einwandfreie Konstrukte zu menschlichen Tragödien werden können, wenn die emotionale Dimension der Nachfolgeplanung vernachlässigt wird.

Die rechtlichen Grundpfeiler des Falls: Testament, Pflichtteil und Verjährung

Testamentarische Enterbung und ihre Grenzen

Das deutsche Erbrecht gewährt Erblassern durch § 1938 BGB grundsätzlich weitreichende Testierfreiheit. Rosemarie Veltins machte von diesem Recht Gebrauch und schloss ihren Sohn testamentarisch vollständig von der Erbfolge aus. Diese Entscheidung ist rechtlich zulässig und wurde vom Landgericht Arnsberg als wirksam bestätigt. Entscheidend war dabei, dass keine Anhaltspunkte für eine mangelnde Testierfähigkeit der Erblasserin vorlagen.

Die Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 BGB setzt voraus, dass der Erblasser in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärung zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Carl Clemens Veltins konnte nicht beweisen, dass seine Mutter aufgrund krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung testierunfähig war. Die Tatsache, dass Rosemarie Veltins bis kurz vor ihrem Tod aktiv die Geschäfte der Brauerei führte, sprach eindeutig für ihre geistige Klarheit.

Der Pflichtteil als letzter Schutzwall

Selbst bei testamentarischer Enterbung gewährt das deutsche Recht nahen Angehörigen durch § 2303 BGB einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und soll die wirtschaftliche Absicherung der engsten Familie gewährleisten:

{Pflichtteil} = {1}{2} \{gesetzlicher Erbteil}

Im Fall Veltins hätte dieser Schutz greifen können – wäre da nicht der Pflichtteilsverzicht gewesen. Carl Clemens Veltins hatte kurz nach seinem 18. Geburtstag schriftlich auf seinen Pflichtteil verzichtet. Nach § 2346 BGB sind solche Verzichte grundsätzlich möglich und müssen notariell beurkundet werden. Der Kläger behauptete zwar, er sei nach einer durchzechten Nacht unter Druck zur Unterschrift gedrängt worden und habe die Tragweite nicht verstanden. Seine emotionale Aussage “Ich wusste gar nichts. Ich schwör’s” konnte jedoch die rechtliche Wirksamkeit des Verzichts nicht erschüttern.

Verjährung als finale Hürde

Auch wenn der Pflichtteilsverzicht anfechtbar gewesen wäre, scheiterte Carl Clemens Veltins an der Verjährung. Pflichtteilsansprüche verjähren nach § 2332 BGB in drei Jahren, gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Bei einem Erbfall von 1994 waren etwaige Ansprüche längst verjährt – eine bittere Erkenntnis für den Kläger, die die Bedeutung zeitnaher rechtlicher Schritte unterstreicht.

Familienunternehmen im Spannungsfeld: Die Veltins-Brauerei als Paradigma

Die Veltins-Brauerei steht stellvertretend für viele deutsche Familienunternehmen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Mit einem Jahresumsatz von 459 Millionen Euro, über 700 Beschäftigten und einem Rang unter den drei meistverkauften Biermarken Deutschlands verkörpert das Unternehmen die Erfolgsgeschichte des deutschen Mittelstands. Gleichzeitig zeigt der Rechtsstreit, wie fragil die Grundlagen dieses Erfolgs sein können.

Ein Familienunternehmen, das sich über sechs Generationen durch Zusammenhalt und gemeinsame Werte auszeichnete, wurde durch den Rechtsstreit nachhaltig beschädigt. Dies verdeutlicht, dass auch bei rechtlich korrekter Nachfolgeplanung die menschliche Dimension nicht vernachlässigt werden darf.

Ganzheitliche Beratungsansätze: Über das Recht hinausdenken

Die Rolle des Family Office als Mediator

Moderne Nachfolgeplanung erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der weit über die reine Rechts- und Steuergestaltung hinausgeht. Family Offices spielen dabei eine zentrale Rolle als neutrale Mediatoren zwischen verschiedenen Familienzweigen. Sie können helfen, emotionale Konflikte zu versachlichen und langfristige Lösungen zu entwickeln, die sowohl die unternehmerischen als auch die familiären Interessen berücksichtigen.

