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  • Henning Krischke
  • 7. Oktober 2025

Erben und Vererben in Deutschland: Warum Nachfolgeplanung jetzt Pflicht ist

  • 5 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Erben & Vererben
Mann betrachtet stehenden Schlüssel, Nachtstimmung
Erben und Vererben in Deutschland: Warum Nachfolgeplanung jetzt Pflicht ist

Auftakt und Teil 1 der siebenteiligen Reihe: Testament und letztwillige Verfügungen


Eine Generation zwischen Vermögenstransfer und Rechtsunsicherheit

Deutschland steht vor der größten Vermögensübertragung der Nachkriegsgeschichte. In den nächsten zehn Jahren werden nach Schätzungen der Deutschen Bank („Erben und Vererben 2024“) über drei Billionen Euro an die nächste Generation übergehen.

Trotz dieser Dimension hat nur etwa ein Drittel der Deutschen ein Testament. Der Deutsche Alterssurvey 2021 bestätigt: Nur 37 % der 46- bis 90-Jährigen haben eine letztwillige Verfügung errichtet.
Damit folgen zwei Drittel aller Erbfälle automatisch der gesetzlichen Erbfolge – oft mit Folgen, die weder dem Willen des Erblassers noch dem Interesse der Familie entsprechen.


Warum das Thema alle betrifft

Die meisten Menschen vermeiden Gespräche über Tod, Geld und Verantwortung. Doch fehlende Nachlassplanung führt regelmäßig zu Streit, Steuerlast und Vermögenszersplitterung.
Ob Einfamilienhaus, Wertpapierdepot oder Unternehmensanteile – ohne klare Verfügung entscheidet das Gesetz.

Das betrifft:

  • unverheiratete Paare ohne gegenseitiges Erbrecht,
  • Patchwork-Familien mit Stiefkindern,
  • Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Nachfolgeregelung.

Der wirtschaftliche Schaden ist erheblich: Nachlassverfahren dauern laut Bundesrechtsanwaltskammer oft mehr als zwei Jahre, und jede zweite Nachfolgeregelung wird laut IHK erst nach dem Todesfall überhaupt begonnen.


Erben als gesamtgesellschaftlicher Faktor

Das Erbe ist längst nicht mehr nur Privatsache. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) werden jährlich rund 400 Milliarden Euro vererbt – ein Volumen, das größer ist als der Bundeshaushalt.
Diese Mittel bestimmen zunehmend den Immobilienmarkt, die Altersvorsorge und die Kapitalstruktur vieler Familienunternehmen.

Doch trotz wachsender Bedeutung bleibt Nachfolgeplanung ein Tabuthema. Dabei ließe sich vieles durch klare Regeln und rechtzeitige Gestaltung vermeiden.


Teil 1: Testament und letztwillige Verfügungen

Warum über zwei Drittel der Deutschen ohne Verfügung sterben – und welche Folgen das hat


Gesetzliche Erbfolge oder eigener Wille?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB). Sie orientiert sich an Ordnungen:

  • Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel (§ 1924 BGB).
  • Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen (§ 1925 BGB).
  • Ehegatte: Anteil ¼ bis ½, abhängig vom Güterstand (§ 1931 BGB).

Was vernünftig klingt, führt in modernen Familien oft zu ungewollten Miterbengemeinschaften. In Patchwork-Konstellationen können Kinder aus erster Ehe dieselben Rechte wie der überlebende Ehepartner haben – mit allen Konflikten, die daraus entstehen.


