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Asset Protection – Schutz des Vermögens für die Familie

Einführung:

In einer Welt, in der finanzielle Risiken und rechtliche Unsicherheiten allgegenwärtig sind, gewinnt der Begriff „Asset Protection“ immer mehr an Bedeutung. Doch was verbirgt sich hinter diesem Ausdruck? Asset Protection, zu Deutsch „Vermögensschutz“, ist eine strategische Herangehensweise, um das eigene Vermögen vor möglichen Gläubigeransprüchen, Rechtsstreitigkeiten und unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen. Insbesondere wohlhabende Familien, Unternehmer und Vermögensinhaber sind daran interessiert, ihr hart erarbeitetes Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten und vor finanziellen Gefahren zu bewahren.

Das Konzept der Asset Protection beruht auf der Idee, Vermögenswerte so zu strukturieren und zu übertragen, dass sie vor potenziellen Zugriffen Dritter geschützt sind. Dieser Schutz kann sowohl rechtlicher als auch steuerlicher Natur sein und erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen. Asset Protection ist keine illegale Steuerhinterziehung oder aktive Manipulation von Gläubigerrechten, sondern eine vorausschauende und legale Gestaltung des Vermögens, um es im Ernstfall abzusichern.

Im Verlauf dieses Blogbeitrags werden wir uns mit den Grundlagen der Asset Protection beschäftigen und verschiedene Möglichkeiten der Vermögensübertragung auf Familienangehörige sowie auf selbstständige Rechtsträger untersuchen. Doch bevor wir in die Details eintauchen, sei gesagt, dass Asset Protection eine äußerst komplexe Materie ist und individuell auf die Bedürfnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen jeder Familie abgestimmt werden muss.

Vermögen ist wie eine zerbrechliche Blume, die inmitten eines stürmischen Ozeans blüht. Asset Protection ist der sichere Hafen, der sie vor den tosenden Wellen bewahrt.“

Unbekannt

I. Grundlagen der Asset Protection:

Die Grundlagen der Asset Protection sind entscheidend, um ein solides Verständnis für dieses komplexe Thema zu entwickeln. Es geht darum, das Vermögen so zu organisieren, dass es vor möglichen Gefahren geschützt ist, ohne dabei illegale oder unethische Praktiken einzusetzen.

  1. Risikoanalyse: Der erste Schritt bei der Asset Protection ist eine umfassende Risikoanalyse. Dabei werden potenzielle Gefahren und Haftungsquellen identifiziert. Dies können Rechtsstreitigkeiten, Geschäftsrisiken, Insolvenz, Gläubigeransprüche oder auch familiäre Auseinandersetzungen sein.
  2. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen: Asset Protection ist stark von den jeweiligen nationalen Gesetzen und Steuervorschriften abhängig. Es ist essentiell, sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und Steuerberater abzustimmen, um die besten rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.
  3. Vermögensstrukturierung: Die Strukturierung des Vermögens ist ein wichtiger Aspekt der Asset Protection. Dabei können verschiedene Rechtsstrukturen wie Trusts, Stiftungen oder Gesellschaften genutzt werden, um das Vermögen zu isolieren und zu schützen.
  4. Diversifikation: Eine breite Diversifikation des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Jurisdiktionen kann das Risiko minimieren und die Chancen auf langfristige Erhaltung des Vermögens erhöhen.
  5. Vertraulichkeit: Diskretion und Vertraulichkeit spielen eine große Rolle bei der Asset Protection. Öffentliche Bekanntmachungen von Vermögenswerten können das Risiko von Gläubigeransprüchen erhöhen.
  6. Langfristige Planung: Asset Protection ist keine kurzfristige Maßnahme, sondern erfordert eine langfristige strategische Planung. Änderungen in der Lebenssituation oder in der Gesetzgebung erfordern regelmäßige Anpassungen der Schutzstrategien.
  7. Legale Gestaltung: Während es legitim ist, Vermögenswerte zu schützen, gibt es auch Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Jegliche Gestaltung muss im Einklang mit den Gesetzen und ethischen Grundsätzen stehen.

Eine solide Grundlage in diesen Bereichen ermöglicht es, die Asset Protection-Strategien effektiv umzusetzen und das Vermögen nachhaltig zu schützen.

Abschließend sei gesagt, dass Asset Protection kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel, um das Vermögen der Familie zu sichern und für kommende Generationen zu bewahren. Es ist wie ein Schutzschild, das in unsicheren Zeiten Sicherheit verleiht. Der Weg zur optimalen Asset Protection mag herausfordernd sein, aber die langfristige Sicherheit und Stabilität, die sie bietet, ist von unschätzbarem Wert.

