Nach über einem Jahrzehnt zähen Rechtsstreits hat das Kammergericht Berlin ein wichtiges Urteil im Erbfall des Unternehmers Peter Dussmann gesprochen. Der Streit um das Testament, der seit dem Tod des Firmengründers im Jahr 2013 zwischen seiner Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann und seiner Tochter Angela Göthert tobte, scheint mit der Entscheidung des Gerichts eine neue Wendung genommen zu haben. Laut dem Urteil erhält die Witwe 75 Prozent des Unternehmens, während Angela Göthert mit 25 Prozent bedacht wird.
Der Ursprung des Streits
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine Testamentsänderung, die Peter Dussmann im Mai 2010, nach einem schweren Schlaganfall, vornehmen ließ. Diese Änderung sorgte für Spannungen, da sie die ursprüngliche 50:50-Aufteilung des Erbes zwischen seiner Frau und seiner Tochter zugunsten der Witwe modifizierte. Die Tochter ging daraufhin in Berufung und argumentierte, dass ihr Vater aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nicht mehr testierfähig gewesen sei und die Änderung auf den Einfluss ihrer Mutter zurückzuführen sei.
Zudem waren die familiären Beziehungen zwischen Angela Göthert und ihren Eltern angespannt, insbesondere wegen ihrer Heirat mit Ronald Göthert, einem Vertreter der umstrittenen „Feinstofftheorie“. Das Verhältnis zwischen den Dussmanns und ihrem Schwiegersohn war scheinbar so belastet, dass sie der Hochzeit ihrer Tochter fernblieben.
Gerichtliche Entscheidungen
Bereits das Landgericht Berlin entschied im Jahr 2023 zugunsten der Witwe und erklärte die Testamentsänderung für gültig. Angela Göthert ging in Berufung, doch das Kammergericht Berlin bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz und entschied, dass Peter Dussmann bei der Neufassung seines Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Catherine von Fürstenberg-Dussmann äußerte sich erleichtert: „Ich bin sehr dankbar, dass das Berufungsgericht seinen letzten Willen anerkannt hat und hoffe, dass damit dieser Rechtsstreit nun beendet ist.“
Praxisnahe Erkenntnisse für Finanz- und Nachfolgeplaner
Der Fall Dussmann ist ein warnendes Beispiel für die Herausforderungen der Erbfolgeplanung in Familienunternehmen. Er zeigt deutlich, wie wichtig es ist, klare und rechtssichere Regelungen frühzeitig zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hier einige praxisnahe Tipps für Finanz- und Nachfolgeplaner:
- Frühe Testamentsgestaltung: Unternehmer sollten ihre Nachfolge möglichst frühzeitig und detailliert planen. Eine transparente und klare Kommunikation mit den Erben kann spätere Missverständnisse und Konflikte verhindern.
- Regelmäßige Überprüfung des Testaments: Lebensumstände ändern sich, und auch die Familienbeziehungen sind dynamisch. Es empfiehlt sich daher, das Testament regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei ist es ratsam, notarielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um spätere Anfechtungen zu minimieren.
- Ärztliche Gutachten bei Testamentsänderungen im hohen Alter: Besonders bei älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Erblassern ist es wichtig, eine ärztliche Bescheinigung über die Testierfähigkeit einzuholen. Dies kann später als entscheidender Beweis dienen, um die Gültigkeit der letzten Verfügung zu untermauern.
- Berücksichtigung von familiären Spannungen: In vielen Fällen spielen familiäre Konflikte, insbesondere durch neue Partnerschaften oder Heiraten, eine Rolle. Diese sollten offen angesprochen und gegebenenfalls in der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden, um die zukünftige Harmonie im Familienunternehmen zu gewährleisten.
Fazit: Ein Ende des Streits?
Ob der Rechtsstreit um das Dussmann-Erbe nach diesem Urteil tatsächlich beendet ist, bleibt abzuwarten. Angela Göthert hat weiterhin die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Unabhängig davon zeigt der Fall, wie existenziell klare und rechtzeitige Nachfolgeregelungen für den Fortbestand eines Familienunternehmens sind. Gerade in Zeiten, in denen große Vermögenswerte vererbt werden, sind solche Streitigkeiten nicht nur emotional, sondern auch geschäftlich von enormer Bedeutung.
Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner
Schritt | Beschreibung | Rechtliche Quelle/Empfehlung |
---|---|---|
1. Testament frühzeitig verfassen | Regelungen zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge schriftlich fixieren. | §§ 2229-2302 BGB |
2. Ärztliche Bescheinigung einholen | Bei gesundheitlichen Einschränkungen eine ärztliche Bescheinigung der Testierfähigkeit anfordern. | § 2229 Abs. 4 BGB |
3. Testament regelmäßig überprüfen | Mindestens alle 5 Jahre oder bei größeren Veränderungen im Leben anpassen. | Empfehlung |
4. Notarielle Unterstützung | Eine notarielle Beurkundung der Testamentsänderung erhöht die Rechtssicherheit. | § 2232 BGB |
5. Familiäre Spannungen berücksichtigen | Offene Gespräche über die Nachfolgeplanung führen, um Konflikte zu vermeiden. | Best Practice |
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der eigenen Nachfolgeregelungen sind. Finanz- und Nachfolgeplaner können hieraus wertvolle Lehren ziehen und ihre Mandanten dabei unterstützen, solche langwierigen und belastenden Streitigkeiten zu verhindern.