Zwölf legale Steuerstrategien zur Reduzierung der Erbschaftsteuer
Die Übertragung von großen Vermögen in Deutschland ist häufig mit hohen Erbschaftsteuern verbunden. Doch erfahrene Steuerexperten haben eine Vielzahl von legalen Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt, um diese Steuerlast zu minimieren. Im Folgenden erläutern wir zwölf bewährte Strategien, die nicht nur auf Vermögende zugeschnitten sind, sondern auch für Finanz- und Nachfolgeplaner eine wertvolle Grundlage bieten.
1. Familienverhältnisse ändern
Steuerfreibeträge sind oft abhängig von der familiären Beziehung zwischen Erblasser und Erben. Ehepartner haben unter anderem einen Freibetrag von 500.000 EUR, Kinder von 400.000 EUR. Durch die bewusste Gestaltung von Familienverhältnissen kann die Steuerbelastung reduziert werden. Ein extremes Beispiel ist die Adoption des Bruders oder die Wiederheirat des Ex-Partners.
2. Kombination aus Berliner Testament und Vermächtnis
Das Berliner Testament, bei dem das gesamte Vermögen zunächst an den Ehepartner übergeht, ist beliebt, aber steuerlich nicht immer optimal. Besser ist es, den Freibetrag der Kinder zu nutzen, indem ein Teil des Vermögens direkt an sie vermacht wird.
3. Vorschenkungen
Vorschenkungen sind eine einfache Möglichkeit, die Steuerfreibeträge optimal zu nutzen. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut beansprucht werden. Ein Beispiel: Ein Elternpaar mit zwei Kindern und zwei Enkeln kann über 3,2 Millionen Euro steuerfrei verschenken.
4. Kettenschenkungen
Wenn direkte Schenkungen zu einer hohen Steuerlast führen würden, können Vermögenswerte in mehreren Schritten innerhalb der Familie weitergegeben werden. Ein Vermögender könnte beispielsweise zunächst seinem Kind Geld schenken, das es anschließend steuerfrei an den Ehepartner weitergibt.
5. Güterstandsschaukel
Um ungenutzte Freibeträge zwischen Ehepartnern zu verwenden, können diese ihren Güterstand von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung ändern. Dadurch wird Vermögen steuerfrei ausgeglichen, bevor das Paar zur Zugewinngemeinschaft zurückkehrt.
6. Familienheim verkaufen
Immobilien, die selbst bewohnt werden, können steuerfrei vererbt werden, wenn der Ehepartner oder die Kinder darin mindestens zehn Jahre wohnen. Alternativ kann ein steuerfreier Verkauf zwischen Ehepartnern die Steuerbelastung senken.
7. Nießbrauch
Durch Nießbrauch können Vermögenswerte an Erben übertragen werden, während der Schenker weiterhin die Erträge nutzt. So kann der steuerliche Wert des Vermögens reduziert werden, ohne dass der Schenker auf Einkünfte verzichten muss.
8. Verwaltungsvermögen reduzieren
Bei der Unternehmensnachfolge sollte das Verwaltungsvermögen eines Betriebs vor der Erbschaft auf unter zehn Prozent gesenkt werden. Dies kann durch Investitionen ins Unternehmen erreicht werden, um Steuervergünstigungen zu erhalten.
9. Begünstigtes Vermögen
Bestimmte Vermögensarten wie denkmalgeschützte Immobilien, Photovoltaikanlagen oder große Kapitalgesellschaften (über 25 Prozent Anteile) sind steuerlich begünstigt. Diese Vermögenswerte sollten gezielt in die Nachfolgeplanung integriert werden.
10. Umzug ins Ausland
In Ländern wie Österreich gibt es keine Erbschaftsteuer. Ein Umzug ins Ausland kann somit eine wirksame Methode zur Steuervermeidung sein, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe mindestens fünf Jahre vor dem Erbfall ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben.
11. Familiengesellschaft
Die Gründung einer Familiengesellschaft ermöglicht es, Anteile an Immobilien oder anderen Vermögenswerten leichter zu übertragen. Dies vereinfacht die Schenkung und reduziert die Steuerlast, ohne dass komplizierte Grundbuchänderungen notwendig sind.
12. Familienstiftung
Stiftungen bieten besonders für große Vermögen ab drei bis fünf Millionen Euro attraktive steuerliche Vorteile. Die Erbschaftsteuer wird nur einmal bei der Gründung und dann alle 30 Jahre durch die sogenannte Erbersatzsteuer fällig.
Checkliste zur Steueroptimierung bei Erbschaften
Schritt | Maßnahme | Details | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|---|
1. | Familienverhältnisse prüfen | Adoption, Heirat | § 1 ErbStG |
2. | Testamentsgestaltung überprüfen | Berliner Testament mit Vermächtnis | § 14 ErbStG |
3. | Schenkungen vorab planen | Freibeträge alle 10 Jahre nutzen | § 16 ErbStG |
4. | Kettenschenkungen | Übertragungen innerhalb der Familie | § 15 ErbStG |
5. | Güterstand ändern | Vermögen unter Ehepartnern ausgleichen | § 5 ErbStG |
6. | Immobilien strategisch veräußern | Familienheimregelung nutzen | § 13 ErbStG |
7. | Nießbrauchvereinbarung abschließen | Nutzung und Übertragung trennen | § 25 ErbStG |
8. | Unternehmensstruktur anpassen | Verwaltungsvermögen reduzieren | § 13a ErbStG |
9. | Begünstigtes Vermögen erwerben | Denkmalgeschützte Immobilien, Beteiligungen | § 13d ErbStG |
10. | Auslandswohnsitz prüfen | Umzug ins steuerbegünstigtes Ausland | § 2 ErbStG |
11. | Familiengesellschaft gründen | Vereinfachte Übertragung von Anteilen | § 14 ErbStG |
12. | Familienstiftung errichten | Einmalige Erbschaftsteuer bei Gründung | § 29 ErbStG |