Ein Rückgang im Rekordjahr: Erbschaften und Schenkungen in Deutschland

In der Welt der Finanzen und des Vermögens gibt es ständig Veränderungen. Eine solche Veränderung hat sich im Jahr 2022 in Deutschland ergeben, als die Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen einen deutlichen Rückgang verzeichneten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank, das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr 2021, das ein Rekordjahr war.

Im Jahr 2022 wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt, was einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr darstellt. Besonders auffällig war der Rückgang des geschenkten Vermögens, das um 23,6 % auf 41,7 Milliarden Euro sank. Dieser Rückgang ist primär auf das verschenkte Betriebsvermögen zurückzuführen, das sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbierte und auf 12,4 Milliarden Euro sank.

Die Schenkungen im Jahr 2022 wurden von verschenktem Grundvermögen in Höhe von 14,9 Milliarden Euro (+5,2 % zum Vorjahr) angeführt, gefolgt von verschenktem übrigem Vermögen mit 13,6 Milliarden Euro (+6,4 % zum Vorjahr).

Im Jahr 2022 wurden durch Erbschaften und Vermächtnisse Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Nach vier Jahren kontinuierlichen Anstiegs sank das geerbte Vermögen im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 %. Im Jahr 2022 wurde vor allem übriges Vermögen (29,6 Milliarden Euro; -14,3 % zum Vorjahr) wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen mit 23,7 Milliarden Euro (-0,8 %) geerbt.

Interessanterweise stieg die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2022 auf 11,4 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dies bedeutet, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum fünften Mal in Folge gestiegen ist. Nach Anwendung der Steuersätze, die je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs variieren, wurde von den Finanzverwaltungen im Jahr 2022 eine Erbschaftsteuer in Höhe von 8,1 Milliarden Euro (-9,9 %) festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Erbschaftsteuer nach jahrelangem Anstieg erstmals im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist.

Der steuerpflichtige Erwerb stieg im Jahr 2022 um 1,4 % auf 58,3 Milliarden Euro an und erhöhte sich damit im fünften Jahr in Folge. Ein Grund für den Anstieg trotz sinkender Vermögensübertragungen sind die im Vorjahresvergleich gesunkenen Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG.

Die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG und die persönlichen Freibeträge stellen die wertmäßig größten Abzugspositionen bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer dar. Die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG wurden im Jahr 2022 bei den Erbschaften mit 3,9 Milliarden Euro (-24,6 % zum Vorjahr) und bei den Schenkungen mit 14,2 Milliarden Euro (-55,0 % zum Vorjahr) berücksichtigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern kann, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind.

Insgesamt zeigt sich, dass das Jahr 2022 eine bedeutende Veränderung in der Vermögensübertragung durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland gebracht hat. Nach einem Rekordjahr 2021 hat das geerbte und geschenkte Vermögen einen deutlichen Rückgang verzeichnet. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Trends in den kommenden Jahren entwickeln werden.

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