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  • Henning Krischke
  • 22. März 2025

Fiskalerbschaften: Wenn der Staat zum Erben wird

  • 4 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Richtersaal mit Waage und Gesetzesbüchern
Fiskalerbschaften: Wenn der Staat zum Erben wird

Die Zahl der Fiskalerbschaften steigt stetig. Immer häufiger fällt das Vermögen verstorbener Personen an den Staat, weil es keine Erben gibt oder das Erbe ausgeschlagen wird. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist dieses Thema von besonderer Bedeutung, denn eine unklare oder fehlende Nachlassregelung kann dazu führen, dass erhebliche Vermögenswerte in staatliche Hände übergehen.

Warum kommt es zu Fiskalerbschaften?

Eine Fiskalerbschaft entsteht, wenn eine verstorbene Person keinen gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben hat. Ebenso kann es vorkommen, dass Erben das Erbe ausschlagen, weil Schulden oder Verpflichtungen die Vermögenswerte übersteigen. In diesen Fällen fällt der Nachlass an das jeweilige Bundesland, das dann als Erbe auftritt und den Nachlass verwaltet.

Zum geerbten Vermögen gehören unter anderem:

  • Immobilien (Häuser, Grundstücke)
  • Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Boote)
  • Wertsachen (Schmuck, Edelmetalle, Kunstwerke)
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Versicherungsleistungen oder Bankguthaben

Während private Erben die Möglichkeit haben, eine Erbschaft abzulehnen, ist der Staat verpflichtet, jede Erbschaft anzunehmen – auch wenn sie mit Schulden belastet ist.

Die Ursachen für den Anstieg der Fiskalerbschaften

Mehrere gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren tragen dazu bei, dass Fiskalerbschaften zunehmen:

  1. Demografischer Wandel – Immer mehr Menschen bleiben kinderlos oder haben keine nahen Angehörigen.
  2. Veränderte Familienstrukturen – Die klassische Familie mit direkten Erben wird seltener, Patchwork-Konstellationen und Alleinstehende nehmen zu.
  3. Erbausschlagungen – Wenn der Nachlass überschuldet oder mit erheblichen Verpflichtungen (z. B. Sanierung einer Immobilie) verbunden ist, lehnen potenzielle Erben ihr Erbrecht ab.

Diese Entwicklungen führen dazu, dass der Staat zunehmend als Erbe auftritt – mit all den Herausforderungen, die eine Nachlassverwaltung mit sich bringt.

Herausforderungen für den Staat

Eine Fiskalerbschaft bedeutet nicht automatisch einen finanziellen Vorteil für die öffentliche Hand. Im Gegenteil: Die Verwaltung dieser Nachlässe ist oft mit erheblichem Aufwand verbunden.

  • Immobilien und Grundstücke müssen gesichtet, verwaltet und verwertet werden. Häufig sind die Objekte renovierungsbedürftig oder schwer verkäuflich.
  • Schulden und Verbindlichkeiten des Nachlasses müssen geprüft werden. Nicht selten erbt der Staat überschuldete Nachlässe, die ein Nachlassinsolvenzverfahren erfordern.
  • Wertsachen und Sachwerte wie Schmuck, Fahrzeuge oder Kunstgegenstände müssen begutachtet, gelagert und versteigert werden.
  • Betriebsübernahmen stellen eine besondere Herausforderung dar, da Unternehmen weitergeführt oder liquidiert werden müssen.

Obwohl der Staat durch Fiskalerbschaften Einnahmen erzielt, sind diese oft mit hohem bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden.

Bedeutung für Finanz- und Nachfolgeplaner

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es essenziell, Mandanten frühzeitig über die Risiken einer unklaren Erbregelung aufzuklären. Eine fehlende Nachlassplanung kann dazu führen, dass bedeutende Vermögenswerte nicht gemäß den Wünschen des Erblassers weitergegeben werden.

Praxisbeispiel: Ein alleinstehender Unternehmer besitzt mehrere Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Ohne Testament oder Erbvertrag könnte sein Vermögen nach seinem Tod an den Staat fallen. Durch eine gezielte Nachfolgeplanung lassen sich jedoch Lösungen wie die Übertragung an gemeinnützige Organisationen, eine Stiftung oder eine Vermögensnachfolge innerhalb des Unternehmens entwickeln.

Die rechtzeitige Beratung durch Finanz- und Nachfolgeplaner kann dazu beitragen, Fiskalerbschaften zu vermeiden und sicherzustellen, dass Vermögen sinnvoll und zielgerichtet weitergegeben wird.

Checkliste: Maßnahmen zur Vermeidung von Fiskalerbschaften

MaßnahmeBeschreibung
Testament oder Erbvertrag erstellenKlare Regelungen verhindern, dass das Vermögen an den Staat fällt.
Erben benennenAuch entfernte Verwandte oder gemeinnützige Organisationen können bedacht werden.
Schenkungen zu LebzeitenDurch frühzeitige Vermögensübertragungen kann die Nachlassgestaltung aktiv beeinflusst werden.
SchuldenbewertungDie finanzielle Situation sollte regelmäßig überprüft werden, um Erben nicht unnötig zu belasten.
Unternehmensnachfolge regelnUnternehmer sollten frühzeitig eine Nachfolgeregelung treffen, um Fiskalerbschaften zu vermeiden.

Eine strukturierte Nachlassplanung ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht ungewollt in staatliche Hände fällt. Finanz- und Nachfolgeplaner können dabei eine entscheidende Rolle spielen, indem sie frühzeitig Lösungen erarbeiten und Mandanten dabei unterstützen, eine sinnvolle Vermögensweitergabe zu gestalten.

FiskalerbschaftNachfolgeplanung

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