II. Übertragungen auf Familienangehörige:

Die Übertragung von Vermögen auf Familienangehörige ist eine weitverbreitete Methode der Asset Protection. Durch diese Übertragungen kann das Vermögen innerhalb der Familie gehalten und vor externen Zugriffen geschützt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vermögen auf Ehepartner, Kinder oder in einem Familienpool zu übertragen.

2.1 Übertragung auf den Ehegatten:

Die Übertragung von Vermögen auf den Ehegatten ist eine häufig genutzte Strategie. Es gibt hierbei verschiedene Wege, die je nach rechtlicher und steuerlicher Situation der Familie gewählt werden können.

2.1.a Übertragung des Familienwohnheims:

Eine Möglichkeit besteht darin, das Familienwohnheim auf den Ehepartner zu übertragen. In vielen Ländern gibt es hierfür Steuervergünstigungen oder Befreiungen. Dadurch wird das Familienheim nicht nur geschützt, sondern es können auch steuerliche Vorteile genutzt werden.

Beispiel: Anna und Max sind verheiratet und besitzen ein Haus als Familienwohnheim. Um das Haus vor möglichen Gläubigeransprüchen zu schützen, übertragen sie das Eigentum auf den Ehepartner, der es dann als Alleineigentümer besitzt. Dies kann im Falle einer Insolvenz eines Partners dazu führen, dass das Haus nicht in die Insolvenzmasse fällt und somit vor Zugriffen geschützt ist.

2.1.b Güterstandsschaukel:

Die Güterstandsschaukel ist eine weitere Methode, um Vermögen zwischen den Ehepartnern zu verschieben. Durch einen Wechsel des Güterstands (z.B. von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung) können steuerliche Vorteile genutzt und Haftungsrisiken minimiert werden.

Beispiel: Lisa und Tom leben in der Zugewinngemeinschaft. Lisa erbt ein großes Vermögen und möchte dieses vor Gläubigeransprüchen schützen. Sie entscheiden sich dafür, in die Gütertrennung zu wechseln, sodass das geerbte Vermögen nicht mehr dem Zugewinn unterliegt und somit von möglichen Forderungen gegenüber Tom isoliert ist.

2.2 Übertragung auf Kinder:

Die Übertragung von Vermögen auf Kinder ist eine beliebte Methode, um das Familienvermögen in der nächsten Generation zu sichern. Dies kann sowohl zu Lebzeiten als auch im Rahmen der Nachlassplanung geschehen.

Beispiel: Paul und Eva haben zwei Kinder. Sie möchten einen Teil ihres Vermögens an ihre Kinder übertragen, um sicherzustellen, dass es innerhalb der Familie bleibt. Dafür gründen sie einen Familienpool (Family Limited Partnership), in den sie bestimmte Vermögenswerte einbringen. Die Kinder werden zu begünstigten Gesellschaftern und erhalten langfristig Zugriff auf das Vermögen.

2.3 Übertragung auf einen Familienpool:

Ein Familienpool, auch Family Limited Partnership (FLP) genannt, ist eine gemeinsame Gesellschaft, in die Vermögenswerte eingebracht werden. Dies kann die Haftung reduzieren und die Kontrolle über das Vermögen zentralisieren.

Beispiel: Die Familie Müller gründet eine Family Limited Partnership, in die sie verschiedene Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien und Beteiligungen einbringen. Durch die Bündelung des Vermögens in der FLP wird die Haftung der Familienmitglieder auf ihre Einlage in der Gesellschaft begrenzt, und das Vermögen ist vor individuellen Gläubigeransprüchen geschützt.

2.4 Besondere Lebensversicherungen:

Lebensversicherungen können ebenfalls in die Asset Protection einbezogen werden, um das Vermögen der Familie zu sichern und mögliche Ansprüche abzuwehren.

2.4.a Inländische Lebensversicherung mit Bezugrecht Dritter:

Durch eine Lebensversicherung mit einem Dritten als Begünstigten kann Vermögen geschützt und zugleich steuerliche Vorteile genutzt werden.

Beispiel: Markus ist Geschäftsführer eines erfolgreichen Unternehmens und möchte sicherstellen, dass im Falle seines Todes seine Familie finanziell abgesichert ist. Er schließt eine Lebensversicherung ab und benennt seine Ehefrau als Begünstigte. Im Ernstfall erhält seine Frau die Versicherungssumme und das Vermögen bleibt vor Gläubigeransprüchen unberührt.