Governance-Strukturen wie Familienverfassungen oder Beiräte schaffen klare Regeln für den Umgang miteinander und können helfen, Konflikte zu kanalisieren. In der Familienverfassung werden unter anderem die Werte der Familie definiert, Regeln für die Mitarbeit im Unternehmen festgelegt oder Verfahren für Konfliktlösungen etabliert.

Regelmäßige Familienmeetings ermöglichen es, Spannungen frühzeitig zu erkennen und anzugehen. Dabei sollten nicht nur betriebswirtschaftliche Themen, sondern auch persönliche Befindlichkeiten und Zukunftswünsche der einzelnen Familienmitglieder besprochen werden.

Kommunikation als Schlüssel zum Erfolg

Der Fall Veltins zeigt drastisch, welche Folgen mangelnde Kommunikation haben kann. Eine transparente und frühzeitige Einbindung aller Familienmitglieder in die Nachfolgeplanung hätte möglicherweise den jahrzehntelangen Rechtsstreit verhindern können. Dies bedeutet nicht, dass jeder Familienangehörige automatisch erbberechtigt ist, aber zumindest sollten die Beweggründe für bestimmte Entscheidungen transparent kommuniziert werden.

Professionelle Mediation kann helfen, bereits bestehende Konflikte zu entschärfen, bevor sie in langwierige Rechtsstreitigkeiten münden. Viele Familienstreitigkeiten haben ihre Wurzeln in unausgesprochenen Kränkungen oder Missverständnissen, die durch professionelle Gesprächsführung aufgelöst werden können.

Steuerliche Optimierung und gesellschaftsrechtliche Gestaltung

Erbschaftsteuerliche Überlegungen

Der Streitwert von 30 Millionen Euro im Fall Veltins verdeutlicht die enormen finanziellen Dimensionen bei der Übertragung von Familienunternehmen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht für Betriebsvermögen verschiedene Begünstigungen vor, die jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.

Die Verschonung nach § 13a ErbStG kann bis zu 85% oder sogar 100% des Betriebsvermögens umfassen, setzt aber unter anderem voraus, dass die Lohnsumme über einen Zeitraum von fünf oder sieben Jahren gehalten wird. Im Fall Veltins ermöglichte die Konzentration des Erbes auf die beiden Töchter eine optimale Nutzung der steuerlichen Freibeträge und Begünstigungen.

Moderne Gestaltungsformen

Familienstiftungen gewinnen zunehmend an Bedeutung als Instrument der Nachfolgeplanung. Sie ermöglichen es, das Unternehmen von der Familie zu trennen und gleichzeitig allen Familienmitgliedern eine Partizipation am Erfolg zu gewährleisten. Eine Familienstiftung hätte im Fall Veltins möglicherweise eine elegante Lösung dargestellt, bei der das Unternehmen in der Stiftung gebündelt und die Familie über den Stiftungsrat weiterhin Einfluss auf die strategische Ausrichtung behalten hätte.

Familiengesellschaften mit differenzierten Stimmrechten ermöglichen es, operative Verantwortung und wirtschaftliche Beteiligung zu trennen. So können auch Familienmitglieder, die nicht aktiv im Unternehmen tätig sind, an dessen Erfolg partizipieren, ohne die Entscheidungsfindung zu behindern.

Poolverträge oder Stimmbindungsvereinbarungen stellen sicher, dass strategische Entscheidungen einheitlich getroffen werden, auch wenn das Eigentum auf mehrere Personen verteilt ist.

Präventive Strategien für die Beratungspraxis

Vorweggenommene Erbfolge als Planungsinstrument

Durch Übertragung von Unternehmensanteilen zu Lebzeiten kann nicht nur die nächste Generation frühzeitig eingebunden, sondern auch die Steuerlast im Erbfall optimiert werden. Klassische Beispiele sind Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, durch die der Übergeber weiterhin Erträge und Einfluss behält.

Die schrittweise Übertragung ermöglicht es außerdem, potenzielle Nachfolger über einen längeren Zeitraum zu beobachten und zu bewerten. Statt einer abrupten Entscheidung können verschiedene Familienmitglieder zunächst in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens Verantwortung übernehmen.

