Vorweggenommene Erbfolge: Formulierung birgt Risiken für Erben

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein beliebtes Mittel, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Nachfolge in Unternehmen zu regeln. Dabei werden bereits zu Lebzeiten des Erblassers Vermögenswerte auf die zukünftigen Erben übertragen. Doch diese Vorgehensweise birgt auch Risiken, wie das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Urteil feststellte.

In dem konkreten Fall hatte der Erblasser bereits zu Lebzeiten Grundstücke auf seine Kinder übertragen. In einem Testament hatte er zudem verfügt, dass nach seinem Tod der überlebende Ehepartner Alleinerbe werden soll. Die Kinder klagten daraufhin auf ihren Pflichtteil, da sie der Meinung waren, dass die Grundstücksübertragungen bereits als vorweggenommene Erbfolge zu werten seien.

Das Gericht gab den Kindern recht und erklärte die Grundstücksübertragungen für nichtig. Die Formulierung des Testaments, wonach der überlebende Ehepartner Alleinerbe werden soll, ließ nämlich keine vorweggenommene Erbfolge zu. Es handelte sich vielmehr um eine Einsetzung des überlebenden Ehepartners als Schlusserben. Die Übertragungen der Grundstücke wurden damit als Schenkungen zu Lebzeiten gewertet, die den Pflichtteil der Kinder minderten.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner zeigt dieses Urteil, wie wichtig es ist, die Formulierungen in Testaments- und Erbverträgen genau zu prüfen und abzustimmen. Hier sind fünf Kernthesen, die bei der Planung der vorweggenommenen Erbfolge beachtet werden sollten:

Kernthesen für Finanz- und Nachfolgeplaner:

  1. Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist eine klare Formulierung und rechtliche Beratung unerlässlich, um mögliche Risiken und Konflikte zu vermeiden.
  2. Durch eine vorweggenommene Erbfolge können steuerliche Vorteile genutzt werden, aber es ist wichtig, alle Aspekte der Vermögensübertragung zu berücksichtigen, einschließlich möglicher Auswirkungen auf das Sozialleistungsrecht und auf das Verhältnis zwischen den Erben.
  3. Die frühzeitige Planung der Nachfolge und Vermögensübertragung kann dazu beitragen, dass das Vermögen und das Familienunternehmen langfristig erhalten bleiben und Konflikte vermieden werden.
  4. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erfordert eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten und eine sorgfältige Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Erblasser und Erben.
  5. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanz- und Nachfolgeplaner können die Erblasser und Erben die besten Optionen für ihre individuelle Situation evaluieren und eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln, um ihre Ziele zu erreichen.

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