2.4.b Liechtensteinische Lebensversicherung mit Vollstreckungsprivileg:

Liechtensteinische Lebensversicherungen bieten oft besonderen Schutz vor Gläubigeransprüchen und können in Asset Protection-Strategien eingesetzt werden.

Beispiel: Julia, eine vermögende Unternehmerin, möchte ihr Vermögen so gestalten, dass es vor möglichen Forderungen geschützt ist. Sie entscheidet sich für eine liechtensteinische Lebensversicherung, bei der eine spezielle Rechtsform (Vollstreckungsprivileg) dafür sorgt, dass die Versicherungssumme vor Gläubigern sicher ist.

Die Übertragung auf Familienangehörige und die Nutzung von speziellen Lebensversicherungen sind nur einige der vielen Möglichkeiten der Asset Protection. Jede Familie hat individuelle Bedürfnisse und rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Gestaltung berücksichtigt werden müssen. Es ist ratsam, sich von erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen, um die optimale Asset Protection-Strategie zu entwickeln und das Vermögen langfristig zu sichern.

3.2 Liechtensteinische Familienstiftung:

Liechtenstein ist für seine liberalen und flexiblen Rechtsvorschriften bezüglich Familienstiftungen bekannt. Die liechtensteinische Familienstiftung kann ein besonders effektives Instrument der Asset Protection darstellen und bietet zahlreiche Vorteile.

3.2.a Instrument der Asset Protection:

Liechtensteinische Familienstiftungen bieten einen weitreichenden Schutz des Vermögens. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen wird vom Privatvermögen des Stifters getrennt und kann vor Gläubigeransprüchen geschützt werden. Dies bedeutet, dass im Falle von Insolvenzen oder Klagen gegen den Stifter das Vermögen in der Familienstiftung nicht zur Begleichung von Forderungen herangezogen werden kann.

Die liechtensteinische Familienstiftung bietet somit eine äußerst stabile Struktur, die das Vermögen der Familie langfristig schützen kann. Dieser Schutz wird durch die rechtliche Eigenständigkeit der Stiftung gewährleistet, die unabhängig vom Stifter existiert.

Beispiel: Die Familie Wagner, eine vermögende Unternehmerfamilie, möchte ihr umfangreiches Vermögen schützen und vor möglichen Forderungen absichern. Sie entscheiden sich für die Gründung einer liechtensteinischen Familienstiftung, da diese ein hohes Maß an Asset Protection bietet. Das Vermögen wird in die Stiftung eingebracht, wodurch es rechtlich vom Privatvermögen der Familie getrennt ist und vor eventuellen Gläubigeransprüchen geschützt wird. Selbst im Falle einer Insolvenz eines Familienmitglieds bleibt das Stiftungsvermögen unberührt und kann somit langfristig für die Familie und kommende Generationen erhalten bleiben.

3.2.b Instrument der Pflichtteilsumgehung:

Liechtensteinische Familienstiftungen können auch dazu verwendet werden, den Pflichtteil zu umgehen und das Vermögen vor Pflichtteilsberechtigten zu sichern.

In vielen Ländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses für nahe Angehörige, wie z.B. Ehepartner und Kinder. Durch die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung kann der Stifter den Pflichtteilsberechtigten ihren gesetzlichen Anteil entziehen, da das Vermögen nicht mehr dem Nachlass des Stifters zugeordnet wird.

Beispiel: Die Familie Weber möchte sicherstellen, dass das Familienunternehmen auch in Zukunft in Familienhand bleibt und nicht durch gesetzliche Pflichtteilsansprüche aufgeteilt oder verkauft werden muss. Um dies zu gewährleisten, gründet der Patriarch der Familie eine liechtensteinische Familienstiftung und überträgt das Unternehmen auf die Stiftung. Dadurch wird das Vermögen der Stiftung zugeordnet und fällt nicht mehr in den Nachlass des Patriarchen. Im Falle seines Ablebens stehen die Kinder als Begünstigte der Stiftung weiterhin im Genuss des Unternehmens, ohne dass Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden müssen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Umgehung des Pflichtteilsanspruchs von den Gesetzen des jeweiligen Landes abhängig ist und möglicherweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden kann.

3.2.c International-privatrechtliche Nichtanerkennung:

Eine liechtensteinische Familienstiftung kann auch dann wirksam sein, wenn sie internationalen privatrechtlichen Regelungen unterliegt. Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist so gestaltet, dass die liechtensteinische Familienstiftung in vielen Ländern anerkannt wird, selbst wenn die Rechtsvorschriften der Stifterjurisdiktion von denen des Wohnsitzes der Begünstigten abweichen.