Formen des Testaments

Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB)

  • vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift
  • einfach und kostenlos, aber anfällig für Formfehler oder Verlust

Öffentliches (notarielles) Testament (§ 2232 BGB)

  • wird beim Notar errichtet und automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert
  • bietet Rechtssicherheit, Beweiskraft und garantiert die Auffindbarkeit

Gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB)

  • nur für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Klassiker: Berliner Testament – wechselseitige Erbeinsetzung, Kinder als Schlusserben
  • Nachteil: Bindungswirkung kann steuerliche Flexibilität einschränken

Erbvertrag (§ 2276 BGB)

  • notarieller Vertrag zwischen Erblasser und Begünstigtem
  • hohe Bindungswirkung, besonders geeignet für Unternehmensnachfolgen

Typische Fehler in der Praxis

  1. Formfehler: maschinenschriftlich, unleserlich oder ohne Unterschrift → unwirksam.
  2. Unklare Formulierungen: „Meine Kinder sollen erben“ – ohne Quoten oder Ersatzregelung.
  3. Nicht aktualisiert: alte Testamente ohne Anpassung an Scheidung, neue Ehe, Kinder.
  4. Widersprüche: mehrere Testamente mit unterschiedlichen Regelungen.

Sicher aufbewahren und auffinden

Eigenhändige Testamente können beim Amtsgericht hinterlegt (§ 2248 BGB) oder notariell verwahrt werden. Seit 2012 werden notarielle Verfügungen verpflichtend im Zentralen Testamentsregister registriert.
Das Register gewährleistet, dass jedes Testament nach dem Todesfall eröffnet wird – eine wesentliche Absicherung gegen Verlust oder Zurückhaltung.


Anfechtung und Streit

Ein Testament kann nach § 2078 BGB angefochten werden, etwa bei Irrtum, Täuschung oder Drohung. Die Frist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 BGB).

Häufige Gründe:

  • Verletzung von Pflichtteilsrechten (§§ 2303 ff. BGB)
  • Zweifel an Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)
  • unzulässige Einflussnahme Dritter („Einflusstestament“)

Fachkanzleien berichten, dass Testamentsanfechtungen inzwischen zu den häufigsten Nachlassstreitigkeiten gehören – oft mit erheblicher emotionaler Belastung für die Familie.


Digitalisierung und Zukunft des Testaments

Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform, die elektronische Beurkundungen ermöglichen soll. Laut Pressemitteilung vom 16. Juli 2025 sollen künftig bestimmte Rechtsgeschäfte – darunter Beurkundungen – auch digital erfolgen können (bmjv.de).
Ziel ist es, langfristig auch digitale Testamente rechtssicher zu gestalten. Für Erblasser könnte das neue Wege der Nachlassdokumentation eröffnen.


Drei Praxisbeispiele

  1. Unternehmer ohne Testament: Ehefrau und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Das Unternehmen ist blockiert, bis ein Erbschein vorliegt. Folge: Wertverlust.
  2. Notarielles Testament: Witwe regelt Erbquoten exakt, Hinterlegung im Testamentsregister. Ergebnis: schnelle Abwicklung ohne Streit.
  3. Lebensgefährtin ohne Absicherung: Kein Testament, kein gesetzliches Erbrecht – die Partnerin geht leer aus.

Handlungsempfehlungen

SchrittMaßnahme
1Klären, ob und in welcher Form ein Testament erforderlich ist
2Klare Form wählen (handschriftlich, notariell, gemeinschaftlich, Erbvertrag)
3Pflichtteilsrechte prüfen
4Testament regelmäßig aktualisieren
5Amtlich hinterlegen oder registrieren
6Steuerliche Aspekte prüfen (Freibeträge, Schenkungsstrategien)
7Familie frühzeitig einbeziehen

Ausblick auf die kommenden Folgen

In den nächsten Teilen dieser Reihe geht es um die praktischen Brennpunkte der Erbgestaltung:

  • Streit um das Familienheim,
  • Absicherung von Partnern,
  • internationale Erbfälle,
  • steuerfreie Übertragungen,
  • Kommunikation in der Familie.

Jeder Beitrag enthält aktuelle Rechtslage 2025, Zahlen und konkrete Handlungsempfehlungen.


Leitsatz:
Erben ist kein Zufall. Wer nicht vorsorgt, überlässt Vermögen, Verantwortung und Familienfrieden dem Gesetz.

Erben & VererbenNachfolgeplanungTestament

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