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Bundesfinanzhf
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Neue Perspektiven für Anleger: BFH kippt Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften
- Henning Krischke
- 13. Juli 2024
- 3 Min. Lesezeit
- Finanzplanung Recht & Steuern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften als verfassungswidrig erklärt (Az. IX R 15/23). Dies ermöglicht eine vollständigere Verrechnung von Verlusten.
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