Dokumentation und Rechtssicherheit

Der Fall Veltins unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation. Bei der Testierfähigkeit ist besondere Vorsicht geboten: Bei älteren Mandanten oder bei Zweifeln an der Testierfähigkeit empfiehlt sich die Einholung eines ärztlichen Attests oder sogar einer testamentspsychologischen Begutachtung. Diese präventiven Maßnahmen können spätere Anfechtungsversuche bereits im Keim ersticken.

Pflichtteilsverzichts- und Erbverzichtsverträge müssen notariell beurkundet und mit angemessener Kompensation versehen sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Geschichte des Veltins-Sohnes, der sich unter Druck gesetzt fühlte, ist eine deutliche Warnung vor unzureichender Aufklärung.

Internationale Dimension und moderne Trends

Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung

Bei international tätigen Familienunternehmen kommen zusätzliche Komplexitäten hinzu. Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt seit 2015 grenzüberschreitende Erbfälle und kann erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung haben.

Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO ermöglicht es, das Erbrecht des Heimatstaates auch bei Wohnsitz im Ausland anzuwenden. Dies kann insbesondere bei deutschen Unternehmerfamilien mit Auslandsbezug relevant sein, da das deutsche Erbrecht oft günstigere Regelungen für Familienunternehmen vorsieht.

Fazit: Lehren aus dem Fall Veltins

Der Fall Veltins ist mehr als nur ein spektakulärer Rechtsstreit – er ist ein Lehrstück für alle, die in der Nachfolgeplanung tätig sind. Die wichtigsten Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Rechtssicherheit ist notwendig, aber nicht hinreichend. Eine rechtlich einwandfreie Nachfolgeregelung ist die Grundvoraussetzung, aber ohne Berücksichtigung der emotionalen und zwischenmenschlichen Aspekte kann sie zum Pyrrhussieg werden.

Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg. Transparenz und frühzeitige Einbindung aller Beteiligten können viele Konflikte verhindern. Schweigen und Geheimniskrämerei sind Gift für den Familienfrieden.

Zeit ist ein kritischer Faktor. Verjährungsfristen und andere zeitliche Beschränkungen können auch berechtigte Ansprüche zunichtemachen. Rechtzeitiges Handeln ist essenziell.

Ganzheitliche Beratung ist unerlässlich. Die Nachfolgeplanung erfordert interdisziplinäre Zusammenarbeit und einen Blick über den juristischen Tellerrand hinaus.

Prävention ist besser als Reaktion. Frühzeitige und umfassende Planung kann spätere Konflikte verhindern und ist langfristig kostengünstiger als Rechtsstreitigkeiten.

Der Fall Veltins wird bis jetzt nicht rechtskräftig sein, solange eine Berufung möglich ist. Doch unabhängig vom endgültigen Ausgang bleibt er ein wertvoller Weckruf für alle Beteiligten in der Nachfolgeplanung. Er mahnt uns, dass es nicht nur um Paragraphen und Steueroptimierung geht, sondern um Menschen, Familien und die Weitergabe von Lebenswerken an die nächste Generation.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist der Fall eine Erinnerung daran, dass ihre Arbeit weit über die technische Gestaltung hinausgeht. Sie sind Architekten der Zukunft von Familien und Unternehmen – eine Verantwortung, die höchste Professionalität, Empathie und Weitsicht erfordert.


