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  • Henning Krischke
  • 25. Januar 2025

Die Krux beim Vererben oder Verschenken von Vermögenswerten

  • 4 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Geschäftshände, Finanzsymbole und strategische Planung grafisch dargestellt.
Die Krux beim Vererben oder Verschenken von Vermögenswerten

Das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer sorgt regelmäßig für Diskussionen in Deutschland. Finanz- und Nachfolgeplaner stehen dabei vor der Herausforderung, Mandanten bei der strategischen Vermögensübergabe optimal zu beraten. Prof. Dr. Claudia Neugebauer von der Bergischen Universität beleuchtet in einem Interview die Hintergründe und Herausforderungen dieser Steuerarten.


Steuerliche Gleichstellung von Erbschaft und Schenkung

Erbschaftsteuer entsteht im Todesfall des Erblassers, während Schenkungsteuer beim Vollzug der Schenkung fällig wird. Steuerrechtlich sind beide Vorgänge gleichgestellt. Wichtig ist, dass Erben oder Beschenkte die Übertragung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden. Liegt der Wert unterhalb der geltenden Freibeträge, entfällt die Steuerpflicht automatisch. Andernfalls wird eine Steuererklärung gefordert.

Praxisbeispiel: Ein Ehepartner erbt ein Einfamilienhaus im Wert von 480.000 Euro. Dank des Freibetrags von 500.000 Euro bleibt diese Erbschaft steuerfrei. Bei Schenkungen zu Lebzeiten können durch eine gestaffelte Übertragung ebenfalls Steuerfreibeträge optimal ausgenutzt werden.


Historischer Kontext und gesellschaftliche Debatte

Die Geschichte der Erbschaftsteuer reicht bis ins Jahr 1873 zurück. Heute wird diese Steuer weitgehend akzeptiert, da sie dazu beiträgt, öffentliche Haushalte zu finanzieren. Die Einnahmen fließen jedoch ausschließlich den Bundesländern zu und sind ungleich verteilt, was auch historische Gründe hat. So wird in alten Bundesländern deutlich mehr Vermögen vererbt als in neuen Bundesländern.

Zahlen und Fakten:

  • Jährlich werden zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt.
  • 2023 betrugen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer rund 9,3 Milliarden Euro.
  • In den alten Bundesländern wird pro Kopf etwa neunmal so viel Vermögen vererbt wie in den neuen Bundesländern.

Freibeträge und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Um die Steuerlast innerhalb von Familien zu mindern, gewährt der Gesetzgeber Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Alle 10 Jahre erneuerbar

Eine clevere Planung kann helfen, Vermögen schrittweise steuerfrei zu übertragen.

Praxisbeispiel: Ein Elternpaar mit zwei Kindern überträgt alle zehn Jahre 800.000 Euro steuerfrei. Nach 30 Jahren wurden so 2,4 Millionen Euro übertragen. Dies reduziert die Steuerlast erheblich und vermeidet Liquiditätsprobleme.


Besonderheiten bei Unternehmensvermögen

Betriebsvermögen unterliegt besonderen Regelungen, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden. Dennoch können Erbschaftsteuerzahlungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten problematisch sein.

Beispiel Thurn und Taxis: Nach dem Tod von Johannes von Thurn und Taxis 1990 mussten 50 Millionen DM an Steuern gezahlt werden. Ein Großteil der Steuerschuld wurde durch den Verkauf von Kunstgegenständen beglichen.

Gestaltungsmöglichkeit: Unternehmensnachfolger können Steuerstundungen beantragen oder von Steuerbefreiungen profitieren, sofern bestimmte Bedingungen wie die Lohnsummenregelung eingehalten werden. Eine detaillierte Planung minimiert das Risiko von Liquiditätsengpässen.


Risiken und Handlungsbedarf

Nicht immer lohnt es sich, ein Erbe anzutreten. Sind die Schulden höher als das Vermögen, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Alternativ hilft eine Nachlassinsolvenz, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Wichtige Frist: Erben haben sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.

Praktischer Tipp: Vor der Annahme eines Erbes sollte eine detaillierte Bewertung des Nachlasses erfolgen. Eine professionelle Beratung durch Steuerberater oder Notare ist ratsam.


Steuerfreies Ausland

Einige europäische Länder wie Österreich oder Schweden erheben keine Erbschaftsteuer. Dennoch sind grenzüberschreitende Fälle komplex und erfordern steuerliche Expertise.

Beispiel: In Österreich entfällt die Erbschaftsteuer seit 2008. Bei Immobilienübertragungen fällt jedoch eine Grunderwerbsteuer an, die je nach Verkehrswert gestaffelt ist.


Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert jedoch vorausschauende Planung. Finanz- und Nachfolgeplaner sollten Mandanten frühzeitig über Freibeträge, steuerliche Regelungen und Risiken aufklären.


Checkliste für die Nachfolgeplanung

SchrittBeschreibungQuelle
Vermögensübersicht erstellenAlle Vermögenswerte detailliert dokumentieren§ 20 ErbStG
Freibeträge prüfenPrüfen, ob die übertragene Summe innerhalb der Freibeträge liegt§ 16 ErbStG
Notarielle Verträge abschließenBei Immobilienübertragungen einen notariellen Schenkungsvertrag erstellen§ 311b BGB
Steuerberater hinzuziehenSteuerliche Optimierung und Beratung durch einen ExpertenSteuerberaterkammer
Erbfolge regelnTestament erstellen und rechtssicher dokumentieren§ 1937 BGB
Unternehmensvermögen planenSteuerbefreiungen und Stundungsregelungen prüfen§ 13a ErbStG
Liquidität sichernStrategien zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit entwickelnExpertenempfehlung

Dieser Blogbeitrag zeigt, wie komplex und vielfältig die Thematik der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist. Mit einer durchdachten Nachfolgeplanung lassen sich steuerliche Belastungen minimieren und das Vermögen optimal weitergeben.

Erbschaft- und SchenkungsteuerErbschaftsteuerNachfolgeplanung

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