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  • Henning Krischke
  • 29. März 2025

Lebensversicherungen in der deutschen Nachfolgeplanung: Steuerliche Gestaltung und strategische Nutzung

  • 4 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Finanzplanung

Lebensversicherungen sind in Deutschland nicht nur ein Instrument der Altersvorsorge, sondern auch ein strategisches Element in der Nachfolge- und Vermögensplanung. Sie ermöglichen die gezielte Übertragung von Vermögen, helfen bei der Steueroptimierung und bieten Schutz vor Pflichtteilsansprüchen.

Dieser Beitrag beleuchtet, welche Arten von Lebensversicherungen für die Nachfolgeplanung besonders geeignet sind, wie sie steuerlich optimal gestaltet werden können und welche Fallstricke zu vermeiden sind.


1. Welche Lebensversicherungen eignen sich für die Nachfolgeplanung?

Nicht jede Lebensversicherung eignet sich für die gezielte Vermögensnachfolge. Die folgende Übersicht zeigt, welche Policen für welchen Zweck sinnvoll sind:

Art der LebensversicherungMerkmaleEinsatz in der Nachfolgeplanung
KapitallebensversicherungGarantierte Auszahlung, MindestverzinsungSicherstellung einer Erbsumme für Begünstigte
Fondsgebundene LebensversicherungKapitalanlage mit AnlagerisikoSteuerstundung, flexible Kapitalübertragung
RisikolebensversicherungAuszahlung nur im TodesfallSchutz für Angehörige, Pflichtteilssteuerung
Rentenversicherung mit KapitalwahlrechtAuszahlung als lebenslange Rente oder EinmalbetragSteueroptimierung, langfristige Vermögenssicherung
Lebensversicherung mit NießbrauchVersicherungsnehmer behält Nutzung an KapitalSteuerliche Optimierung, Gläubigerschutz

Wann ist welche Police sinnvoll?

  • Kapitallebensversicherung für Mandanten, die eine garantierte Auszahlung an Erben sicherstellen möchten.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung für Unternehmer und Investoren, die eine steuerlich optimierte Kapitalanlage suchen.
  • Risikolebensversicherung für die kostengünstige Absicherung von Hinterbliebenen.

2. Steuerliche Vorteile von Lebensversicherungen in der Nachfolgeplanung

Lebensversicherungen können zur Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer gezielt genutzt werden. Dabei sind drei zentrale Aspekte relevant:

2.1 Keine Erbschaftsteuer auf Direktleistungen

Wenn ein Bezugsberechtigter klar benannt ist, fällt die Auszahlung nicht in die Erbmasse. Das bedeutet:

✔ Keine Erbschaftsteuer, wenn die Auszahlung unterhalb der Freibeträge liegt.
✔ Kein Erbschein erforderlich, da die Versicherung direkt an den Begünstigten auszahlt.

2.2 Nutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen

Lebensversicherungen können genutzt werden, um steuerfreie Vermögensübertragungen über mehrere Jahre zu strecken:

  • Kinder haben einen Schenkungsfreibetrag von 400.000 € alle zehn Jahre.
  • Wird eine Lebensversicherung mit hohen Beträgen über zehn Jahre hinweg finanziert, kann dieser Freibetrag mehrfach genutzt werden.

📌 Beispiel:
Ein Unternehmer möchte seiner Tochter 1 Mio. € steuerfrei übertragen.
Lösung:

  • Er schließt eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab.
  • Die jährlichen Einzahlungen bleiben innerhalb des Schenkungssteuerfreibetrags.
  • Nach zehn Jahren kann erneut eine steuerfreie Schenkung erfolgen.

2.3 Steuerfreie Auszahlung durch Nießbrauch

Das Nießbrauchmodell ermöglicht es, Lebensversicherungen so zu gestalten, dass der Versicherungsnehmer weiterhin die Erträge nutzt, während das Kapital an die nächste Generation weitergegeben wird.

📌 Beispiel:
Ein Mandant möchte seiner Enkelin 500.000 € hinterlassen, ohne Schenkungsteuer auszulösen.
Lösung:

  • Der Mandant bleibt Versicherungsnehmer mit Nießbrauchsrecht an den Erträgen.
  • Die Enkelin wird als Bezugsberechtigte benannt.
  • Bei Ablauf der Versicherung erhält die Enkelin das Kapital steuerfrei.

3. Gestaltungsmöglichkeiten für Pflichtteilsvermeidung und Unternehmensnachfolge

3.1 Pflichtteilsrechte durch Lebensversicherungen steuern

Pflichtteilsberechtigte können nicht vollständig enterbt werden, aber durch den gezielten Einsatz von Lebensversicherungen lassen sich Pflichtteilsansprüche reduzieren.

📌 Beispiel:
Ein Unternehmer möchte seinen Sohn aus erster Ehe enterben und sein Vermögen an seine zweite Frau übertragen.
Lösung:

  • Der Unternehmer setzt seine zweite Frau als unwiderruflich Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung ein.
  • Die Auszahlung der Versicherung fällt nicht in den Nachlass und ist somit nicht pflichtteilspflichtig.

3.2 Unternehmensnachfolge mit Lebensversicherungen absichern

Lebensversicherungen können genutzt werden, um die Unternehmensnachfolge finanziell abzusichern.

📌 Beispiel:
Ein Firmeninhaber plant die schrittweise Übertragung seines Unternehmens auf seine Kinder.
Lösung:

  • Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit seinen Kindern als Begünstigte.
  • Während der Laufzeit bleibt der Firmeninhaber wirtschaftlich Berechtigter.
  • Die Police wird steueroptimiert als Teil der Unternehmensnachfolge eingesetzt.

4. Häufige Fehler vermeiden: Fallstricke in der Gestaltung

✔ Bezugsberechtigten klar festlegen – Sonst fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse und wird steuerpflichtig.
✔ Unwiderrufliches Bezugsrecht nutzen – Andernfalls kann das Finanzamt Erbschaftsteuer erheben.
✔ Langfristige Strukturierung beachten – Lebensversicherungen, die kurz vor dem Erbfall abgeschlossen werden, können steuerlich nachteilhaft sein.


5. Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner: Lebensversicherungen optimal nutzen

SchrittMaßnahmeRechtliche Grundlage
1. Analyse der VermögensstrukturBestehende Policen prüfen, steuerliche Situation analysierenErbStG, EStG
2. Wahl der passenden PoliceKlassische, fondsgebundene oder Risikolebensversicherung?VVG, BGB
3. Gestaltung der BezugsrechteUnwiderrufliches Bezugsrecht für steuerliche Vorteile nutzenBFH-Urteil VIII R 36/15
4. Steuerliche OptimierungNutzung von Freibeträgen und Nießbrauchmodellen prüfen§ 13 ErbStG
5. Regelmäßige AnpassungPolicen regelmäßig überprüfen und anpassenSteuerrecht, Erbrecht

Fazit: Wann lohnt sich der Einsatz von Lebensversicherungen?

Lebensversicherungen bieten Finanz- und Nachfolgeplanern wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten, wenn:

✔ Erbschaftsteuer optimiert werden soll
✔ Pflichtteilsansprüche reduziert werden müssen
✔ Unternehmensnachfolgen steuerlich effizient gestaltet werden sollen
✔ Vermögen langfristig gesichert werden soll

Für eine effektive Beratung sollten diese Punkte in der Finanz- und Nachfolgeplanung gezielt berücksichtigt werden.


LebensversicherungNachfolgeplanung

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