Durch diese internationale Anerkennung kann das Vermögen der Familienstiftung auch in grenzüberschreitenden Angelegenheiten geschützt bleiben, was insbesondere für wohlhabende Familien mit internationaler Geschäftstätigkeit oder mehreren Wohnsitzen von großer Bedeutung sein kann.

Beispiel: Die Familie Schmidt ist international tätig und besitzt Vermögenswerte in verschiedenen Ländern. Um eine umfassende Asset Protection zu gewährleisten und Rechtssicherheit für alle Familienmitglieder zu schaffen, entscheiden sie sich für die Gründung einer liechtensteinischen Familienstiftung. Durch die internationale Anerkennung der Stiftung bleibt das Vermögen der Familie unabhängig von den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder geschützt, in denen sie tätig sind oder Eigentum besitzen.

3.2.d Durchgriff nach liechtensteinischem Recht:

In Liechtenstein ist ein sogenannter “Durchgriff” auf eine Familienstiftung nach liechtensteinischem Recht nur in begrenzten Fällen möglich. Dies bedeutet, dass Gläubiger in der Regel nicht direkt auf das Stiftungsvermögen zugreifen können, um ihre Forderungen zu begleichen.

Die Stiftung ist eine eigene juristische Person, die über ein eigenes Vermögen verfügt, das rechtlich vom Vermögen des Stifters und von den Begünstigten getrennt ist. Gläubiger des Stifters haben daher normalerweise keinen Anspruch auf das Vermögen der Stiftung, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die einen Durchgriff rechtfertigen.

Beispiel: Die Familie Müller gründet eine liechtensteinische Familienstiftung, um ihr Vermögen vor möglichen Geschäftsrisiken oder persönlichen Gläubigern zu schützen. Ein Geschäftspartner der Familie möchte eine offene Rechnung eintreiben und prüft, ob er auf das Vermögen der Familienstiftung zugreifen kann. Da die Stiftung eine eigenständige juristische Person ist und das

Vermögen rechtlich vom Privatvermögen der Familie getrennt ist, besteht kein direkter Anspruch auf das Stiftungsvermögen.

3.2.e Durchgriff nach deutschem Recht:

Es ist jedoch zu beachten, dass die Möglichkeit eines Durchgriffs auf das Stiftungsvermögen nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Wohnsitzlandes der Begünstigten unterschiedlich sein kann. In Deutschland beispielsweise kann unter bestimmten Umständen ein Durchgriff auf das Stiftungsvermögen stattfinden.

Das deutsche Recht sieht bestimmte Voraussetzungen vor, unter denen Gläubiger eines deutschen Stifters oder Begünstigte Ansprüche gegen das Vermögen einer ausländischen Familienstiftung, wie etwa einer liechtensteinischen Stiftung, geltend machen können. Hierbei müssen insbesondere Missbrauchsfälle oder unzulässige Umgehungen der deutschen Rechtsordnung berücksichtigt werden.

Beispiel: Die Familie Schneider gründet eine liechtensteinische Familienstiftung, um ihr Vermögen vor Gläubigeransprüchen zu schützen. Nach einigen Jahren gerät der Stifter jedoch in finanzielle Schwierigkeiten und kann seine Schulden nicht begleichen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Übertragungen auf die Familienstiftung vorsätzlich herbeigeführt wurden, um die Gläubiger zu benachteiligen, könnte das Stiftungsvermögen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Deutschland pfändbar sein.

3.2.f Anfechtung:

Die Anfechtung einer liechtensteinischen Familienstiftung ist möglich, aber in der Praxis schwierig. Liechtenstein hat seine Gesetzgebung so gestaltet, dass Anfechtungen erschwert werden.

Eine Anfechtung könnte erfolgen, wenn die Gründung oder Übertragung des Vermögens auf die Familienstiftung in betrügerischer Absicht oder zum Nachteil von Gläubigern geschieht. Dabei muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Stifter oder die begünstigten Familienmitglieder die Stiftung mit dem Ziel gegründet haben, das Vermögen vor bestehenden oder zukünftigen Gläubigern zu verbergen.

Beispiel: Die Familie Müller gründet eine liechtensteinische Familienstiftung, um ihr Vermögen zu schützen und die langfristige Unterstützung ihrer gemeinnützigen Projekte zu gewährleisten. Einige Jahre später gerät das Unternehmen, das dem Stifter gehörte, in finanzielle Schwierigkeiten, und Gläubiger erheben Ansprüche gegen das Vermögen des Stifters. In diesem Fall könnten die Übertragungen auf die Familienstiftung als anfechtbar betrachtet werden, wenn sie als Versuch angesehen werden, das Vermögen vor den Gläubigern zu verbergen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Familienstiftung von Anfang an solide und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften gegründet wurde und keine betrügerische Absicht vorliegt.

