• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Standesregeln FPSB Deutschland
  • Stiften & Spenden
  • Trennung und Scheidung
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 16. Juli 2025

Berliner Testament: Wiederverheiratung bedacht und den „richtigen” Schlusserben eingesetzt?

  • 8 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Gerechte Verteilung von Recht und Geld, emotionale Eierköpfe.
Berliner Testament: Wiederverheiratung bedacht und den „richtigen” Schlusserben eingesetzt?

Gestaltungsfehler mit weitreichenden Konsequenzen

Das Berliner Testament bleibt trotz rückläufiger Tendenz ein zentrales Instrument der Nachlassplanung in Deutschland. Während laut der aktuellen Studie der Deutschen Bank noch 42 Prozent der Testierenden ihren Partner als Alleinerben einsetzen (2018: 59 Prozent), zeigt die Beratungspraxis, dass sich die Gestaltungsfehler hartnäckig halten. Die Konsequenzen sind gravierend: Ungewollte Begünstigungen, steuerliche Nachteile und familiäre Konflikte, die durch präzise Testamentsgestaltung vermeidbar wären.

Aktuelle Rechtslage und Marktentwicklungen

Der Trend geht eindeutig weg vom gemeinsamen Testament. Nur noch 52 Prozent der Erblasser wählen eine gemeinsame Lösung (2018: 65 Prozent), während 45 Prozent individuelle Verfügungen treffen (2018: 34 Prozent). Diese Entwicklung spiegelt das gewachsene Bewusstsein für die Komplexität moderner Familiensituationen wider, insbesondere bei Patchwork-Familien, die bereits 14 Prozent aller potenziellen Erblasser ausmachen.

Klassische Gestaltungsfehler und ihre Konsequenzen

Unklare Änderungsbefugnis des Überlebenden

Der häufigste Gestaltungsfehler liegt in der unklaren Regelung zur Änderungsbefugnis des überlebenden Ehegatten. Viele Testamente lassen offen, ob und inwieweit der Längstlebende die Schlusserbeneinsetzung modifizieren darf. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Ohne explizite Regelung besteht grundsätzlich keine Änderungsbefugnis für wechselbezügliche Verfügungen.

Praxisbeispiel 1: Unternehmerfamilie mit Betriebsvermögen

Die Eheleute M. und N. führen ein mittelständisches Unternehmen mit einem Unternehmenswert von 3,2 Millionen Euro. In ihrem Berliner Testament setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen ihre drei Kinder als Schlusserben. Nach dem Tod des Ehemannes möchte die Witwe das Testament zugunsten ihres besonders engagierten Sohnes ändern, der das Unternehmen führt. Da das Testament keine Änderungsklausel enthält, ist sie an die ursprüngliche Schlusserbeneinsetzung gebunden. Das Resultat: Der Sohn muss das Unternehmen mit seinen Geschwistern teilen, was zu Liquiditätsproblemen und familiären Spannungen führt.

Optimierte Gestaltung: Eine differenzierte Änderungsklausel hätte der Witwe ermöglicht, das Betriebsvermögen gezielt dem nachfolgenden Sohn zu übertragen, während das übrige Vermögen gleichmäßig verteilt wird.

Verwechslung von Schlusserbe und Nacherbe

Ein weiterer gravierender Fehler ist die fälschliche Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, wenn eigentlich eine Schlusserbeneinsetzung gewollt ist. Die Rechtspositionen unterscheiden sich erheblich:

  • Nacherbe: Erwirbt unveräußerliche und unvererbliche Anwartschaft, der Vorerbe ist in der Verfügung über den Nachlass beschränkt
  • Schlusserbe: Hat keine gesicherte Anwartschaft, der Überlebende ist Vollerbe mit grundsätzlich freier Verfügungsbefugnis

Praxisbeispiel 2: Immobilienvermögen in der Nachfolgeplanung

Das Ehepaar S. besitzt ein Immobilienportfolio im Wert von 2,8 Millionen Euro. In ihrem Testament verfügen sie, dass der Überlebende „Vorerbe” und die Kinder „Nacherben” werden sollen. Die Konsequenz: Der überlebende Ehegatte kann die Immobilien nicht ohne weiteres veräußern, optimieren oder beleihen. Bei steigenden Instandhaltungskosten und sinkenden Mieterträgen führt dies zu erheblichen liquiden Problemen.

Fehlende Wiederverheiratungsklausel

Der „Klassiker” unter den Gestaltungsfehlern ist die fehlende Berücksichtigung einer möglichen Wiederverheiratung. Ohne entsprechende Klausel erhält der neue Ehegatte gesetzliche Erbrechte, die die ursprüngliche Vermögensplanung konterkarieren.

Praxisbeispiel 3: Wiederverheiratung mit steuerlichen Konsequenzen

Nach dem Tod des Ehemannes verfügt Witwe T. über ein Vermögen von 1,5 Millionen Euro. Drei Jahre später heiratet sie erneut. Bei ihrem Tod erbt der neue Ehegatte 50 Prozent des Nachlasses (750.000 Euro), während die Kinder aus erster Ehe nur 50 Prozent erhalten. Der neue Ehegatte kann seinerseits frei über sein Erbe verfügen und es an seine eigenen Kinder weiterleiten.

Optimierte Gestaltungsstrategien für die Beratungspraxis

Wiederverheiratungsklausel mit Vollerbenstatus

Die moderne Gestaltung sieht eine differenzierte Wiederverheiratungsklausel vor:

„Sollte sich der Letztversterbende wieder verheiraten, endet seine Stellung als Vollerbe und er wird nur Vorerbe. Als Vorerbe ist er von allen gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit, von denen Befreiung erteilt werden kann.”

Diese Regelung gewährleistet dem Überlebenden weiterhin umfassende Verfügungsbefugnis, schützt aber die Kinder vor ungewollten Vermögensabflüssen.

Differenzierte Änderungsbefugnis

Eine präzise Änderungsklausel könnte lauten:

„Der Letztversterbende ist berechtigt, die Schlusserbeneinsetzung innerhalb des Kreises der gemeinschaftlichen Abkömmlinge beliebig zu ändern oder zu ergänzen. Er ist dabei jedoch nicht berechtigt, enterbte Abkömmlinge erneut zu bedenken oder Dritte zu begünstigen.”

Steueroptimierte Pflichtteilsgestaltung

Die steuerliche Optimierung erfolgt durch strategische Pflichtteilszahlungen. Bei einem Nachlasswert von 1,8 Millionen Euro und zwei Kindern können durch Pflichtteilsauszahlungen in Höhe der Freibeträge (2 x 400.000 Euro) erhebliche Steuervorteile realisiert werden.

Steuerberechnung ohne Pflichtteilsoptimierung:

  • Erster Erbfall: 198.360 Euro Erbschaftsteuer
  • Zweiter Erbfall: 313.500 Euro Erbschaftsteuer
  • Gesamtbelastung: 511.860 Euro

Steuerberechnung mit Pflichtteilsoptimierung:

  • Erster Erbfall: 26.840 Euro Erbschaftsteuer
  • Zweiter Erbfall: 127.500 Euro Erbschaftsteuer
  • Gesamtbelastung: 154.340 Euro
  • Steuerersparnis: 357.520 Euro

Supervermächtnis als Alternative

Das Supervermächtnis stellt eine interessante Alternative zum klassischen Berliner Testament dar. Hierbei erhalten die Kinder bereits beim ersten Erbfall ein Vermächtnis in Höhe ihrer Freibeträge, während der überlebende Ehegatte Alleinerbe bleibt.

Praxisbeispiel 4: Supervermächtnis in der Unternehmerfamilie

Das Unternehmerpaar K. mit einem Gesamtvermögen von 3,5 Millionen Euro (davon 2,5 Millionen Euro Betriebsvermögen) setzt ein Supervermächtnis zugunsten ihrer zwei Kinder ein. Jedes Kind erhält beim ersten Erbfall ein Vermächtnis von 400.000 Euro, während die überlebende Ehefrau das Betriebsvermögen ungeteilt erhält. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Unternehmensführung bei gleichzeitiger Freibetragsnutzung.

Stundungsregelungen und Liquiditätssicherung

Besonders bei vermögensintensiven Nachlässen mit geringer Liquidität sind Stundungsregelungen essentiell. Diese können sowohl für Pflichtteilsansprüche als auch für Vermächtnisse vereinbart werden.

Praxisbeispiel 5: Stundung bei Immobilienvermögen

Das Ehepaar L. verfügt über ein Immobilienportfolio im Wert von 4,2 Millionen Euro bei geringer Liquidität. Die Stundungsklausel sieht vor, dass Vermächtnisse erst mit dem Tod des Überlebenden fällig werden und bis dahin mit 2 Prozent jährlich verzinst werden. Dies verhindert einen Zwangsverkauf von Immobilien und ermöglicht eine planmäßige Vermögensverwaltung.

Patchwork-Familien und moderne Familienstrukturen

Besondere Herausforderungen bei Patchwork-Konstellationen

Bei Patchwork-Familien ergeben sich spezifische Gestaltungsanforderungen, die ein Standard-Berliner Testament nicht abdeckt. Die Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren wichtige Klarstellungen geschaffen.

Praxisbeispiel 6: Patchwork-Familie mit Immobilienbesitz

Mann M. bringt aus erster Ehe zwei Kinder mit, Frau F. eines. Gemeinsam haben sie ein weiteres Kind. Der Immobilienbesitz im Wert von 2,1 Millionen Euro stammt aus der ersten Ehe von M. Eine undifferenzierte Schlusserbeneinsetzung aller vier Kinder würde die Kinder aus erster Ehe benachteiligen. Die Lösung: Differenzierte Schlusserbeneinsetzung mit Berücksichtigung der Vermögensherkunft.

Digitaler Nachlass und moderne Vermögensformen

Ein oft übersehener Aspekt ist der digitale Nachlass. Während 69 Prozent der Deutschen sich noch keine Gedanken über ihre digitalen Vermögenswerte gemacht haben, wächst deren Bedeutung stetig. Kryptowährungen, digitale Kunstwerke (NFTs) und Online-Geschäftsmodelle erfordern spezielle Regelungen.

Compliance und Dokumentationspflichten

Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Bei international tätigen Familien sind zusätzliche Meldepflichten zu beachten. Dies gilt insbesondere für:

  • Ausländische Kontrollierte Gesellschaften (§ 7 ff. AO)
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO
  • Doppelbesteuerungsabkommen

Dokumentationsanforderungen

Die ordnungsgemäße Dokumentation umfasst:

  1. Formelle Anforderungen: Eigenhändige Niederschrift oder notarielle Beurkundung
  2. Inhaltliche Klarheit: Eindeutige Bestimmung der Erben und Vermögensgegenstände
  3. Aufbewahrung: Zentrale Testamentsregistrierung oder Hinterlegung beim Notar
  4. Aktualisierung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an geänderte Verhältnisse

Fazit: Professionelle Gestaltung als Erfolgsfaktor

Das Berliner Testament bleibt ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung, erfordert aber eine präzise und durchdachte Gestaltung. Die klassischen Gestaltungsfehler – fehlende Wiederverheiratungsklausel, unklare Änderungsbefugnis und Verwechslung von Schlusserbe und Nacherbe – können durch professionelle Beratung vermieden werden.

Besonders bei vermögenden Mandanten mit komplexen Familienstrukturen oder Betriebsvermögen ist eine differenzierte Herangehensweise erforderlich. Die Kombination aus steuerlicher Optimierung, familiengerechter Gestaltung und rechtssicherer Formulierung bildet die Basis für eine erfolgreiche Nachfolgeplanung.

Die aktuelle Marktentwicklung zeigt, dass Mandanten zunehmend individuelle Lösungen bevorzugen. Family Offices und spezialisierte Berater müssen diesem Trend Rechnung tragen und maßgeschneiderte Konzepte entwickeln, die sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die spezifischen Familiensituationen berücksichtigen.

Die Investition in eine professionelle Testamentsgestaltung zahlt sich aus: Steuerersparnisse von mehreren hunderttausend Euro, Vermeidung von Familienstreitigkeiten und Sicherstellung der gewünschten Vermögensnachfolge rechtfertigen den beratenden Aufwand bei weitem.


Anhang A: Handlungsschritte für die Beratungspraxis

SchrittMaßnahmePriorität
1Analyse der Familiensituation und VermögensstrukturHoch
2Prüfung bestehender Testamente auf GestaltungsfehlerHoch
3Steuerliche Optimierungsanalyse (Freibeträge, Stundungen)Hoch
4Entwicklung differenzierter WiederverheiratungsklauselnMittel
5Gestaltung von Änderungsbefugnissen des ÜberlebendenMittel
6Berücksichtigung digitaler VermögenswerteMittel
7Internationale Aspekte und Meldepflichten prüfenNiedrig
8Regelmäßige Aktualisierung und AnpassungNiedrig

Anhang B: Rechtliche Quellen und Fundstellen

ThemaRechtsgrundlageFundstelle
Berliner Testament§ 2269 BGBGemeinschaftliches Testament
Wechselbezüglichkeit§ 2270 BGBWechselbezügliche Verfügungen
Bindungswirkung§ 2271 BGBAufhebung und Änderung
Pflichtteil§ 2303 ff. BGBPflichtteilsrecht
Erbschaftsteuer§ 1 ff. ErbStGSteuerpflicht und Bemessungsgrundlage
Freibeträge§ 16 ErbStGPersönliche Freibeträge
Steuersätze§ 19 ErbStGSteuerklassen und Steuersätze
Stundung§ 28 ErbStGStundung der Steuer

Anhang C: Zentrale Praxisimplikationen

Vermögensverwaltung: Berliner Testamente erfordern bei komplexen Vermögensstrukturen differenzierte Gestaltung, insbesondere bei Immobilien- und Betriebsvermögen.

Steueroptimierung: Durch strategische Pflichtteilsauszahlungen können erhebliche Steuervorteile realisiert werden, die regelmäßig im sechsstelligen Bereich liegen.

Familienharmonie: Präzise Formulierungen und Berücksichtigung moderner Familienstrukturen verhindern Streitigkeiten und sichern die gewünschte Vermögensnachfolge.

Compliance: Melde- und Dokumentationspflichten gewinnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und digitalen Vermögenswerten zunehmend an Bedeutung.

Kontinuierliche Betreuung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Testamenten an geänderte Lebensumstände und Rechtslage sind unerlässlich.

Berliner TestamentNachfolgeplanung

Ähnliche Artikel

Mann betrachtet stehenden Schlüssel, Nachtstimmung
Erben und Vererben in Deutschland: Warum Nachfolgeplanung jetzt Pflicht ist
Artikel lesen
Sicher durch den Generationenwechsel
Artikel lesen
Person steht im Licht vor großem Schlüsselloch.
Nachfolgeplanung 2025: Verantwortung, Klarheit und strategische Weitsicht
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung