• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 26. Mai 2023

Vorweggenommene Erbfolge: Formulierung birgt Risiken für Erben

  • 2 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Brille auf Buch neben Smartphone auf Tisch
Vorweggenommene Erbfolge: Formulierung birgt Risiken für Erben

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein beliebtes Mittel, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Nachfolge in Unternehmen zu regeln. Dabei werden bereits zu Lebzeiten des Erblassers Vermögenswerte auf die zukünftigen Erben übertragen. Doch diese Vorgehensweise birgt auch Risiken, wie das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Urteil feststellte.

In dem konkreten Fall hatte der Erblasser bereits zu Lebzeiten Grundstücke auf seine Kinder übertragen. In einem Testament hatte er zudem verfügt, dass nach seinem Tod der überlebende Ehepartner Alleinerbe werden soll. Die Kinder klagten daraufhin auf ihren Pflichtteil, da sie der Meinung waren, dass die Grundstücksübertragungen bereits als vorweggenommene Erbfolge zu werten seien.

Das Gericht gab den Kindern recht und erklärte die Grundstücksübertragungen für nichtig. Die Formulierung des Testaments, wonach der überlebende Ehepartner Alleinerbe werden soll, ließ nämlich keine vorweggenommene Erbfolge zu. Es handelte sich vielmehr um eine Einsetzung des überlebenden Ehepartners als Schlusserben. Die Übertragungen der Grundstücke wurden damit als Schenkungen zu Lebzeiten gewertet, die den Pflichtteil der Kinder minderten.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner zeigt dieses Urteil, wie wichtig es ist, die Formulierungen in Testaments- und Erbverträgen genau zu prüfen und abzustimmen. Hier sind fünf Kernthesen, die bei der Planung der vorweggenommenen Erbfolge beachtet werden sollten:

Kernthesen für Finanz- und Nachfolgeplaner:

  1. Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist eine klare Formulierung und rechtliche Beratung unerlässlich, um mögliche Risiken und Konflikte zu vermeiden.
  2. Durch eine vorweggenommene Erbfolge können steuerliche Vorteile genutzt werden, aber es ist wichtig, alle Aspekte der Vermögensübertragung zu berücksichtigen, einschließlich möglicher Auswirkungen auf das Sozialleistungsrecht und auf das Verhältnis zwischen den Erben.
  3. Die frühzeitige Planung der Nachfolge und Vermögensübertragung kann dazu beitragen, dass das Vermögen und das Familienunternehmen langfristig erhalten bleiben und Konflikte vermieden werden.
  4. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erfordert eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten und eine sorgfältige Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Erblasser und Erben.
  5. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanz- und Nachfolgeplaner können die Erblasser und Erben die besten Optionen für ihre individuelle Situation evaluieren und eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln, um ihre Ziele zu erreichen.

Audio

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen
OLGVorweggenommene Erbfolge

Ähnliche Artikel

Mann analysiert Daten auf interaktivem Display im Büro.
Vererben ohne Erben: Strategische Nachlassplanung für Singles
Artikel lesen
Mann schreibt Notizen in ein Buch mit Feder.
Testament ohne Testierwille: Was der OLG Stuttgart Beschluss bedeutet
Artikel lesen
Mann inspiziert drei Sparschweine mit Lupe
Die Wohnheimschaukel: Steueroptimierte Vermögensübertragung für Ehepaare
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung