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  • Henning Krischke
  • 20. Oktober 2023

Motivirrtum und Testament: Ein Weckruf für Finanz- und Nachfolgeplaner

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Notizbuch, Stift, Tasse und Tablet auf Tisch
Motivirrtum und Testament: Ein Weckruf für Finanz- und Nachfolgeplaner

In der Welt der Nachlassplanung können unklare Formulierungen und Missverständnisse zu komplexen rechtlichen Herausforderungen führen, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Wuppertal deutlich macht. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen und vorausschauenden Planung in der Nachfolgeregelung, insbesondere wenn es um wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien geht.

Die Erblasserin, Eigentümerin eines neuwertigen Hausgrundstücks und eines Barvermögens von rund 30.000 EUR, verfasste Ende 2002 ein handschriftliches Testament, in dem sie ihren Sohn S als Erben und ihre Tochter T auf den Pflichtteil setzte. Ziel war es, den Verbleib des Familienwohnhauses im Besitz des Sohnes zu sichern. Nach ihrem Ableben wurde für die Immobilie ein Wert von 710.000 EUR ermittelt und ein Erbauseinandersetzungsvertrag abgeschlossen. Als der Sohn die Immobilie kurz darauf für 819.000 EUR verkaufte, focht die Tochter den Vertrag und das Testament erfolgreich an. Das Landgericht Wuppertal urteilte, dass aufgrund des Motivirrtums der Erblasserin die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Ein Motivirrtum liegt vor, wenn eine Person bei der Vornahme einer Rechtshandlung von einer falschen Vorstellung ausgeht, die sie zum Handeln motiviert hat. Im Rahmen des § 2078 Abs. 2, 1. Var. BGB berechtigt jeder Motivirrtum zur Anfechtung. Im vorliegenden Fall war die positive Vorstellung der Erblasserin, dass ihr Sohn das Haus behalten würde, ein solcher Motivirrtum, der die Verfügung in ihrem Testament bestimmte. Die Erblasserin verknüpfte den Erhalt des Hauses ausdrücklich mit dem Wunsch, das Haus solle nicht „verschleudert“ werden, was zum Ausdruck bringt, dass das Haus in der Familie bleiben und nicht verkauft werden sollte. Die Anfechtung erfolgte dabei innerhalb der Jahresfrist des § 2082 Abs. 1 u. 2 BGB.

Dieser Fall veranschaulicht die Tragweite von Motivirrtümern in der Testamentgestaltung und Erbauseinandersetzung. Er liefert auch wichtige Lektionen für Finanz- und Nachfolgeplaner. Erstens unterstreicht er die Notwendigkeit klarer und eindeutiger Formulierungen in testamentarischen Verfügungen, um die wahren Absichten des Erblassers zu artikulieren. Zweitens betont er die Bedeutung einer kompetenten rechtlichen Beratung, um die potenziellen Fallstricke im Erbrecht zu navigieren und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Die Anfechtung des Testaments wegen Motivirrtums zeigt die möglichen Unwägbarkeiten in der Nachfolgeplanung auf. Um zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen finanziellen und emotionalen Kosten zu vermeiden, ist es für Finanz- und Nachfolgeplaner unerlässlich, ihre Klienten umfassend zu beraten und ihnen die Bedeutung präziser testamentarischer Formulierungen und einer sorgfältigen Planung nahezulegen.

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