Das Pflichtteilsrecht spielt eine zentrale Rolle in der Erbplanung. Es garantiert bestimmten nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Dazu zählen primär Ehegatten und Kinder, aber auch Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht vollständig entzogen werden, außer in Ausnahmefällen wie Straftaten gegen den Erblasser.
Wer ist Pflichtteilsberechtigt?
- Ehegatten und Kinder: Hauptsächlich berechtigt.
- Eltern des Erblassers: Wenn keine Kinder vorhanden sind.
- Keine Pflichtteilsansprüche: Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen.
Berechnung des Pflichtteils
Der Pflichtteil bemisst sich an der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Viertel, der Pflichtteil somit ein Achtel des Nachlasses.
Zusatzpflichtteil
Der Zusatzpflichtteil ist der Betrag, den ein Pflichtteilsberechtigter zusätzlich erhält, wenn er durch testamentarische Verfügungen weniger als seinen Pflichtteil bekommt. Beispiel: Wenn ein Kind statt seines Pflichtteils von 100.000 Euro nur 70.000 Euro erhält, beträgt der Zusatzpflichtteil 30.000 Euro.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch greift, wenn Schenkungen des Erblassers den Nachlass vermindern und dadurch der Pflichtteil beeinträchtigt wird. Diese Schenkungen werden anteilig dem Nachlass zugerechnet, um den Pflichtteil zu berechnen. Der Anspruch verringert sich jedes Jahr um zehn Prozent und erlischt nach zehn Jahren. Schenkungen an Ehegatten sind erst nach dem Ende der Ehe relevant.
Schenkungen und Pflichtteil
Schenkungen des Erblassers können den Pflichtteil mindern, jedoch schmilzt dieser Einfluss jährlich um zehn Prozent ab, bis er nach zehn Jahren vollständig entfällt. Schenkungen an Ehegatten sind erst nach dem Ende der Ehe relevant.
Praktische Tipps
Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine klare Nachlassplanung vorzunehmen und mögliche Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen. Versicherungsstrukturen können eine flexible Möglichkeit bieten, den Nachlass zu gestalten und Steuerbelastungen zu minimieren.