Umfassende Checkliste für die professionelle Nachfolgeplanung

BereichMaßnahmeRechtliche GrundlagePraxishinweise
I. Vorbereitungsphase
VermögensanalyseVollständige Erfassung aller Vermögenswerte§ 1922 BGBBewertung durch Sachverständige bei Unternehmen
FamilienanalyseIdentifikation aller Pflichtteilsberechtigten§ 2303 BGBAuch nichteheliche Kinder und Adoptivkinder beachten
ErblasserwilleDetaillierte Erfassung der Wünsche und Ziele–Dokumentation der Beweggründe für spätere Transparenz
II. Rechtliche Gestaltung
TestierfähigkeitDokumentation durch ärztliche Atteste§ 2229 Abs. 4 BGBBei älteren Mandanten präventive Begutachtung
TestamentFormgerechte Erstellung§§ 2231 ff. BGBNotarielle Beurkundung bei komplexen Sachverhalten
PflichtteilsregelungAufklärung über Ansprüche und Verzichtsmöglichkeiten§ 2346 BGBNotarielle Beurkundung und angemessene Kompensation
Schenkungen zu LebzeitenNutzung von Freibeträgen§ 13 ErbStG10-Jahres-Frist für Freibeträge beachten
III. Steueroptimierung
BetriebsvermögenBegünstigungen prüfen§ 13a ErbStGLohnsummenregelung und Behaltensfrist beachten
BewertungRegelmäßige AktualisierungBewGBesonders bei Unternehmensbeteiligungen kritisch
GestaltungsformenStiftungen und Gesellschaften prüfenStiftG, GmbHGSteuerliche und zivilrechtliche Vor- und Nachteile abwägen
IV. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
GesellschaftsvertragNachfolgeklauseln integrierenGmbHG, AktGFortsetzungs- und Einzugsklauseln vorsehen
StimmrechteDifferenzierte Gestaltung–Operative und kapitalmäßige Beteiligung trennen
BeiräteGovernance-Strukturen etablieren–Externe Expertise und Neutralität einbringen
V. Kommunikation und Konfliktprävention
FamilienverfassungWerte und Regeln definieren–Alle Generationen einbeziehen
FamilienmeetingsRegelmäßige Kommunikation–Professionelle Moderation bei Konflikten
MediationPräventive Konfliktlösung–Frühzeitige Intervention bei ersten Spannungen
VI. Internationale Aspekte
RechtswahlAnwendbares Erbrecht bestimmenArt. 22 EuErbVODeutsche Staatsangehörige können deutsches Recht wählen
DoppelbesteuerungAbkommen prüfenDBAKomplexe Regelungen erfordern Spezialberatung
AuslandsvermögenBesondere Vorschriften beachtenAOMeldepflichten und steuerliche Besonderheiten
VII. Dokumentation und Archivierung
AktenführungVollständige Dokumentation–Alle Gespräche und Entscheidungen festhalten
AufbewahrungSichere Hinterlegung–Testament beim Nachlassgericht oder Notar
VollmachtenVorsorge- und Generalvollmachten–Handlungsfähigkeit bei Geschäftsunfähigkeit sichern
VIII. Monitoring und Anpassung
Regelmäßige ÜberprüfungAnpassung an veränderte Umstände–Alle 3-5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen
GesetzesänderungenAktuelle Rechtsprechung verfolgen–Fortbildung und Fachliteratur
FamilienentwicklungBerücksichtigung neuer Familienmitglieder–Geburten, Hochzeiten, Scheidungen

Zentrale Rechtsquellen für die Nachfolgeplanung:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 1922 ff. (Erbrecht), §§ 2229 ff. (Testament), §§ 2303 ff. (Pflichtteil)
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): §§ 13, 13a, 13b (Freibeträge und Begünstigungen)
  • EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO): Art. 22 (Rechtswahl), Art. 4 (Gerichtsstand)
  • Abgabenordnung (AO): §§ 138 ff. (Mitwirkungspflichten)
  • Handelsgesetzbuch (HGB): §§ 238 ff. (Buchführung und Bewertung)
  • Gesellschaftsrecht: GmbHG, AktG, PartGG (Nachfolgeregelungen)
  • Stiftungsgesetze der Länder: Errichtung und Führung von Familienstiftungen

Weiterführende Literatur und Ressourcen:

  • Bengel/Reimann: Handbuch der Vermögensnachfolge, C.H. Beck Verlag
  • Scherer/Stahl: Erbschaftsteuergesetz Kommentar, C.H. Beck Verlag
  • FPSB Deutschland: Leitfaden Nachfolgeplanung
  • BFH-Rechtsprechung zur Unternehmensnachfolge (aktuelle Urteile)
  • Fachliteratur zu Family Office Management und Wealth Planning

Diese umfassende Checkliste dient als Leitfaden für eine professionelle und ganzheitliche Nachfolgeplanung, die sowohl die rechtlichen als auch die menschlichen Aspekte berücksichtigt. Der Fall Veltins mahnt uns, dass erfolgreiche Nachfolgeplanung weit über die reine Rechts- und Steuergestaltung hinausgeht und eine sensible Balance zwischen Rechtssicherheit und Familienfrieden erfordert.

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Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


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