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  • Henning Krischke
  • 6. Dezember 2024

Nachhaltig vererben: So können gemeinnützige Organisationen profitieren

  • 4 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Finanzplanung,Stiften & Spenden
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Nachhaltig vererben: So können gemeinnützige Organisationen profitieren

Immer mehr Menschen möchten über ihr Leben hinaus etwas Gutes bewirken – sei es durch eine gemeinnützige Erbschaft oder eine Stiftung. Für Finanz- und Nachfolgeplaner eröffnet sich hier ein bedeutendes Beratungsfeld, das den Wertvorstellungen vieler Mandanten entspricht und gleichzeitig steuerliche Vorteile bieten kann. In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten Schritte vor, um eine Erbschaft nachhaltig und sinnvoll zu gestalten und zeigen auf, wie Finanzplaner ihre Mandanten in diesem Prozess unterstützen können.

eigene Darstellung

1. Die richtige Regelung finden: Testament oder Erbvertrag

Um eine gemeinnützige Organisation als Erbin einzusetzen, braucht es ein klares Testament oder einen Erbvertrag. Damit wird die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt und das Vermögen gemäß den Wünschen des Erblassers aufgeteilt. Besonders kinderlose Mandanten äußern oft den Wunsch, einen Teil ihres Nachlasses wohltätigen Zwecken zuzuführen. Finanzplaner können hier helfen, den Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis zu erläutern und die Auswirkungen für Pflichtteilsberechtigte darzustellen.

Praxisbeispiel: Ein kinderloser Mandant möchte die Hälfte seines Vermögens an eine Umweltorganisation vererben, zugleich aber seinen Geschwistern einen Pflichtteil hinterlassen. Der Finanzplaner und Notar können hier gemeinsam eine Lösung erarbeiten, die den Organisationen zugutekommt und dennoch Pflichtteilsansprüche wahrt.

2. Frühzeitiger Dialog mit der Familie

Ein oft sensibler, aber notwendiger Schritt ist das rechtzeitige Gespräch mit pflichtteilsberechtigten Angehörigen wie Kindern oder Geschwistern. Konflikte können entstehen, wenn Angehörige sich übergangen fühlen und ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen. Ein notariell beglaubigter Pflichtteilsverzichtsvertrag kann solche Schwierigkeiten entschärfen und den letzten Willen des Erblassers absichern.

Praxisbeispiel: Eine Mandantin, die ihr Vermögen zu 50 % an eine Stiftung und zu 50 % an ihre Kinder verteilen möchte, kann mithilfe des Finanzplaners eine Einigung mit den Kindern vorbereiten. Eine finanzielle Abfindung und ein klar formuliertes Testament helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

3. Sorgfältige Wahl der Organisation

Die Auswahl der begünstigten Organisation sollte Bedacht erfolgen. Finanzplaner können Mandanten unterstützen, eine Organisation zu finden, die ihren persönlichen Werten entspricht und transparent mit Erbschaften umgeht. Jahresberichte und persönliche Gespräche mit Vertretern der Organisation schaffen Vertrauen und helfen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Praxisbeispiel: Ein Mandant, der sich zeitlebens für den Tierschutz engagierte, möchte sein Vermögen in diesen Bereich fließen lassen. Der Finanzplaner hilft ihm, Organisationen zu prüfen und eine geeignete Stiftung zu wählen, die steuerliche Vorteile bietet und verantwortungsvoll mit den Mitteln umgeht.

4. Bestattung und Grabpflege organisieren

Für Mandanten ohne enge Angehörige ist die Planung der Bestattung und Grabpflege oft besonders wichtig. Viele gemeinnützige Organisationen bieten an, sich um die Bestattung, Wohnungsauflösung und Grabpflege zu kümmern. So weiß der Erblasser, dass seine Wünsche respektiert werden und alles in guten Händen liegt.

Praxisbeispiel: Eine langjährige Unterstützerin einer Kulturstiftung wünscht, dass auch nach ihrem Tod ein Teil ihres Vermögens an die Stiftung fließt. Die Stiftung bietet an, die Grabpflege zu übernehmen und das kulturelle Engagement der Mandantin in ihrem Sinne weiterzuführen.

5. Schenken oder Stiften als Alternativen

Für Mandanten, die bereits zu Lebzeiten Einfluss nehmen möchten, kann eine Schenkung an eine gemeinnützige Organisation eine interessante Option sein, die zudem sofort steuerlich wirksam wird. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen oder Lebensversicherungen zugunsten der Organisation festzulegen.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmer, der Jugendförderung langfristig unterstützen möchte, gründet zu Lebzeiten eine Stiftung. So kann er sicherstellen, dass seine Mittel langfristig einem guten Zweck zugutekommen und durch sein Unternehmen finanziert werden.

Checkliste für eine gemeinnützige Erbschaft

SchrittBeschreibungRechtliche Grundlage
Testament/Erbvertrag aufsetzenGemeinnützige Organisation als Erbin einsetzen§ 1937 BGB
Pflichtteilsansprüche klärenEinigung mit Angehörigen finden, ggf. Pflichtteilsverzicht§ 2346 BGB
Geeignete Organisation auswählenTransparenz prüfen, persönliche Gespräche führen§ 52 AO (Anerkennung der Gemeinnützigkeit)
Bestattung und Grabpflege regelnAbsprache mit der Organisation treffenRegelung im Testament erforderlich
Alternative Optionen prüfenSchenkung, Lebensversicherung oder Stiftung gründen§ 516 BGB (Schenkung)

Fazit: Wer sich entscheidet, über sein eigenes Leben hinaus Gutes zu tun, kann mit einer durchdachten Erbschaft nachhaltige Projekte unterstützen. Finanz- und Nachfolgeplaner haben die Aufgabe, ihre Mandanten in diesem Prozess umfassend zu beraten und deren persönliche Wünsche verantwortungsvoll umzusetzen.

ErbschaftGemeinnützigkeitNachfolgeplanungTestament

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