Sylter Variante: Erbschaftssteuer sparen mit Immobilienübertragungen
Die “Sylter Variante” ist eine spezielle Methode, um Erbschaftssteuer bei der Übertragung von Immobilien zu sparen. Diese Vorgehensweise ist besonders in Deutschland bekannt und basiert auf den gesetzlichen Steuerfreibeträgen und Sonderregelungen für selbstgenutzte Immobilien. In diesem Artikel erläutern wir, wie die Sylter Variante funktioniert, welche Vorteile sie bietet und welche wichtigen rechtlichen Aspekte zu beachten sind.
Grundprinzip der Sylter Variante
Bei der Sylter Variante handelt es sich um eine Strategie, bei der Immobilien innerhalb der Familie steueroptimiert übertragen werden. Die Methode nutzt die Steuerfreibeträge aus, die bei der Übertragung von Immobilien unter Ehepartnern oder an Kinder gewährt werden. So können Eltern zum Beispiel ihre Immobilie zunächst auf den anderen Elternteil übertragen und später gemeinsam an die Kinder weitergeben, wobei jeder Elternteil seine Freibeträge in Anspruch nehmen kann. Dies wird oft als “Kettenschenkung” bezeichnet.
Steuerliche Freibeträge und Schamfrist
In Deutschland stehen Ehegatten ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro und Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung. Durch die geschickte Nutzung dieser Freibeträge können große Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden. Allerdings ist Vorsicht geboten: Um als steuerlich zulässig zu gelten, muss zwischen den Schenkungen eine sogenannte Schamfrist eingehalten werden. Diese beträgt in der Regel ein Jahr.
Spezielle Regelungen für vermietete und selbstgenutzte Immobilien
Eine besondere steuerliche Begünstigung gibt es für selbstgenutzte Immobilien. Wenn die Kinder nach der Schenkung mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt, bleibt die Schenkung vollständig steuerfrei. Auch bei vermieteten Immobilien können Steuervorteile genutzt werden, wenn beispielsweise 90 % des Verkehrswerts angesetzt werden, was die Steuerlast erheblich mindern kann.
Definition des Sylter Testaments
Das “Sylter Testament” ist eine besondere Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und erst nach dem Tod des zweiten Partners die Kinder als Erben eingesetzt werden. Dieses Modell hilft dabei, die Steuerfreibeträge optimal auszunutzen und die Steuerlast für die Erben zu minimieren. Durch die gegenseitige Einsetzung als Alleinerben können Ehepartner die Freibeträge voll ausschöpfen, bevor das Erbe an die nächste Generation weitergegeben wird.
Vorteile des Sylter Testaments gegenüber dem Berliner Testament
Ein Berliner Testament setzt die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und erst nach dem Tod des zweiten Partners werden die Kinder oder andere Begünstigte Erben. Der Nachteil liegt darin, dass das Vermögen des Erstversterbenden zweimal besteuert wird – einmal beim Übergang auf den überlebenden Partner und ein weiteres Mal beim Übergang auf die Kinder.
Im Gegensatz dazu ermöglicht das Sylter Testament, dass jeder Ehepartner direkt die Kinder als Erben einsetzen kann, wenn der andere Ehepartner finanziell abgesichert ist. Dies vermeidet die doppelte Besteuerung und kann erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen.
Grundprinzip des Sylter Testaments
Das Sylter Testament ist, ähnlich wie das Berliner Testament, eine gemeinschaftliche Verfügung von Ehepaaren. Der Hauptunterschied liegt in der Art, wie das Erbe weitergegeben wird. Beim Sylter Testament erbt der überlebende Ehepartner nicht das gesamte Vermögen, sondern nur einen Teil davon. Die Kinder oder andere Erben erhalten bereits beim Tod des ersten Elternteils einen Anteil am Erbe. Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Nachlasses und kann besser vor Pflichtteilsansprüchen schützen.
Steuervorteile
Durch die Aufteilung des Erbes können die Freibeträge der Erbschaftsteuer besser ausgenutzt werden. Dies kann zu erheblichen Steuereinsparungen führen. Beispielsweise wird das Vermögen des Erstversterbenden nur einmal besteuert, was die Steuerlast insgesamt reduziert.
Praxisbeispiel
Nehmen wir an, ein Ehepaar besitzt eine Immobilie im Wert von 1,5 Millionen Euro. Beim Tod des ersten Elternteils könnten beispielsweise 500.000 Euro an den überlebenden Ehepartner und je 500.000 Euro an die Kinder vererbt werden. Dadurch werden die Freibeträge optimal genutzt und die Erbschaftsteuer minimiert.
Ein weiteres Beispiel verdeutlicht die Vorteile: Stellen Sie sich vor, beide Ehepartner besitzen je 5 Millionen Euro. Jeder kann das gemeinsame Kind als Alleinerben einsetzen, da der andere Partner bereits abgesichert ist. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann das Erbe verwaltet werden, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat, zum Beispiel 25 oder 30 Jahre. Dadurch wird verhindert, dass das Kind zu früh über große Vermögenswerte verfügt.
Weitere Vorteile des Sylter Testaments
- Verarmungsvermächtnis: Ein solches Vermächtnis sieht monatliche Zahlungen oder die Bezahlung einer optimalen Pflege und ärztlichen Versorgung vor, falls der länger lebende Ehegatte in eine finanzielle Notlage gerät. Die Erben müssen in diesem Fall das Familienvermögen nach und nach auszahlen, um die Versorgung sicherzustellen.
- Nießbrauch: Der länger lebende Ehegatte kann ein Nießbrauchrecht an der Immobilie oder anderen Vermögenswerten erhalten. Dies sichert seine Versorgung und ermöglicht es gleichzeitig, das Vermögen bereits an die nächste Generation weiterzugeben.
- Steuerliche Vorteile: Durch die direkte Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation werden einkommensteuerliche Nachteile reduziert und Pflichtteilsansprüche minimiert. Unternehmensnachfolgen gelingen besser, da das Vermögen nicht unnötig in der Zwischengeneration gebunden ist.
Fazit
Die Sylter Variante bietet eine effektive Möglichkeit, Erbschaftssteuer zu sparen, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die besten steuerlichen Vorteile zu sichern und Risiken zu minimieren.
Anhang
- Quellen zu steuerlichen Freibeträgen und Schenkungssteuer: Guter Rat, Vesting & Partner
- Informationen zu Immobilien und Steuerregelungen: IMMO.info
- Details zum Sylter Testament und Erbschaftssteuer: Steuerschroeder
- “Warum ein Sylter Testament die bessere Wahl ist” von Dietrich Ostertun: FAZ