3.2.g Pfändbarkeit:

Die Pfändbarkeit von Vermögen in einer liechtensteinischen Familienstiftung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Grundes für die Pfändung und der Rechtsordnung des Landes, in dem die Pfändung erfolgt.

Die liechtensteinische Familienstiftung bietet in der Regel einen hohen Grad an Vermögensschutz und kann das Vermögen der Familie vor Gläubigeransprüchen bewahren. Allerdings können unter bestimmten Umständen Pfändungen oder Beschlagnahmungen stattfinden, wenn diese durch rechtmäßige Gerichtsentscheidungen in einem Land veranlasst werden, das die Anordnung der Pfändung befugt ist.

Beispiel: Die Familie Berger hat ihr Vermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung eingebracht, um es vor möglichen Gläubigeransprüchen zu schützen. Ein Gericht in einem anderen Land erlässt jedoch eine Pfändungsverfügung, weil einer der Familienmitglieder in einem Rechtsstreit unterliegt. In diesem Fall könnte das Vermögen in der liechtensteinischen Familienstiftung von der Pfändung betroffen sein, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Fazit:

Die liechtensteinische Familienstiftung bietet eine solide Möglichkeit, das Familienvermögen langfristig zu sichern und vor möglichen Gläubigeransprüchen zu schützen. Sie ermöglicht eine klare Trennung des Vermögens vom Privatvermögen der Familie und bietet internationalen Schutz.

Bei der Gründung und Verwaltung einer Familienstiftung müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes und mögliche internationale Aspekte berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich von erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen, um eine maßgeschneiderte Asset Protection-Strategie zu entwickeln und das Vermögen der Familie langfristig zu sichern. Eine gut gestaltete Asset Protection kann dazu beitragen, das Vermögen für kommende Generationen zu bewahren und vor unvorhergesehenen Risiken zu schützen.

KriteriumDeutschlandÖsterreichSchweizLiechtenstein
Rechtliche GrundlageBürgerliches Gesetzbuch (BGB)Privatstiftungsgesetz (PSG)Zivilgesetzbuch (ZGB)Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
GründungNotarielle Beurkundung erforderlichNotarielle Beurkundung erforderlichNotarielle Beurkundung empfohlenNotarielle Beurkundung erforderlich
ZweckFrei wählbarFrei wählbarFrei wählbarFrei wählbar
Rechtliche EigenständigkeitEigene RechtspersonEigene RechtspersonEigene RechtspersonEigene Rechtsperson
GläubigerschutzBei Vorliegen von GläubigeransprüchenBei Vorliegen von GläubigeransprüchenBei Vorliegen von GläubigeransprüchenBei Vorliegen von Gläubigeransprüchen
kann es zum Durchgriff kommenkann es zum Durchgriff kommenkann es zum Durchgriff kommenkann es zum Durchgriff kommen
PflichtteilsumgehungJaJaJaJa
AnfechtbarkeitMöglichMöglichMöglichMöglich
Internationale AnerkennungInnerhalb der EU grundsätzlich anerkanntInnerhalb der EU grundsätzlich anerkanntInnerhalb der EU grundsätzlich anerkanntInnerhalb der EU grundsätzlich anerkannt
PfändbarkeitUnter bestimmten Voraussetzungen pfändbarUnter bestimmten Voraussetzungen pfändbarUnter bestimmten Voraussetzungen pfändbarUnter bestimmten Voraussetzungen pfändbar
Steuerliche BehandlungSteuerbegünstigung möglichSteuerbegünstigung möglichSteuerbegünstigung möglichSteuerbegünstigung möglich
Internationaler EinsatzKann international eingesetzt werdenKann international eingesetzt werdenKann international eingesetzt werdenKann international eingesetzt werden

Anmerkung: Die tabellarische Übersicht dient lediglich als grobe Zusammenfassung der rechtlichen Aspekte von Familienstiftungen in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Die tatsächlichen rechtlichen Regelungen und steuerlichen Behandlungen können komplex sein und unterliegen Veränderungen. Es ist daher dringend empfohlen, eine individuelle Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte oder Steuerberater in den jeweiligen Ländern in Anspruch zu nehmen, um die genauen rechtlichen Bedingungen für die Gründung und den Betrieb einer Familienstiftung zu verstehen.

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