
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das vordergründig von Ehepaaren genutzt wird. Es regelt, dass der überlebende Ehepartner Alleinerbe wird und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Dies schützt den Nachlass vor Zersplitterung und sichert den finanziellen Unterhalt des überlebenden Ehepartners.
Definitionen und Begriffe
Berliner Testament: Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, das den länger lebenden Ehepartner zum Alleinerben bestimmt und die Kinder als Schlusserben einsetzt.
Pflichtteilsstrafklausel: Eine Klausel im Testament, die Kinder bestraft, wenn sie ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils einfordern, indem sie sie auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten.
Jastrowsche Klausel: Eine Ergänzung zur Pflichtteilsstrafklausel, die zusätzlich ein Vermächtnis für die Kinder vorsieht, die keinen Pflichtteil einfordern.
Die Pflichtteilsstrafklausel als Schutzmaßnahme
Eine effektive Methode, um die Geltendmachung des Pflichtteils zu verhindern, ist die Pflichtteilsstrafklausel. Diese Klausel bestraft Kinder, die ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils einfordern, indem sie sie auch beim Tod des zweiten Elternteils nur auf den Pflichtteil beschränkt. Somit erhalten sie insgesamt weniger, als ihnen im Testament zugestanden hätte.
Musterformulierungen für das Berliner Testament
Ein korrekt formuliertes Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel könnte wie folgt aussehen:
Wir, die Eheleute [Name des Ehepartners A] und [Name des Ehepartners B], setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Unsere gemeinsamen Kinder [Namen der Kinder] sollen nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erben. Fordert eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so soll es auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten.
Steuerliche Überlegungen
Eine flexible Gestaltung der Pflichtteilsstrafklausel kann auch steuerliche Vorteile bieten. Zum Beispiel kann der Pflichtteilsanspruch genutzt werden, um Steuerfreibeträge optimal auszuschöpfen. Bei einem Berliner Testament geht der Freibetrag des Erstverstorbenen oft verloren, da die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.
Praxisbeispiel
Ein praktisches Beispiel: Hans und Maria Müller haben zwei Kinder. In ihrem Berliner Testament setzen sie einander als Alleinerben ein. Nach dem Tod von Hans fordert eines der Kinder seinen Pflichtteil. Aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel erhält dieses Kind nach Marias Tod nur den Pflichtteil und nicht den vollen Erbteil.
Jastrowsche Klausel
Die Jastrowsche Klausel ergänzt die Pflichtteilsstrafklausel und dient dazu, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch die Erben zu unterbinden. Sie stellt eine Verschärfung der einfachen Pflichtteilsstrafklausel dar.
Hauptmerkmale der Jastrowschen Klausel:
- Zusätzliches Vermächtnis: Erben, die nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keinen Pflichtteil geltend machen, erhalten zusätzlich zu ihrem Erbteil nach dem Tod des überlebenden Elternteils ein Vermächtnis aus dem Nachlass des Erstverstorbenen.
- Höhe des Vermächtnisses: Das Vermächtnis entspricht in der Regel der Höhe des gesetzlichen Erbteils oder kann sogar ein Mehrfaches davon betragen.
- Fälligkeit: Das Vermächtnis wird erst mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten fällig.
- Ausschluss bei Pflichtteilsforderung: Erben, die ihren Pflichtteil nach dem ersten Todesfall geltend machen, werden von diesem zusätzlichen Vermächtnis ausgeschlossen und erhalten auch beim zweiten Todesfall nur ihren Pflichtteil.
Musterformulierung für eine Jastrowsche Klausel:
Derjenige Erbe, der beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt, bekommt auch im zweiten Erbfall nur seinen Pflichtteil am Erbe zugesprochen. Diejenigen Erben, die ihren Pflichtteil beim ersten Erbfall nicht geltend machen, erhalten aus dem Nachlass des erstversterbenden Ehepartners ein Geldvermächtnis in Höhe ihres gesetzlichen Erbteils. Das Vermächtnis wird erst mit dem Tod des zweiten Ehepartners fällig.
Steuerliche und rechtliche Aspekte
Es ist wichtig zu beachten, dass die Jastrowsche Klausel erbschaftsteuerrechtliche Nachteile haben kann. Das Vermächtnis ist sofort zu versteuern, obwohl es erst beim zweiten Todesfall fällig wird. Zudem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das betagte Vermächtnis im Ergebnis zweimal der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Zulässigkeit der Jastrowschen Klausel ist bisher höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärt, wird aber von der herrschenden Meinung als zulässig angesehen.
Fazit
Ein Berliner Testament kann durch die Pflichtteilsstrafklausel und die Jastrowsche Klausel effektiv ergänzt werden, um den Nachlass zu schützen und den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern. Es ist jedoch wichtig, diese Klauseln sorgfältig und präzise zu formulieren und dabei auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine rechtliche Beratung durch spezialisierte Anwälte ist hierbei empfehlenswert.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für individuelle Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Anwalt.